Leute,
bitte im Sinne des Forums auch hier wieder mal tief durchatmen und nicht in persönliche Vorwürfe abgleiten.
1.: wir sind gerade ganz weit weg vom eigentlichen Thema des Themenerstellers:
"Im Berliner Raum - Wo lasst ihr geschlachtete Fahrzeuge entsorgen?"
2. abseits aller Rechtsnormen des Abfall- und Entsorgungsrechts gibt es doch den Konsens, daß es in jedem Falle sinnvoll ist, auch bei einem Verkauf einer Schlachtkarosse oder sagen wir eines üblichen "Schlachters", den einer der typischen Aufkäufer bei einem abholt, einen ordentlichen Kaufvertrag zu machen.
Ich selber habe durchaus in der Vergangenheit einen meiner auf mich zugelassenen Saabs, die eben nur auch nur "Kilowert" hatten, jemand gegen bar und Händedruck mitgegeben. Das würde ich heute nicht mehr machen. Sondern selbst dann, wenn es nur 100,- Euro sind, dann einen ordentlichen Kaufvertrag machen mit pipapo.
Einen ordentlichen Nachweis über den Eigentumsübergang.
@saabista Du hast Recht mit der Verordnung. Trotzdem wirst Du mir ja auch zustimmen, daß es eine dieser Verordnungen ist, die am Alltag vorbeigehen:
Zitat:
Danach müssen Gebrauchtfahrzeuge entweder direkt betriebsbereit sein oder nur geringfügige Reparaturen benötigen, ...
Nicht wenige Gebrauchtwagen sind aber weder direkt betriebsbereit sein bzw. brauchen eben erhebliche Reparaturen, bis sie wieder auf der Straße sind.
Mal abgesehen davon, daß es Porsche-Wracks gibt, die für 1 Millioen Euro gehandelt werden .... also weit entfernt von dem, was als "Altfahrzeug" bzw. "Abfall" definiert wird.
Und selbst ein Preis von 1 Euro definiert einen PKW noch nicht als "Abfall".
Daß im blödesten Fall selbst ein Kaufvertrag einen selbst nicht vor Ärger schützt, wenn der eigentliche Käufer dann die Kiste im Wald entledigt und die Polizei irgendwann bei mir als letzten Halter klingelt: geschenkt.
In der Situation steht man mit einem Kaufvertrag aber immer schon besser da als mir der Aussage: "den hat gestern jemand abgeholt, der hatte eine blaue Hose, braune Jacke und Brille auf", ist doch wohl auch unstrittig.
Zum "Tatzeitpunkt" war dann nämlich nicht mehr ich der Eigentümer, sondern der Käufer, der mit Ausweis-ID auf meinem Kaufvertrag steht.
Und das ist keine Geschichte, sondern erlebtes Wissen eines Bekannten.