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Deauv80

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Alle Beiträge von Deauv80

  1. Laut einem niederländischen Saab-Händler, bei dem ich leider Gewährleistung geltend machen muss, original nicht lieferbar (auch für ein 1999er YS3D). Laut ihm muss man nach gebrauchten suchen.
  2. Abschlussbericht: Mein Saab 9-3 Cabrio Deauville ist nunmehr auf mich zugelassen, mit stinknormaler (!) HU, also ohne Vollgutachten nach § 21 StVZO zur Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Über Versuche Beteiligter im Vorlauf der Zulassung bei meinem Import aus der Schweiz nach Deutschland Geld für sich zu gewinnen informiere ich: Prüforganisationen (hier lieber namentlich nicht zu benennen) und sinngemäß: "Oooooh, für sowohl die Tieferlegung mit den Federn als auch für die Felgen sind zwingend gesonderte Gutachten vorzulegen und eine § 21 StVZO-Prüfung zu absolvieren. Das wird teuer." (Tieferlegung und Hirsch-17-Zoll-Felgen sind o r i g i n a l und in der Schweizerischen Fahrzeug-Typengenehmigung enthalten. Ein fetter Dank an die Schweizer Zulassungsstelle in Regensdorf, die das angehängte Dokument bereitstellte.) Deutscher Federnhersteller (wer googeln kann, weiß welche Federn o r i g i n a l in allen Deauvilles verbaut wurden: "Unterlagen von damals - 1999 - haben wir nicht mehr. Nachvollziehbar ist bei uns nur, dass das eine Kleinserie von Spezialfedern für die Fa. Hirsch in der Schweiz war. Etwas gaaaaanz Besonderes. Gern stellen wir Ihnen für die Zulassungsbürokratie ein Dokument mit einer speziellen Speziaaaaalprüfung unserer damaligen Federn bereit. Vermutlich müssten Sie hier bei uns das Fahrzeug sogar vorführen." ... verknüpft mit einer hohen Eurosumme. No comment. Ich weiß von welchem Hersteller ich nie mehr Federn in irgendwelchen Fahrzeugen verbauen werde und um welche Teile von Prüforganisationen ich künftig einen Bogen machen werde. Das Fahrzeug selbst ist angemeldet für den Oldtimergrandprix-Leserlauf am Nürburgring (11.-13.08.2023). Saabische Gespräche vor Ort immer gern. AlDispo_20230120100003 Fahrzeug-Typengenehmigung.pdf
  3. Pardon. Ebay Artikelnummer 391914416306. "JBL LAUTSPRECHER für SAAB 9-3 I Cabrio Typ YS3D 1998-2003 Front Tür 240W #ASV6". Bin bis heute zufrieden damit.
  4. https://order.ebay.de/ord/show?orderId=21-09255-44811#/ waren bei mir mit etwas Einbaugefühl und Millimeter-Kompromiss passend.
  5. Fortsetzung: Nachdem die Prüforganisation (hier DEKRA Leipzig) nur schnell und professionell-routiniert mit den Achseln gezuckt hatte (telefonisch nach der Anfrage), es käme auf die konkrete Zulassungsstelle an ob man nur eine HU benötige oder "Vollgutachten" nach § 21 StVZO, eine erfreuliche Nachricht von der Leipziger Zulassungsstelle (Zitat): "Die beigefügten Unterlagen, eine Versicherung sowie eine aktuelle Hauptuntersuchung von DEKRA, FSP etc. sind ausreichend für eine Zulassung. Das Fahrzeug ist in der Schweiz außer Betrieb gesetzt worden. Demzufolge benötigen wir keine weiteren Nachweise. Mit freundlichen Grüßen XXX Im Auftrag Sachbearbeiterin _____________________________________ Stadt Leipzig, Der Oberbürgermeister Ordnungsamt Zulassungsbehörde" Auf jeden Fall eine Einsparung im dreistelligen €-Bereich. :-)
  6. Danke. Ich versuche es jetzt einmal mit der einfachen Lösung, also ohne § 21 StVZO, bei einer Prüforganisation; für copy & paste: " Sehr geehrte Damen und Herren, gestatten Sie mir bitte mich vor dem Vorfahren bei Ihnen zu vergewissern: Gehe ich Recht in der Annahme, dass ich unter Vorlage der anliegenden Originaldokumente einschließlich CoC zu dem (aus der Schweiz importierten) Fahrzeug mit EG-Typengenehmigung bei Ihnen die HU durchführen lassen kann und dies (mit der vorliegenden zollrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung) zum Zulassen in Deutschland genügt? Gern stehe ich Ihnen für Rückfragen und eine Terminvereinbarung telefonisch zur Verfügung. Mit bestem Dank im Voraus und freundlichen Grüßen ... PS: Über ein hierzu jenseits der Fahrgestellnummer fast 100% identisches zugelassenes, 2021 aus CH importiertes Fahrzeug Saab Cabrio „Deauville“ verfügt meine Verlobte, zum Vereinfachen erlaube ich mir dessen Dokumente gleichfalls anzuhängen."
