Ob Wedde oder Heuschmid oder sonst ein Händler: Wenn die im eigenen Namen verkaufen unterliegen sie für ein Jahr dem Gewährleistungsrecht. Dieses Risiko müssen sie abdecken entweder
*durch Abschluss einer Versicherung oder
*durch vorheriges Fitmachen des Wagens oder
*durch Nachbessern mit entsprechenden Kosten
Als das gibt es nicht umsonst. Ihr wisst doch alle, dass beim Kauf eines mindestens zwölf Jahre alten Wagens immer mal was sein kann.
Schlimm und nicht nachvollziehbar wird es allerdings, wenn teure Fahrzeuge beim Händler "im Kundenauftrag" oder "nur für Gewerbe/Export" vertickt werden. Dann ist nämlich Essig mit der Gewährleistung.
Ansonsten kann ich mich doch als Eigner nur freuen, wenn die Preise anziehen, oder?