Auto verschrotten lassen

Nach Deiner Definition wäre dann der Verkauf eines Schlachtfahrzeugs / Teileträgers illegal. Das ist es aber nicht, da die Verwertung eines Altfahrzeugs im privaten Gebrauch zulässig ist. Die Definition Abfall gilt dann für das, was übrig bleibt.
Der zitierte Absatz beschäftigt sich zudem genauer nur mit EX- und Import-Fahrzeugen. Alles andere bezieht sich nur auf den Begriff 'entledigen'. Und bevor sich der Käufer des Fahrzeugs entledigt, nutzt er es noch z.B. zur Entnahme von Gebrauchtteilen.
Man muss das jetzt auch nicht alles soo schwarz malen :hello:
 
a.) ist es nicht meine Definition und b.) geht es in dem Absatz nicht nur um Ex-Import Fahrzeuge.


Ich bin raus und gehe schaukeln.
 
Leute,
bitte im Sinne des Forums auch hier wieder mal tief durchatmen und nicht in persönliche Vorwürfe abgleiten.

1.: wir sind gerade ganz weit weg vom eigentlichen Thema des Themenerstellers:
"Im Berliner Raum - Wo lasst ihr geschlachtete Fahrzeuge entsorgen?"

2. abseits aller Rechtsnormen des Abfall- und Entsorgungsrechts gibt es doch den Konsens, daß es in jedem Falle sinnvoll ist, auch bei einem Verkauf einer Schlachtkarosse oder sagen wir eines üblichen "Schlachters", den einer der typischen Aufkäufer bei einem abholt, einen ordentlichen Kaufvertrag zu machen.

Ich selber habe durchaus in der Vergangenheit einen meiner auf mich zugelassenen Saabs, die eben nur auch nur "Kilowert" hatten, jemand gegen bar und Händedruck mitgegeben. Das würde ich heute nicht mehr machen. Sondern selbst dann, wenn es nur 100,- Euro sind, dann einen ordentlichen Kaufvertrag machen mit pipapo.
Einen ordentlichen Nachweis über den Eigentumsübergang.

@saabista Du hast Recht mit der Verordnung. Trotzdem wirst Du mir ja auch zustimmen, daß es eine dieser Verordnungen ist, die am Alltag vorbeigehen:
Zitat: Danach müssen Gebrauchtfahrzeuge entweder direkt betriebsbereit sein oder nur geringfügige Reparaturen benötigen, ...

Nicht wenige Gebrauchtwagen sind aber weder direkt betriebsbereit sein bzw. brauchen eben erhebliche Reparaturen, bis sie wieder auf der Straße sind.

Mal abgesehen davon, daß es Porsche-Wracks gibt, die für 1 Millioen Euro gehandelt werden .... also weit entfernt von dem, was als "Altfahrzeug" bzw. "Abfall" definiert wird.
Und selbst ein Preis von 1 Euro definiert einen PKW noch nicht als "Abfall".

Daß im blödesten Fall selbst ein Kaufvertrag einen selbst nicht vor Ärger schützt, wenn der eigentliche Käufer dann die Kiste im Wald entledigt und die Polizei irgendwann bei mir als letzten Halter klingelt: geschenkt.
In der Situation steht man mit einem Kaufvertrag aber immer schon besser da als mir der Aussage: "den hat gestern jemand abgeholt, der hatte eine blaue Hose, braune Jacke und Brille auf", ist doch wohl auch unstrittig.
Zum "Tatzeitpunkt" war dann nämlich nicht mehr ich der Eigentümer, sondern der Käufer, der mit Ausweis-ID auf meinem Kaufvertrag steht.

Und das ist keine Geschichte, sondern erlebtes Wissen eines Bekannten.
 
