Abmahnungs Schreiben

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Meine Frau hat vor ein paar Tagen eine netten brief einer Anwaltskanzlei bekommen !
In dem Schreiben wird behauptet das sie Musik eines Deutschen Gangster Rappers im netz frei zum Download angeboten zu haben . Es handelt sich um Bushido oder wie der auch heißen mag ! Nun ist es so das Sie aufgefordert wird eine zahlung von 350,- an die Kanzlei zu entrichten .

Also sie hat definitiv kein Katzengejaule von dem Vogel in Netz gestehlt , wir besitzen nicht mal ein Lied von diesem A........ !

Was meint ihr , was sollte man jetzt tun ??

VG Patrick
 
Nichts! Warte einfach mal ab ob noch was nachkommt. Ansonsten zum Anwalt damit.
 
sowas wie Emule oder so installiert? Kinder? Offenes Wlan?
 
Ich hatte sowas mal von einem Deutschen Anwalt bekommen,
da ging es auch um Musik Downloads.
Habe dann mal nach dieser Anwaltskanzlei gegoogelt
und kam dabei raus das in anderen Foren diese Kanzlei auch schon durch genommen wurde.
Viele zahlen das im Glauben dass sie was nicht rechtliches gemacht haben.
Habe dann die Rechnung zerrissen,
kam nichts mehr nach.
 
sowas wie Emule oder so installiert? Kinder? Offenes Wlan?

Meine Tochten ist glaube ich noch etwas zu jung ( 2 ) Installiert ist nichts der gleichen und das Wlan ist verschlüsselt !

Habe ja gelesen das dieser ( Künstler ) gerade erst selbst verknackt wurde da er ja auch Lieder geklaut hat , muss da woll einer wieder Geld Verdienen ???

Meine Frau hat der Kanzlei eine Email geschrieben , in der sie gesagt hat das sie nichts damit zutun hat . Als Antwort kam ne Zahlung verlängerung bis 9 April !

Es handelt sich um die Kanzlei Bindhart Fliedler Rixen Zerbe
Kennt die jemmand ?
 
Anwalt einschalten, diesen auf die von gghh verlinkte Webseite aufmerksam machen, die Sache ist gegessen. Die haben weder Zeit noch Lust sich irgendwie damit zu beschäftigen, wenn sich ein Angeklagter wehrt. Mit denen, die blind überweisen ist einfacher Geld zu machen.
 
Meine Frau hat der Kanzlei eine Email geschrieben , in der sie gesagt hat das sie nichts damit zutun hat . Als Antwort kam ne Zahlung verlängerung bis 9 April !

Schon mal *ganz* falsch.

Alles, was nicht vom Gericht kommt - ignorieren.
Keine Antwort, keine Stellungnahme, keine Zahlung.

Einfach ins Leere laufen lassen.
Weitere wüste Drohungen und Mahnungen einfach zur Ansicht als Belustigung in der Gästetoilette aushängen...

Die Abmahnratten scheuen im Zweifelsfalle, es auf ein Verfahren ankommen zu lassen. Aufwand und Kosten sind zu hoch, deshalb werden die "Kunden" zunächst außergerichtlich eingeschüchtert und weichgekocht - in der Hoffnung, daß jemand nach der zwanzigsten Mahnung und Androhung von Gerichtsverfahren genervt zahlt. Damit ist die Angelegenheit für die Abzocker erledigt, das ganze läuft als Massenveranstaltung - wenn ein bestimmter Prozentanteil der "Angeschriebenen" freiwillig zahlt, hat sich die Sache für die Ratten gelohnt.

Bei Gerichtspost Anwalt nehmen und Fristversäumnisse unter allen Umständen vermeiden. Die Rechtmässigkeit der Forderungen wird übrigens nicht durch das Gericht geprüft, meistens ist das nur eine Pauschalzustellung durch den zuständigen Rechtspfleger.

Eigener Anwalt ermöglicht dann eine Akteneinsicht in die Beweislage.
Meistens ist die Angelegenheit spätestens hier erledigt, weil die Abmahn-Abzocker so gut wie nichts in der Hand haben, was bei einem Prozess als Beweis standhalten würde.

Falls die angeblichen "Beweisdaten" durch zweifelhafte Quelle entstanden sind, sofortige Gegenanzeige wegen Verstosses gegen Datenschutzrichtlinien und Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.

Selbst das IP-Datenabsaugen mit beantragter richterlicher Genehmigung wird seitens des Gerichte so gut wie nie ernsthaft geprüft, dafür haben die gar keine Zeit - und unterschreiben den Abmahn-Abzockern die Anträge pauschal.

Wenn also dennoch Gerichtspost kommt, heißt das nicht, daß tatsächlich verwertbare Beweise vorliegen.