  7. Hallo Oliver, Danke auch Dir. Eine sehr anschauliche Schilderung über die Irrungen und Wirrungen beim Import des "Geliebten". https://pureprogress-logistics.com/auto-import-deutschland/ hat Vieles als augenscheinlich auf Pkw-Importe spezialisierter Zollmakler dargestellt. Was hast Du für die § 21 StVZO-Prüfung bezahlt? Viele Grüße Holger
  8. https://pureprogress-logistics.com/auto-import-deutschland/ habe ich nach für mich absolut nicht wiederholungswürdigen Erfahrungen mit einer anderen Zollagentur (Kosten 250 €) für den zweiten Saab in Anspruch genommen (305 €). Sollte ich jemals wieder einen Saab importieren, nähme ich wohl wieder diesen Zollmakler. Für mich rundum erfolgreich und kundenorientiert bis in die Haarspitzen. Allein schon die Erläuterungen auf der Website sprechen für eine Professionalität, die ich bei Fa. XXX vermisste.
  9. Genau: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/import-export/fahrzeugimport-efta/
  10. Danke, Klaus. Bei der Gelegenheit eine Ergänzung. Ich empfehle rechtstreu zu bleiben. Einfach in dem Kaufvertrag einen niedrigeren Preis anzugeben als den real von Euch in CH Gezahlten, mag vordergründig reizen (Zolleinsparung und Einfuhrumsatzsteuer) und von manchem Schweizer mentalitätsbedingt angeboten werden ("hier in CH doch egal, mir doch egal"). Rechnet aber bitte damit, dass Steuer- und Zollbehörden hinreichend Zugriff auf Kaufpreissammlungen haben und sehr genau Kilometerstände und anderes Wertrelevantes mit Eurem ach so billigen "Schnäppchen" abgleichen. Sie sehen sich das konkrete Fahrzeug auf dem Zollhof so gut wie immer an. Sogar ein seriöser Zollagent vorher wird Euch hierhingehend belehren.
