Zum Inhalt springen

friedrichs

Mitglied
  • Registriert

  • Letzter Besuch

  1. Hi, Bin derzeit in Kalifornien und geniesse es in dem 9-3 Cabrio rumzufahren. Weiss vielleicht jemand welche Aenderunge bei einer Vollabnahme nach § 21 StVZO nach Einfuehr in D durchzufuehren waeren (z.B. Scheinwerfer neu oder einfach verstellen) ? Datenblatt von Opel/ Saab habe ich. Ich habe das schon mal mit einem anderen Fahrzeug gemacht und das Schicksal scheint in der HAnd des Gutachters zu liegen und wie/ welche Ausnahmegenehmigungen bei man bei machen Gemeinden bekommt, scheint verschieden zu sein (Oberbayern/ Bremen). Gruesse Juergen

Wichtige Informationen

Wir haben Cookies auf deinem Gerät gespeichert, um diese Website zu verbessern. Du kannst deine Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass du mit der Verwendung von Cookies einverstanden bist.