So, dann mal die Regelung, schwarz auf weiß:
[TABLE=width: 100%]
1. Voraussetzung: Das Zugfahrzeug...
...muss entweder beschrieben sein als
PKW
Kraftomnibus bis 3,5 t Gesamtgewicht und Tempo 100-Genehmigung oder
anderes mehrspuriges Kraftfahrzeug mit maximal 3,5 t Gesamtgewicht
2. Voraussetzung: Der Anhänger...
...muss
für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein.
so beladen sein, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Zu beachten ist, dass dabei weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.
Grund: Durch eine hohe Stützlast wird das Fahrverhalten der Kombination deutlich verbessert.
3. Voraussetzung: Die Anhängerbereifung...
darf nicht älter als 6 Jahre sein
müssen mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) aufweisen
darf keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch nehmen
4. Voraussetzung: Masseverhältnis
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:
zG Anh = X x m Zugfz leer
mit m Zugfz leer = Leermasse Zugfahrzeug
Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination folgende Werte:
[TD="colspan: 3"]Technische Ausrüstung des Anhängers
[TD="width: 210"]ohne hydraulische Stoßdämpfer
[TD="width: 420, colspan: 2"]mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
[TD="width: 210"]Wohnwagen
[TD="width: 210"]andere Anhänger
[TD="width: 210"]0,3
[TD="width: 210"]0,8 bzw. 1,0*
[TD="width: 210"]1,1 bzw. 1,2*
Die mit * versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden wenn:
einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, fü r die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,
oder
das Zugfahrzeug…
… ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.
In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs.
Zu 1: passt, PKW Saab 9-3 SportCombi
Zu 2: ja; Stützlast paßt immer!
Zu 3: ja; ja; ja
Zu 4: Kalkulation: 1.700 kg = 1,0 x 1.700 (Leergewicht Saab, positiv betrachtet. Eigentlich zwischen 1.645 und 1.770 kg)
Alles ja, nur der letzte Satz nicht. Da wir aber sicher keine 1,7 to haben, soll's wohl gehen!
Mit aufgeklärten Grüßen
Olli
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Wer sein Gespann mal unverbindlich beurteilen möchte, der Niederländische Caravan Club hat das was interessantes im Netz veröffentlicht!
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