  11. ... als Ergänzung zum Thema "Präferenznachweis" ...: Hallo ins Forum; länger von mir zugesagt und jetzt mit Details. Zunächst einmal herzlichen Dank an all diejenigen, die mir hier im Forum, bei Ebay Kleinanzeigen und auch mit sehr netten Telefonaten (zum Teil sogar von Profis und Ex-Profis) weiterzuhelfen versuchten. Es waren exakt ein Dutzend. Der Zusammenhalt der Saab-Szene ist immer wieder einzigartig, und ich bin froh seit 2012 Saab zu fahren und dazugehören zu dürfen. Mein persönliches Zollergebnis CH – D leicht bewertend vorweg: Für den Import eines Saabs aus der Schweiz sollte man rechnen mit · bis zu rund einem Drittel Aufschlag auf den eigenen Erwerbspreis dort und – je nach Entfernung und Übernachtungsnotwendigkeit – · Bargeldversorgung für Einfuhrumsatzsteuer und Zoll (das geht in Euro; SFr bar nicht notwendig), · ein bis zwei Tagen persönlicher reiner Arbeitszeit und vor allem · Vorbereitungen der Reise per Mail bereits mit geplantem Grenzübergang mit einigen Arbeitstagen Vorlauf vor dem physischen Überführen. Die Berichte, der Schweizer Privatverkäufer führe nach dem Kauf einfach mit seinen Schweizer Kennzeichen ´mal eben an einem beliebigen Grenzübergang seiner Wahl über die Grenze nach Deutschland, demontiere die, übergebe dann seinen Fahrzeugausweis (der unsere Zulassungsbescheinigungen Teil I und II in einem Dokument vereint) und „gut is´“, mögen für die Vergangenheit gestimmt haben. Stand heute erscheinen sie allerdings eher als nicht mehr reproduzierbar oder gar Legende. Der Schweizer wird in fast 100% der Fälle Wert darauf legen, den Fahrzeugausweis zu entstempeln (im Straßenverkehrsamt). Rhetorisch: Oder verkauft ihr Euer deutsches Auto zugelassen (!) an fremde Ausländer und gebt das Fahrzeug einschließlich Kennzeichen aus der Hand? Faktisch läuft es im Bürokratieweg kaum anders, als wenn man ein Fahrzeug aus Papua-Neuguinea holt. (Mir riecht es danach, dass Lobbyinteressen genau solche Importe zu vereiteln oder zu erschweren versuchten.) Das Aufwändigste bilden die Zollformalitäten, die je nach den Zuständigen ziemlich zu variieren scheinen. Korrespondenz mit der zentralen Auskunftsstelle des deutschen Zolls erscheint nur bedingt sinnvoll. Die sind zwar ausgesprochen bemüht und schnell antwortend. Die Mails verweisen letztlich auch nur mit Disclaimern auf die jeweilige Zolldienststelle, die dann vor Ort (!) entscheidet; bei aller Hilfe und Mühen vorab durch die reine Auskunftsstelle. Kurzum materiell: Ohne den sogenannten „Präferenznachweis“ (bzw. alternativ Mehrkosten) und ohne eine professionelle Zollagentur ist ein Saab-Import zum Zulassen hier in D annähernd zum Scheitern verurteilt. Möchte man in Deutschland das Fahrzeug zulassen, erstrebt man hierfür die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Zunächst ein Hinweis auf meine vergeblichen - ! - (günstigeren) Versuche mit anderen Dokumenten um den (zehnprozentigen) Zoll mit dem Nachweis der Herkunft aus der EU zu vermeiden: · Datenbestätigung vom deutschen TÜV anhand der Fahrgestellnummer o Kann das CoC (certificate of conformity) ersetzen, weist das Herstellungsland aus, aber nicht den vom Zoll gewünschten Wortlaut; das CoC kostete mich nur 89,25 € beim deutschen TÜV, übrigens viel günstiger als zum mehr als Doppelten bei den Firmen schw…eile.de und Ähnlichen; „nutzlos“ · Auch mit einer vom zuständigen Schweizer Straßenverkehrsamt ausgestellten gesiegelten Kopie der Schweizerischen Fahrzeugtypengenehmigung mit Saab „Trollhättan“ (Schweden) darin als Nennung und einem amtlichen Siegel unter das handschriftlich beigefügte „Für den Export“ funktionierte das nicht. Hierfür habe ich bisher aus der Schweiz keine Verwaltungsgebührenrechnung erhalten und wage zu mutmaßen, dass das Vorgenannte nur toller Service des zuständigen Sachbearbeiters war. · Fa. Hirsch (ehemals für Saab