205/55R16V Reifen auf einem SAAB 9000

Ist natürlich Quatsch !
Seit Einführung der neuen Fahrzeugpapiere sind ohne gesonderte Eintragung oder die Notwendigkeit, daß die Größe in den Papieren aufgeführt ist alle in der Fahrzeug- ABE enthaltenen Rad-Reifenkombinationen erlaubt.
Der erforderliche LI ist völlig unabhängig von dem, den die Erstbereifung hatte .Er hängt ausschliesslich von zulässiger Achslast und Geschwindigkeit ab.
Dann hat mir der TÜV-Mann Mist erzählt.
Glaub ich jetzt dem Forum oder dem zuständigen Sach(un)verständigen?!
Und woher bekomme ich eine ABE für den CDE, um nachzusehen was da eingetragen ist? Würde gern wissen was hier nun "Quatsch" ist!

Vizilo
 
Im Zweifelsfall bei Saab in der Homologationsabteilung eine Freigabeliste anfordern.

Ohne unlautere Motive unterstellen zu wollen, meine Auskunft ist umsonst, der TÜV-Mann würde sich seine (überflüssige) Eintragung bezahlen lassen.
 
Wenn nicht kann man mich ja nochmal ansprechen.
 
Angesichts der vorgeschlagenen Informationsquelle halte ich das ehrlich gesagt jetzt schon für zweckdienlicher!
 
Danke Speznas, aber die Liste gilt für den CS. Hier geht es aber um den CD!
Daß die Radhäuser gleich sind wissen zwar wir, aber nicht die Gutachter und Rechtsanwälte der Versicherungsgesellschaften...

Vizilo
 
Das kommt dann davon, wenn man nur flüchtig liest :-)
 
ABE gesucht

Also : ABE für Saab 9000 CD(E) ab MJ95 bezügl. Rad/Reifenkombi gesucht!

Vizilo
 
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