Es gibt keine legale Nachrüstlösung und wer sich so was reinbaut und damit anderer Menschenleben gefährdet, gehört bestraft!
Wird er ja auch!
Xenonlicht fällt nunmal sofort auf und wenn kein vorbeifahrender Polizeiwagen zufällig weiß, dass es das im 9³I nicht gab und er in keine Polizeikontrolle kommt wo die das sofort durch die "normale" Streuscheibe sehen, die es bei keinem Auto mit Xenon gibt und wenn es zusätzlich durch jene auch nicht so extrem blendet, dass er sofort angehalten wird, dann rüstet er spätestens bei der nächsten HU alles wieder zurück!
Wegen vorsätzlicher, starker Verkehrsgefährdung ist da schon bei ner normalen Kontrolle Führerscheinentzug locker drin, mit MPU, komplett neu machen und vollem Programm!
Passiert ein Unfall mit Personenschaden und behauptet der andere geblendet worden zu sein, dann könnte das je nach Richter sogar n paar Jahre Knast geben, der Versicherungsschutz ist auf jeden Fall weg und so kann so eine kleine Bastelei durchaus das gesamte Leben zerstören.
Und für unseren Bastelfix zur Erklärung:
Xenon-Scheinwerfer, zumindest die erlaubten, haben eine Projektionsoptik, die den Lichtkegel scharf nach oben begrenzt und eine automatische Höhenverstellung, damit dieser niemals zu hoch stehen kann.
Das könnte man im Prinzip beides nachrüsten und per sündteurer Einzelabnahme sogar eintragen lassen, aber diese Projektionsoptik erfordert eine Klarglasscheibe davor, da die normale Streuscheibe wie der Name schon sagt, eben streut und somit extrem blenden würde!
Diese Klarglas-Streuscheibe gibt es aber nicht für den 9³I, weil es diesen nie mit Xenonlicht gab!