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Bezüglich Fahrbarkeit glaube ich Dir aufs Wort. Bezüglich Eintragungsfähigkeit: es gibt seit Ende 2016 eine Weisung an die StvA, die Regeln zur H-Zulassung strenger auszulegen als bisher. Das hat mit Regierungskreisen eher wenig zu tun. Sirko schreibt doch eindeutig etwas dazu: wenn es kein Papier von Saab gibt, aus dem ersichtlich ist, dass der 16VMotor zulässig ist und auch bereits (in Protoypen) verbaut wurde (also homologiert) dann wird das StvA in aller Regel kein H-Kennzeichen erteilen. Und das H wird zukünftig als Bestandsschutz für die Einfahrt in Umweltzonen einfach Vorraussetzung sein. Wenn Du einen 99 mit 16V-Motor und H-Abnahme hast, dann stelle bitte alle Papiere interessierten hier in der KB oder zumindest per PN zur Verfügung, damit man nicht ein Umbauprojekt in Angriff nimmt oder ein Auto im Ausland erwirbt und dann letztlich am Prüfer scheitert. Allein der Satz vom Prüfer in Sirkos Post spricht doch Bände....