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900er

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Alle Beiträge von 900er

  1. Tachschön allerseits, die Reifen (225/45/17) sind jetzt endlich auch mit dem Segen vom TÜV drauf... und die sehen presslufthammermäßig gut aus!!! Aber ich will es nicht unerwähnt lassen, beide Kotflügelkanten hinten mussten leicht gebördelt werden. Der Reifenrand hat bei maximaler Federung angestoßen. Somit war die Einzelabnahme kein Problem! Auch vom größeren Abrollumfang (ggf. Tachoangleichung?) gab es keine Probleme... obwohl ich das Gefühl hatte, das hat weder dem TÜV-Prüfer noch dem Werkstattleiter interessiert. Die haben nur am Kotflügel und im Radkasten geschaut, ob nichts aneckt, dann hat ein Mitarbeiter gebördelt, während wir ins Büro gingen und meine Papiere fertig gemacht haben... MfG 900er
  2. @Stefan24V Soll keine Kritik sein, aber bitte nochmals lesen!!! ...die vom Wegstreckenzähler (NICHT Geschwindkeitsmeßgerät!!!) angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen Der Punkt (2) ist interessant!!! Da wo es heißt: Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen In diesem Anhang ist der Hase im Pfeffer versteckt!!!
  3. Sorry, könnte gut möglich sein... ich weiß nicht mehr genau, was im Brief steht, habe jetzt auch kein Zugriff. Aber nun zu den gesetzlichen Bestimmungen: Messgenauigkeit und Toleranzen ...In den meisten Fällen zeigen Tachometer jedoch eine etwas höhere Geschwindigkeit an, als tatsächlich gefahren wird. In Deutschland gibt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vor, dass die angezeigte Geschwindigkeit nicht unterhalb der tatsächlich gefahrenen liegen darf. Die angezeigte Geschwindigkeit darf gegenüber der tatsächlich gefahrenen hingegen um max. 10 % + 4 km/h nach oben abweichen (§57 StVZO, 75/443/EWG, ECE-R39). Der Tachometer darf also nie nachgehen, innerhalb der Toleranzen aber zuviel anzeigen. Quelle: Wikipedia
  4. Oder im Vergleich zu 225/45/17 die eingetragenen Größen aus dem Fahrzeugbrief: 185/65/15 -> 2,0% 195/55/16 -> 2,2% Mich würde wirklich mal interessieren wieviel Toleranz gesetzlich als erlaubt gilt! Hier noch eine interessante Info: http://www.team-corsa.de/rechner.htm "Der Tacho darf höchstens 7% zu viel anzeigen und kein km/h zu wenig." -Was ist damit, stimmt das? Bei allen Vergleichsreifen liege unter der tatsächlichen Originalreifen-Geschwindigkeit, d.h. ich bekomme weniger angezeigt! Ich weiß, es geht hier um Peanuts, aber das könnte mir der nächste Prüfer vorwerfen... Murphys Gesetz, alles was schief gehen kann, geht auch schief! Beste Grüße, 900er
  5. Danke für den Tip zum online-Reifenrechner... genau das habe ich mir auch gedacht, dass die Größe etwas aus dem "Rahmen" fällt... Nun, ich selbst war bei der Beurteilung des Prüfers nicht dabei (ich hatte kleinere Reparaturen an einem Tag machen lassen u. dabei die Reifen eintragen wollen). Was mich nun aber interessiert, weil ich jetzt bei der Eintragung dabei sein werde, ob die hier genannte 3% Toleranz gesetzlich verankert ist. Das wäre das Argument, welches ich bräuchte, um den Prüfer damit zu konfrontieren! Beim Reifenrechner (Danke targa) steht zudem noch über die Größendifferenz: ...wg. Fehlfunktionen für technische Systeme wie ABS sollte der Unterschied nicht mehr als 1,5% betragen. Ab 2% bedarf es einer Eichung des Tachos. Sind diese Werte gesetzlich verankert? -Damit hätte ich unter Umständen Probleme. Denn, je nachdem ich welche (erlaubte u. eingetragene) Reifengrößen (aus dem Fahrzeugschein oder die aus dem Teilegutachten) mit meinen 225/45/17 vergleiche, erhalte ich Differenzen im Bereich von 1,5% bis 2,5%. Lirum larum, 1,5...2,5% hin oder her, danke jedenfalls für eure Hilfe, was ich jetzt hieraus mitnehme ist, bei einem normalen Prüfer mit etwas Verständnis wird es keine Probleme geben... ich hab jetzt auch einen Tip zur einer "guten" Werkstatt bekommen, leider hat der Prüfer jetzt Urlaub, am 23.04. kommen die Walzen drauf ;)) Beste Grüße, 900er
  6. Danke Nightcruiser für den Nachweis, dass jmd. auch schon mit den Reifen unterwegs ist... meiner ist sogar nicht mal tiefer gelegt, u. jetzt bin ich mir auch sicher, dass ich eine Eintragung bekomme. Meine Werkstatt ist eine von den seriösen... ich besuch jetzt mal eine Tuning-Klitsche ;) wär doch gelacht wenn das net klappt.
  7. Tachschön Leute, ich habe ein Problem mit der Eintragung von (gebrauchten) Sommerreifen. Folgende Eckdaten: SAAB 900-II 2.0l turbo, 185 PS, Bj 97 Reifen: 225 / 45 / 91ZR Felgen: Aluett 17" Alu, Breite 8J, Einpresstiefe 35 Zum Reifensatz ist ein TÜV-Teilegutachten vorhanden u. zu meinem Saab steht als zulässig: 215/45/17, 235/40/17 Nun bin ich mit meinen Reifen zwischen diesen erlaubten Größen u. der TÜV-Prüfer aus meiner Hauswerkstatt will mir diese nicht abnehmen. Ich habe mir (schon vorher) mehrere Meinungen aus meinem Freundeskreis (enthusiastische Hobby-Autobastler) eingeholt, und es sollte eigentlich kein Problem sein diese Reifen eingetragen zu bekommen, hieß es. Ich schaue mich gerade nach einer anderen Werkstatt u. einem TÜV-Prüfer mit einer höheren "Schmerzgrenze" um. Was sagt ihr dazu, passen diese Reifen? Beste Grüße, 900er

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