Als nächstes zivile Gegenklage auf Schadensersatz der eigenen Kosten und Auslagen, denn meistens zahlt die Rechtschutzversicherung nicht für Verfahren, die in irgendeiner Weise mit "Online-Verstössen" zu tun haben, egal ob berechtigt oder unberechtigte Beschuldigung.

@Mods
Dies hier ist übrigens *keine* unzulässige Rechtsberatung, sondern lediglich ein Zusammenschrieb von vorgeschlagenen Vorgehensweisen aus diversen Foren, die das Thema "Abmahn-Abzocke" zum Thema haben.
 
Gelesen, zerissen, gelacht.... das würde ich nicht machen.

Die Jungs sind da nicht so freundlich drauf und versuchen schnell per Mahnbeschied / Vollstreckungsbescheid das ganze Wasserfest zu machen.

gghh hat es in seinem Link ja schon beschrieben.

Schriftlicher (Einschreiben - Rückschein) Widerspruch und Anforderung und Darlegung der von der Kanzlei angeblich ermittelten Sachverhalte. Ich hoffe ja nicht, das auf deiner privaten Hompage der Knasti im Hintergrund singt. Meistens ist danach ruhe, spart Dir Deinen Anwalt nebst Zeit, Aufwand, Geld und Nerven.

Wenn die dann weitermachen, bleibt Dir leider auch nur der Anwalt, da du sonst von Knasti-Anwälten den Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid bekommst, dann musst du reagieren!!!

Diese Abmahnwelle hat mehr als überhand genommen. Fotos bei EBAY, Videos von Youtube, Musik von der CD, Textkopien ins Internet (private Seite) und schon ist man dran. Viele wissen gar nicht, wie schnell Sie in die Urheberrechsfalle kommen können.

Ich hatte mal für meine Firma Gruppen - Teamfotos machen lassen für eine Werbebroschüre und diese dann aber auch auf die Firmenhompage gestellt - pech, es waren zwar meine Ablichtung, aber die Verwendung war nur für die Broschüre gedacht, nicht für das Netz. Da durfte ich dann nochmal nachzahlen.
 
http://www.netzwelt.de/forum/

Da sich mal ein bißchen durchlesen und nicht verrückt machen lassen. Eine modifizierte Unterlassungserklärung hinschicken und gut ist, zumindest vorerst. Den Rest kannst Du im dem Forum bequem nachlesen.

Gruß Udo
 
und für die Zukunft:

http://www.manitu.de/

Dieser Provider speichert keine IP-Adressen seiner Nutzer und kann daher keine Nutzungsdaten an die Abmahner/Anwälte/Gerichte herausgeben.

Gruß
Martin
 
setzt aber t-doof voraus ...
 
Wenn man diees Kanzlei googlet kommen zwei Interessante Links.:rolleyes:
 
Avira - kostenpflichtig für 60 €

Hi,
diese Praxis macht ja im Moment Schule.

Seit einiger Zeit laufen ja Prozesswellen gegen das Portal firstload.de (Googlet mal danach).

Im Prinzip geht es darum, dass dieses Portal Software zum Download bereitsstellt, die üblicherweise im Netz (Ausdrücklich) kostenlos als Download zu beziehen ist.

Besonders gerne wird dies mit dem Avira Virenschutz betrieben, den man daher wirklich nur von der Homepage des Anbieters herunterladen sollte.

Jedenfalls schickt firstload einfach eine Rechnung über 60 € ins Haus - einen Betrag, den man bei Mahnung lieber zahlt als teuer seinen Anwalt einzuschalten.

Die Adresse des "Kunden" wird häufig falsch geschrieben oder es werden Männlein, Weiblein verwechselt.

Ein Vertrag mit dem Unternehmen ist aber - auch nicht über den Weg zum Download - nie zustande gekommen und auch nie vom Kunden bestätigt worden (Ergebnisse bisheriger Urteile => firstload hat keinen Anspruch).

Findige Betroffene haben neben dem Prozess die Bank(-en) angeschrieben und sich über das illegale Vorgehen des Kunden firstload beschwert. Die Konten wurden dem Unternehmen darauf hin gekündigt, so das firstload nun von Bank zu Bank läuft, um die "Geschäfte" weiterführen zu können.

Im Kreuzfeuer steht auch eine Münchener Anwältin, die sich als Geldeintreiberin für den Auftraggeber firstload betätigt und reiehnweise deren Prozesse verliert. Kurzfristig mag sie sich ja durch diese Prozesse finanziell sanieren, aber dummerweise weiß man seit Akte '09, um wen es sich handelt und wie die Frau aussieht.

Zur Zeit spricht man von etwa 15.000 Fällen.
 
...so traurig es ist, ich habe jemanden im Bekanntenkreis, der hat schon mal EUR 470,-- für ein Foto bezahlt, das er selbst geschossen hat, nachdem von einem Rechteinhaber an einem ziemlich ähnlichen Produktfoto kostenpflichtig abgemahnt wurde.
 
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