Schweiz agierend) gibt fahrzeugspezifisch keine befriedigenden Auskünfte mehr und verweist auf Orio. · Orio, also Orio Switzerland AG, stellt Präferenznachweise aus. Hierfür wurden veranschlagt 269,25 SFr. Pro Fahrzeug; ehemalige Schweizer Saab-Händler können helfen (und ggf. beaufschlagen). Also hat man dann den Präferenznachweis, für den man a) Zeit von meist mehreren Tagen mit Postlauf (elektronisch genügte das nicht) und b) ab ca. 270 € Kosten rechnen muss. Meine skurrilste Erfahrung war, dass der Schweizer Privatverkäufer dennoch (!) z u s ä t z l i c h für den Zoll eine EUR1-Vollmacht unterschreiben muss, ein einfaches zollspezifisches Dokument. Weil dieses Zolldokument jedoch das Wort „Ausführer“ enthält und damit g e m e i n t ist der Privatverkäufer (und nicht etwa ihr), solltet Ihr das schon bei Eurem Kaufvertrag mit dem Unterschreiben mit regeln. Beispielsweise weigerte sich meine Schweizer Privatverkäuferin trotz diverser diplomatischer und dann auch vehementerer Versuche diese Unterschrift zu leisten, weil sie glaubte, der Ausführer sei ich. Sie hatte eigens auf meine Kosten ihren ehemaligen Saab-Händler bzw. Garagisten den Präferenznachweis von Orio Switzerland AG einholen lassen und scheiterte dann an Missverständlichem im EUR1-Formular. Bei mir über 500 € hinausgeworfen für nichts; ohne EUR1 (mit Unterschrift) kostet es halt 10% Zoll in jedem Falle (Zoll-Annahme des Imports aus einem Drittland, nicht der EU). Bei der Gelegenheit andere Erfahrungen und weitere Preise: Exportkennzeichen bei einem Schweizer Straßenverkehrsamt kosten a) Zeit und mit b) Versichern etc. ab rund 270 €. Sie mögen vom Überführen auf Pkw-Trailer entlasten, was bei mir nicht wesentlich teurer war, aber rundum bequemer. Für die § 21 StVZO-Abnahme („Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis“) zum Zulassen in Deutschland (in jedem Fall notwendig; siehe oben Papua-Neuguinea) wird es wohl schwierig trotz vorhandener Schweizer Motorfahrzeugkontrolle (MFK, die bei mir in einem Fall taufrisch war und einen Ruf genießt, anspruchsvoller zu sein als die HU bei TÜV, DEKRA u. ä. in D) eine deutsche Prüforganisation zu finden, die weniger aufruft als 272,83 €. Fazit: Man muss schon sehr in den konkreten Saab „verliebt“ sein oder Routinier um sich eine solche Importarie anzutun.
  12. Wer hat schon einmal einen Saab 9-3 aus der Schweiz legal nach Deutschland reimportiert? Fahrzeugdatenblatt/CoC-Bescheinigung siehe Foto. Ja, unser zweiter Saab 9-3 Deauville, m. E. seltenes automobiles Kulturgut und in jedem Falle erhaltenswert. Derzeit erkennt der Zoll(agent) ohne den "Präferenznachweis" nicht an, dass das Fahrzeug in der EU produziert wurde (was aber eindeutig der Fall ist). Leider brachten Kontakte zu Fa. Hirsch, NECS, Orio usw. hier kein oder kein für Zollzwecke befriedigendes Ergebnis (U r s p r u n g s n a c h w e i s). Der ADAC-Link ist bekannt, die Firmen S...wedent...e und andere bieten halt nur CoCs für Fahrzeuge "EU und UK" an, übrigens für weit über 200 €, während mich die Datenbestätigung hier vom TÜV nur 89,25 € gekostet hat. Sie soll gleichwertig sein und zur Kfz-Zulassung in Deutschland genügen. Auskunftsgemäß sind CoCs etc. nur für technische (!) Zwecke geeignet, jedoch nicht für Zollzwecke. Wie kommt man erfolgreich an den Präferenznachweis heran? (Für Hilfe unter Saabisti bin ich dankbar; habe Einiges "Saabische" im Gegenzug zu bieten). Danke. Aktueller Versuch: Beim Schweizer Straßenverkehrsamt eine Ausfertigung des Typenscheins beantragen. Allen, die bisher schon auf mein Inserat bei Ebay Kleinanzeigen geholfen haben, herzlichen Dank. Ich werde hier über Ergebnisse berichten. Für andere Lösungen: Gern Kontakt einfach mit Telefonnummer oder normaler Mail. Datenbestätigung Saab 9-3 Aegerter VIN 4149.pdf

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