Jetzt muss ich halt auch noch meinen Senf dazu geben.
Soweit ich mich erinnere hängt das mit den 1600 bzw. 1800 kg davon ab, ob eine Verstärkung im Reserveradkasten installiert ist. Zumindest war's beim "alten" 9000i Bj. 88 und 89 so. Ich hatte bei denen nur eine Westfalia Kupplung an dem hinteren Stossfänger und mit zwei Schrauben am UNterboden, deswegen nur 1600 kg bis 10%.
Beim 92 CS und jetzt beim 97 hab ich eine feste Alko, mit höchstkomplizierten Versteifungsteilen überall im KOfferraum, aber ich kann jetzt 1800 kg. Bloss brauch ich die nicht, mein Hänger mit Last wiegt nur 250 kg, dafür isser 2.30 breit und 6.30 lang.
Für PKW dürfen Anhänger m.W. nur mit "Tandemachsen" ausgerüstet sein, max. 1 m Abstand der Achsen. Ist der Abstand grösser, gilt das als "Zug" und man braucht den LKW FÜhrerschein (unabhängig vom Gewicht).
@ hardy:
> Bleiben wir im Beispiel mit den 1800 kg: Wenn der Hänger 500 kg wiegt, kannst Du ein Auto mit 1300 kg + Stützlast aufladen.
Also das kann ich nicht verstehen. Die Stützlast kannst du nicht dazu addieren. Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Max. Zuggewicht gibt's, weil der Hänger sonst die Karre wegschiebt, max. Stützlast wg. der Belastung der Hinterachse, oder?
Die beiden DInge sind unabhängig voneinander einzuhalten.
>Beim 9000er 50 oder 75 kg, soweit ich weiß.
75 kg, ist doch kein Kleinwagen...
Gruss,
gp.
[/quote]