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Zum 15. April 2009 wird in Frankreich ein neues System der Kraftfahrzeugskennzeichnung eingeführt. Neuwagen erhalten ab Jahresbeginn und Gebrauchtwagen bei Besitzerwechsel bzw. einer Änderung auf der Zulassungsbescheinigung (la carte grise) ab dem 15. Juni 2009 neue Nummernschilder. Das neue System als ein Teil der Verwaltungsmodernisierung entbürokratisiert den Kauf und die Umschreibung eines Kraftfahrzeugs für den Einzelnen bzw. für die Automobilbranche. Zudem ermöglicht es die bessere Nutzung der Möglichkeiten des Internets für Verwaltung und Verbraucher.
Das zukünftige Kennzeichen besteht aus einer Reihe von sieben alphanumerischen Zeichen (2 Buchstaben, 1 Bindestrich, 3 Ziffern, 1 Bindestrich und 2 Buchstaben). Sie werden chronologisch in einer einzigen nationalen Serie vergeben.
Das neue Kennzeichen besteht – wie in Deutschland – aus einem weißen Grund mit schwarzen Zeichen. Auf der linken Seite befindet sich auf blauem Grund mit den europäischen Sternen die Nationenkennzeichnung F und auf der rechten Seite des Schildes - ebenfalls auf blauem Grund - die Departementsnummer und darüber das Logo der Region zu dem das Departement gehört. Das Département kann vom Besitzer des Wagens unabhängig vom Wohnort gewählt werden.
Das Kraftfahrzeug behält sein Kennzeichen vom Tag der Erstzulassung bis zu seiner Verschrottung bzw. so lange es in Frankreich angemeldet ist.
Dem Wagenbesitzer obliegt es, und zwar unabhängig von seinem Wohnort, sein Kraftfahrzeug anzumelden. Dies geschieht entweder über einen zugelassenen Autohändler oder eine Werkstatt oder persönlich über eine Präfektur bzw. Unterpräfektur. Ihm wird gegen die Zahlung der fälligen Anmeldegebühr eine einen Monat gültige provisorische Zulassungsbescheinigung mit dem endgültigen Kennzeichen ausgestellt, die es erlaubt, das neu angemeldete Kraftfahrzeug sofort zu benutzen. Innerhalb von einer Woche wird dann die Zulassungsbescheinigung -die seit dem 1.6.2004 nach den europäischen Normen ausgestellt wird - auf dem Postwege per Einschreiben zugestellt.
Im Falle eines Umzuges in ein anderes Departement oder beim Kauf eines bereits nach dem neuen System angemeldeten Gebrauchtwagens entfällt die Pflicht eines Kennzeichenwechsels. Allerdings besteht die Möglichkeit der Änderung der Departementsnummer.
Ein neues Nummerierungssystem - warum?
Die Einführung eines neuen Nummerierungssystems war notwendig geworden, weil das von 1950 stammende System schon bald an seine Kapazitätsgrenzen gestoßen wäre und das Registrierungssystem nicht mehr mit der technischen Entwicklung des Internets Schritt halten kann. Zudem bildet das aktuelle Register (FNI- fichier national des immatriculations) den Fahrzeugpark nicht mehr richtig ab. Bei einem geschätzten Bestand von 40 Millionen Kraftfahrzeugen, werden beim FNI 150 Millionen KFZ geführt, was auf das „Vergessen“ von Abmeldungen von verschrotteten Autos in den letzten 15 Jahren zurückgeführt wird.
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Vorbildlich, oder ?
Wenn es dazu noch Wechselkennzeichen gäbe und die vorderen Nummernschilder wegen der Einschränkung der Lüftung wegfallen würden, wärs perfekt.
Für den Umzug in Frankreich gilt übrigens auch ein neues Verfahren: Es läuft jetzt alles online.
Das zukünftige Kennzeichen besteht aus einer Reihe von sieben alphanumerischen Zeichen (2 Buchstaben, 1 Bindestrich, 3 Ziffern, 1 Bindestrich und 2 Buchstaben). Sie werden chronologisch in einer einzigen nationalen Serie vergeben.
Das neue Kennzeichen besteht – wie in Deutschland – aus einem weißen Grund mit schwarzen Zeichen. Auf der linken Seite befindet sich auf blauem Grund mit den europäischen Sternen die Nationenkennzeichnung F und auf der rechten Seite des Schildes - ebenfalls auf blauem Grund - die Departementsnummer und darüber das Logo der Region zu dem das Departement gehört. Das Département kann vom Besitzer des Wagens unabhängig vom Wohnort gewählt werden.
Das Kraftfahrzeug behält sein Kennzeichen vom Tag der Erstzulassung bis zu seiner Verschrottung bzw. so lange es in Frankreich angemeldet ist.
Dem Wagenbesitzer obliegt es, und zwar unabhängig von seinem Wohnort, sein Kraftfahrzeug anzumelden. Dies geschieht entweder über einen zugelassenen Autohändler oder eine Werkstatt oder persönlich über eine Präfektur bzw. Unterpräfektur. Ihm wird gegen die Zahlung der fälligen Anmeldegebühr eine einen Monat gültige provisorische Zulassungsbescheinigung mit dem endgültigen Kennzeichen ausgestellt, die es erlaubt, das neu angemeldete Kraftfahrzeug sofort zu benutzen. Innerhalb von einer Woche wird dann die Zulassungsbescheinigung -die seit dem 1.6.2004 nach den europäischen Normen ausgestellt wird - auf dem Postwege per Einschreiben zugestellt.
Im Falle eines Umzuges in ein anderes Departement oder beim Kauf eines bereits nach dem neuen System angemeldeten Gebrauchtwagens entfällt die Pflicht eines Kennzeichenwechsels. Allerdings besteht die Möglichkeit der Änderung der Departementsnummer.
Ein neues Nummerierungssystem - warum?
Die Einführung eines neuen Nummerierungssystems war notwendig geworden, weil das von 1950 stammende System schon bald an seine Kapazitätsgrenzen gestoßen wäre und das Registrierungssystem nicht mehr mit der technischen Entwicklung des Internets Schritt halten kann. Zudem bildet das aktuelle Register (FNI- fichier national des immatriculations) den Fahrzeugpark nicht mehr richtig ab. Bei einem geschätzten Bestand von 40 Millionen Kraftfahrzeugen, werden beim FNI 150 Millionen KFZ geführt, was auf das „Vergessen“ von Abmeldungen von verschrotteten Autos in den letzten 15 Jahren zurückgeführt wird.
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Vorbildlich, oder ?

Wenn es dazu noch Wechselkennzeichen gäbe und die vorderen Nummernschilder wegen der Einschränkung der Lüftung wegfallen würden, wärs perfekt.
Für den Umzug in Frankreich gilt übrigens auch ein neues Verfahren: Es läuft jetzt alles online.