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Wäre egal,dadurch ändert sich ja nicht die VIN,an welcher man ziemlich klar erkennen kann wann das Fzg gebaut wurde...
Ist das Fzg denn schon zugelassen,bzw hat die §§ 21 schon hinter sich?Dann sollte es noch weniger Problem sein!
Die Versicherung interesiert sich nicht fuer VINs sondern fuer HSN/TSN.