Abmahnungs Schreiben

Diese Kanzleien schicken ihre Schreiben übrigens nicht kontinuierlich raus, sondern immer in Wellen kurz vor Feiertagen: Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten
 
Ich die gleiche Rubrik gehört die Anwaltskanzlei Bussek &Mengede aus Berlin - mit denen hatte ich im vergangenen Jahr zu tun!

Einfach ignorieren! Es werden weitere Schreiben von denen folgen, die Inhalte werden härter werden, es folgen Drohungen mit Gericht, Pfändung und Ähnlichem, die Farben der Umschläge ändern sich...
Das alles soll bedrohlich wirken. Und plötzlich ist dann Ruhe und es kommt nix mehr.....

Auch ich hatte nach den Knaben gegooglet und wurde prompt fündig.
 
:cool:

Das erinnert wieder daran, dass der Gesetzgeber immer noch nicht vorsorgt.

Wir erinnern uns an die Abmahnwelle wegen der Impressumspflicht der Privaten Homepages, Urheberrechten von Wegbeschreibungen und Veräusserungen in online Auktionshäusern.
Die Abmahnwelle gegen Klein/Gewerbetreibende mit fehlerhaften Impressum, war/ist auch sehr übel.
Selbst das BMJ war nicht in der Lage einen Standhaften Impressumstext zu verfassen.-
Stichwort Telemediengesetz.:rolleyes:

http://www.bmj.bund.de/enid/Handels...terkennzeichnungspflicht_im_Internet_1ht.html
Wer als Telemedienanbieter seine Anbieterkennzeichnungspflicht nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend erfüllt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße (bis zu 50.000 Euro) belangt werden.
Wichtiger aber noch: Er begeht auch einen Wettbewerbsverstoß, der u. a. zu Ansprüchen auf Unterlassung führt, die in der Regel auf dem Weg über kostenpflichtige Abmahnungen durchgesetzt werden. Das kann teuer werden und besonders kleine und mittlere Unternehmen erheblich belasten.
Das Risiko einer Abmahnung lässt sich nicht vollständig vermeiden. Auch die nachfolgenden Erläuterungen können keinen absoluten Schutz davor bieten, wegen fehlerhafter Angaben rechtmäßig abgemahnt zu werden, denn letztlich beurteilen die Gerichte, ob im Einzelfall eine Rechtsverletzung vorliegt


Ein weiteres Stichwort:

Verpackungsverordnung::cool:
 
Also sie hat definitiv kein Katzengejaule von dem Vogel in Netz gestehlt , wir besitzen nicht mal ein Lied von diesem A........ !

Evtl. nicht wissentlich!!!

Bravo Hits XX oder .... runtergeladen, ne falsche Ordnerfreigabe eingestellt - das genügt schon! :rolleyes:
 
So kommen nun neben Staat, den Bankern auch Anwälte und Insolvenzverwalter zu ihrem Geld.

Es ist schon tragisch, dass die jahrelange Gesetzesflut überhaupt solche Stilblüten erlaubt.

Ein "Normalo", der sich nicht wie ein Rechtswissenschaftler auf spezielle Themen fokussieren kann, ist da auf verlorenem Posten.

.... uns so kommt es tatsächlich zu einem "legalisiertem Gesetzesmißbrauch", in dem ordentliches Geschäftsgebahren und Moral keine Rolle mehr spielen.
 
.... uns so kommt es tatsächlich zu einem "legalisiertem Gesetzesmißbrauch", in dem ordentliches Geschäftsgebahren und Moral keine Rolle mehr spielen.

Ich finde es traurig, daß sich genug Anwälte auf solche dubiosen Mahnspielchen einlassen. Diese Brüder bringen den ja eigentlich ehrbaren Berufszweig in Mißkredit. Aber in der heutigen Zeit müssen wohl einige Anwälte nach Strohhalmen greifen.
 
Auch einige sogenannte "Künstler" wie der eingangs angeführte "Rapper". Wenn die CD-Umsätze sinken, muss man sich halt auf andere Einnahmequelllen besinnen.....
 
Also sie hat definitiv kein Katzengejaule von dem Vogel in Netz gestehlt , wir besitzen nicht mal ein Lied von diesem A........ !

Evtl. nicht wissentlich!!!

Bravo Hits XX oder .... runtergeladen, ne falsche Ordnerfreigabe eingestellt - das genügt schon! :rolleyes:

Nichst der gleichen befindet sich auf unserem Rechner , meine Frau wird ja vorgeworfen das sie eine Bravo Hits mit diesem Titel von diesem Rapper zum abload bereitgestellt hätte , wir haben aber keine Bravo Hits !

VG Patrick
 
Nichst der gleichen befindet sich auf unserem Rechner , meine Frau wird ja vorgeworfen das sie eine Bravo Hits mit diesem Titel von diesem Rapper zum abload bereitgestellt hätte , wir haben aber keine Bravo Hits !

VG Patrick

Das läuft nach dem Prinzip: 20% bezahlen das schon. Den Rest teilen sich Anwälte und Gerichte (Die bei einer Klage ja auch bezahlt werden müssen).
 
Nichst der gleichen befindet sich auf unserem Rechner , meine Frau wird ja vorgeworfen das sie eine Bravo Hits mit diesem Titel von diesem Rapper zum abload bereitgestellt hätte , wir haben aber keine Bravo Hits !

VG Patrick

Ich würde die in den genannten Links empfohlenen Schritte befolgen und Kontakt mit der örtlichen Verbraucherschutzzentrale aufnehmen. Dort ist man meistens recht gut informiert, was sich zB in gleichgelagerten Fällen momentan tut. Ggf ergibt sich eines Tages eine Sammelklage mehrerer Geschädigter.
Mittlerweile gibt es oft Privatpersonen oder Anwälte die sich der Sache annehmen und man kann als Neben- oder Sammelkläger auftreten.
Mir ist die Tage auch eine Mahnung von acoreus über zweifuffzig ins Haus geflattert.
Das war aber bereits verjährt.

Die Abmahnung wg angeblicher urheberrechtsverletzung ist dan schon eine andere Liga, die durchaus ernst zu nehmen ist. Aber nicht verrückt machen lassen.
 
Bei solchen Abmahnungen irren sich Anwälte eigentlich nicht ... únd wenn man sich ganz sicher ist, dass man sich nichts vorzuwerfen hat, beantwortet man eine solche Abmahnung eh gleich mit einer negativen Feststellungsklage.
 
Bei solchen Abmahnungen irren sich Anwälte eigentlich nicht ... únd wenn man sich ganz sicher ist, dass man sich nichts vorzuwerfen hat, beantwortet man eine solche Abmahnung eh gleich mit einer negativen Feststellungsklage.

Bin kein Jurist, aber dann müsste einer anwaltlichen Abmahnung ja eine eindeutige juristische Prüfung vorrausgegangen sein. Ich halte eine Abmahnung zunächst mal für eine Behauptung.
Eine Abmahnung zu formulieren, bedeutet für den Anwalt kein Risiko - im Gegenteil, auch bei Misserfolg trotzdem Geld verdient.
 
Zurück
Oben