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Hier die Antwort vom Zoll:
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bei der Einfuhr der Rohre von Ihnen angegebenen Warenwert werden 19 % Einfuhrumsatzsteuer auf Grundlage des Kaufpreises zuzüglich der angemeldeten Versandkosten erhoben.
Das vom Absender beauftragte Versandunternehmen wird Sie bei der Zollabfertigung
vertreten, die Einfuhrabgaben zunächst entrichten und diese bei Zustellung der Sendung wieder kassieren. Zur Erleichterung der Zollabfertigung sollte die Sendung mit
▪ einer von außen zugänglichen Rechnung und
▪ einer Zollinhaltserklärung CN22/CN23 – bei Aufgabe über nationale Post – bzw.
▪ einem Paketschein – bei Versand über private Paketdienste –
versehen sein.
In Fällen, in denen die Post nicht über alle Angaben verfügt oder zwingend erforderliche
Unterlagen fehlen, wird die Sendung an die für Ihre Wohnung zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Post benachrichtigt den Warenempfänger entsprechend und fordert ihn auf, die Zollanmeldung selbst beim Zollamt vorzunehmen.
ACHTUNG:Im Falle des Transports Ihrer Postsendung mit Kurierdienstleistern (wie z.B.UPS, FedEx, u.s.w.) wird von diesen in der Regel eine zusätzliche Abfertigungsgebühr
erhoben . Diese Gebühr hat n i c h t s mit der Zollverwaltung zu tun.
Bitte informieren Sie sich v o r a b über die (dt.) Geschäftsbedingungen des
vom Versender beauftragten Versandunternehmens, um ggf. weitere auf sich
zukommende Kosten ermitteln zu können.
Ich spreche mal mit dem Händler, welchen Versanddienstleister die verwenden würden.
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bei der Einfuhr der Rohre von Ihnen angegebenen Warenwert werden 19 % Einfuhrumsatzsteuer auf Grundlage des Kaufpreises zuzüglich der angemeldeten Versandkosten erhoben.
Das vom Absender beauftragte Versandunternehmen wird Sie bei der Zollabfertigung
vertreten, die Einfuhrabgaben zunächst entrichten und diese bei Zustellung der Sendung wieder kassieren. Zur Erleichterung der Zollabfertigung sollte die Sendung mit
▪ einer von außen zugänglichen Rechnung und
▪ einer Zollinhaltserklärung CN22/CN23 – bei Aufgabe über nationale Post – bzw.
▪ einem Paketschein – bei Versand über private Paketdienste –
versehen sein.
In Fällen, in denen die Post nicht über alle Angaben verfügt oder zwingend erforderliche
Unterlagen fehlen, wird die Sendung an die für Ihre Wohnung zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Post benachrichtigt den Warenempfänger entsprechend und fordert ihn auf, die Zollanmeldung selbst beim Zollamt vorzunehmen.
ACHTUNG:Im Falle des Transports Ihrer Postsendung mit Kurierdienstleistern (wie z.B.UPS, FedEx, u.s.w.) wird von diesen in der Regel eine zusätzliche Abfertigungsgebühr
erhoben . Diese Gebühr hat n i c h t s mit der Zollverwaltung zu tun.
Bitte informieren Sie sich v o r a b über die (dt.) Geschäftsbedingungen des
vom Versender beauftragten Versandunternehmens, um ggf. weitere auf sich
zukommende Kosten ermitteln zu können.
Ich spreche mal mit dem Händler, welchen Versanddienstleister die verwenden würden.
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