Meine Frau hat der Kanzlei eine Email geschrieben , in der sie gesagt hat das sie nichts damit zutun hat . Als Antwort kam ne Zahlung verlängerung bis 9 April !
Schon mal *ganz* falsch.
Alles, was nicht vom Gericht kommt - ignorieren.
Keine Antwort, keine Stellungnahme, keine Zahlung.
Einfach ins Leere laufen lassen.
Weitere wüste Drohungen und Mahnungen einfach zur Ansicht als Belustigung in der Gästetoilette aushängen...
Die Abmahnratten scheuen im Zweifelsfalle, es auf ein Verfahren ankommen zu lassen. Aufwand und Kosten sind zu hoch, deshalb werden die "Kunden" zunächst außergerichtlich eingeschüchtert und weichgekocht - in der Hoffnung, daß jemand nach der zwanzigsten Mahnung und Androhung von Gerichtsverfahren genervt zahlt. Damit ist die Angelegenheit für die Abzocker erledigt, das ganze läuft als Massenveranstaltung - wenn ein bestimmter Prozentanteil der "Angeschriebenen" freiwillig zahlt, hat sich die Sache für die Ratten gelohnt.
Bei Gerichtspost Anwalt nehmen und Fristversäumnisse unter allen Umständen vermeiden. Die Rechtmässigkeit der Forderungen wird übrigens nicht durch das Gericht geprüft, meistens ist das nur eine Pauschalzustellung durch den zuständigen Rechtspfleger.
Eigener Anwalt ermöglicht dann eine Akteneinsicht in die Beweislage.
Meistens ist die Angelegenheit spätestens hier erledigt, weil die Abmahn-Abzocker so gut wie nichts in der Hand haben, was bei einem Prozess als Beweis standhalten würde.
Falls die angeblichen "Beweisdaten" durch zweifelhafte Quelle entstanden sind, sofortige Gegenanzeige wegen Verstosses gegen Datenschutzrichtlinien und Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.
Selbst das IP-Datenabsaugen mit beantragter richterlicher Genehmigung wird seitens des Gerichte so gut wie nie ernsthaft geprüft, dafür haben die gar keine Zeit - und unterschreiben den Abmahn-Abzockern die Anträge pauschal.
Wenn also dennoch Gerichtspost kommt, heißt das nicht, daß tatsächlich verwertbare Beweise vorliegen.
Als nächstes zivile Gegenklage auf Schadensersatz der eigenen Kosten und Auslagen, denn meistens zahlt die Rechtschutzversicherung nicht für Verfahren, die in irgendeiner Weise mit "Online-Verstössen" zu tun haben, egal ob berechtigt oder unberechtigte Beschuldigung.
@Mods
Dies hier ist übrigens *keine* unzulässige Rechtsberatung, sondern lediglich ein Zusammenschrieb von vorgeschlagenen Vorgehensweisen aus diversen Foren, die das Thema "Abmahn-Abzocke" zum Thema haben.