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Gehts noch?
Lies Dir die verlinkte Seite des Umweltbundesamtes durch bevor Du so einen Kommentar abgibst.
Da Du das anscheinend nicht willst oder meinst nicht nötig zu haben poste ich die zutreffende Passage. Nur für Dich

Altauto von Gebrauchtwagen unterscheiden:

Nach dem Abfallrecht ist ein Fahrzeug ein Altfahrzeug, wenn sich der Besitzer des Fahrzeugs entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Seit September 2011 gibt es für Fahrzeuge, die ex- oder importiert werden sollen, Leitlinien mit einer Reihe von Kriterien. Mit diesen kann ein Gebrauchtwagen von einem Altfahrzeug abgegrenzt werden: die „Anlaufstellen-Leitlinien Nr. 9 über die Verbringung von Altfahrzeugen “ (siehe Quelle unten). Danach müssen Gebrauchtfahrzeuge entweder direkt betriebsbereit sein oder nur geringfügige Reparaturen benötigen, was bei Bedarf durch Sachverständige zu bescheinigen ist. Grundlegende Bauteile wie der Motor oder die Achsen dürfen nicht stark beschädigt sein. Als Altfahrzeuge hingegen sind beispielsweise Totalschäden einzustufen. Akute Sicherheits- und Umweltgefahren wie auslaufende Betriebsflüssigkeiten sind eins von mehreren Indizien dafür, dass es sich um ein Altfahrzeug handeln könnte. Fahrzeuge, die als Abfall einzustufen sind, sind ordnungsgemäß zu verschrotten (siehe oben). Vorsicht ist deshalb geboten vor lukrativen Kauf-Angeboten: Verkaufen Sie nur „wirkliche“ Gebrauchtwagen und keine Autowracks als Gebrauchtwagen weiter, denn sonst könnte es sein, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen.

Wir reden hier von Restkarassorien /Schlachtfahzeugen = ABFALL
Du verkaufst das Ding weiter und handelst damit mit Abfall ohne die erforderliche Zulassung zu haben =Du begehst mindestens eine ORDNUNGSWIDRIGKEIT

Hast DU es jetzt verstanden?
:Ja du hast 100% Recht
 
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Nach meinem Kenntnisstand ist jedes Ding, dem jemand einen Wert beimißt (und diesen auch in Form des Kaufpreises verwirklicht), erstmal keim Müll und handelbares Gut. Solange es nicht um Sondermüll oder Überbleibsel von Verbrechen geht.......
 
Das kann zu erheblichen Problemen führen,
da die Restkarosserie bzw. das gefledderte Fahrzeug juristisch als Abfall einzustufen ist, der nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz qualifiziert zu entsorgen ist. Allerspätestens bist Du am Arsch, wenn der Beschenkte den Müll an den Straßenrand stellt und Du als letzter Halter eingetragen bist.

https://www.juraforum.de/verkehrsre...ht-zum-ausschlachten-verschenkt-werden-329791

Na, es sollte schon jemand nehmen, dessen Interesse ist, mit dem Altmetall ein paar Kröten zu verdienen... Dann stellen sich die Folgefragen eher nicht... Im Zweifel vorher FIN rausflexen...
 
Nach meinem Kenntnisstand ist jedes Ding, dem jemand einen Wert beimißt (und diesen auch in Form des Kaufpreises verwirklicht), erstmal keim Müll und handelbares Gut. Solange es nicht um Sondermüll oder Überbleibsel von Verbrechen geht.......
Nein, egal wieviel es für irgendjemand auf der Welt Wert ist, entscheidend ist, was der Besitzer einer Sache mit ihr machen will, solange sie noch nicht dem Abfallkreislauf zugeführt ist. Wenn er sie behalten will ist es kein Abfall. Will oder muss er sich der Sache entledigen, ist es Abfall. Ist sie mal dem Abfallkreislauf zugeführt unterliegt sie dem Kreislaufwirtschaftsgesetz mit seinen Anhängen und Verordnungen.

Deshalb ist es strenggenommen nicht erlaubt, Abfälle auf der Straße zu fleddern. Auch die Entnahme von Lebensmitteln aus den Abfallcontainern von Supermärkten ist deshalb nicht erlaubt. Dann wird noch fein säuberlich unterschieden zwischen Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Entsorgung.

Noch ein Beispiel: Es kann bzw. darf niemand jemand etwas weg nehmen, weil er glaubt das sei Abfall, weil es nichts Wert ist. Denk mal z.B. an Obdachlose. Deren Besitz ist für die meisten in der Gesellschaft nichts Wert, deshalb ist es aber noch lange kein Abfall. Erst wenn der Obdachlose es dann wegwirft kann es zu Abfall werden (oder zur Fundsache).
 
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Das mag ja sein. Mir ging es eher um die Praxis :smile: Containern ist ja auch nix Böses :cool:
 
Das mag ja sein. Mir ging es eher um die Praxis :smile: Containern ist ja auch nix Böses :cool:
Das siehst Du so, aber da gab es schon Rechtsprechungen. Mein Beitrag weiter oben war nicht die Antwort auf Deinen Punkt sondern eins davor (ich habe es geändert). Aber genaugenommen hab ich es ja auch schon gesagt. Ein Autoverwerter nach KrWG ist, wie der Name schon besagt, jemand der Abfälle zur Verwertung in seinen Verwertungsprozess hineinnimmt. Und zwar zur Verwertung entweder runter bis auf die Rohstoffebene oder eben bis auf verwertbare Einzelteile. Der Rest ist dann Abfall zur Entsorgung (z.B. Verbrennung).

Ist ein Fahrzeug in diesem Prozess Verwertung/Entsorgung angekommen, darf es streng genommen nicht mehr als Auto zurück in die Nutzung. Ob das auch für eine Karosse gilt mit der alten VIN, weiß ich jetzt gerade nicht, da könnte uns der gerade nicht mehr im Forum aktive ehemalige User sicher mehr sagen. Es müsste auch jemand wissen, der im Zulassungsgeschäft aktiv ist. Die Frage ist ja, was mit den Fahrzeugpapieren geschieht. Vielleicht weiß das jemand hier.
 
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Der Thread nimmt ja richtig Fahrt auf :fight:.
Aber interessant.
Für mich ist es klar das er zu einem offiziellen Entsorgungsbetrieb geht. Da erhalte ich meinen Nachweis, abgemeldet ist er schon seit Jahren.
Aktuell muss ich 200 € löhnen. Alle kostenlosen Offerten wollen im Endeffekt das ich auf den Hof vorfahre und den Wagen abgebe.
Heißt also für mich das ich mir jetzt noch mehr Ersatzteile ins Regal lege.

Trotzdem aber noch einmal die Eingangsfrage habt ihr Adressen im Berliner Raum wo ihre selbst schon entsorgt habt?
 
Chrisbie hat es für sich ja klar gestellt. Er will den Verwertungsnachweis.


Das siehst Du so, aber da gab es schon Rechtsprechungen. Mein Beitrag weiter oben war nicht die Antwort auf Deinen Punkt sondern eins davor (ich habe es geändert). Aber genaugenommen hab ich es ja auch schon gesagt. Ein Autoverwerter nach KrWG ist, wie der Name schon besagt, jemand der Abfälle zur Verwertung in seinen Verwertungsprozess hineinnimmt. Und zwar zur Verwertung entweder runter bis auf die Rohstoffebene oder eben bis auf verwertbare Einzelteile. Der Rest ist dann Abfall zur Entsorgung (z.B. Verbrennung).

Ist ein Fahrzeug in diesem Prozess Verwertung/Entsorgung angekommen, darf es streng genommen nicht mehr als Auto zurück in die Nutzung. Ob das auch für eine Karosse gilt mit der alten VIN, weiß ich jetzt gerade nicht, da könnte uns der gerade nicht mehr im Forum aktive ehemalige User sicher mehr sagen. Es müsste auch jemand wissen, der im Zulassungsgeschäft aktiv ist. Die Frage ist ja, was mit den Fahrzeugpapieren geschieht. Vielleicht weiß das jemand hier.

Ich wollte nicht die Rechtslage in Zweifel ziehen. Wollte nur sagen, dass es Wege gibt... Welche Risiken jemand eingehen möchte, bleibt ja ihm oder ihr überlassen. So wie bei der Frage, ob man sich noch eins, zwei Bund Spargel aus dem Edeka-Container nimmt :cool:
 
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