Batterie Spannungsschwankungen ok?

Batterie war ja ausgebaut, als ich das Multi angelegt hab.
Kann es die Stromstärke der Batterie überhaupt erfassen? Mein Wissen zum Thema Strom bewegt sich in etwa auf "wenn´s Licht angeht, is welcher da"! Würds aber gerne kapieren, wo es mir hilft.
 
Volt kannst du damit messen. Wenn du das aber im Auto in Reihe zu der Batterie schaltest, um damit Strom zu messen, wird es beim starten zerstört. (Es fliessen dann einige 100A, die das arme kleine Ding killen)

Bei ausgebauter Batterie gibt es auch keine Stromstärke zu messen, nicht über die beiden Pole anschliessen!
 
Vergiss die Bordanzeige und glaube dem Lader, evtl ist allerdings 0 nicht ganz 0, d.h. längeres Laden kann bei einem gesteuerten Ladegerät normalerweise nicht schaden. Die letzten Prozentchen der Ladung dauern naturgrmäß am längsten.

Ach ja... nimm die Ratschläge von gghh zu Herzen und versuche nicht irgendeinen Strom zu messen!!! Das geht ins Auge, im schlimmsten Fall im wahrsten Sinne des Wortes.

Die 640A auf die Du Dich beziehst ist der Nenn-Kaltprüfstrom der Batterie, eher als Massangabe als als messbare Größe zu betrachten, also sowas wie den max. Strom, den die Batterie unter bestimmten Bedingungen (Temperatur) für eine bestimmte Zeit bei einer minimalen Spannung liefern kann. Für normale PKW hat das wenig Bedeutung.

Wenn Du unbedingt den Strom-Messbereich des Multimeters (billige reichen im KFZ Bereich allemal aus!) ausprobieren willst, dass zieh mal eine Sicherung (am besten eine, mit einem Wert <10A) und mess den Strom, der dadurch fliessen würde (d.h. Du laesst den Strom durch das Gerät statt durch die Sicherung fliessen).
 
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Ach ja... nimm die Ratschläge von gghh zu Herzen und versuche nicht irgendeinen Strom zu messen!!! Das geht ins Auge, im schlimmsten Fall im wahrsten Sinne des Wortes.
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Dank Euch!
Dann blas ich den morgigen Test an der nächsten S-Bahn-Oberleitung wieder ab...:biggrin:

By the way - der Reich Josef scheint im Urlaub zu sein...
 
Du willst nicht schuld sein, wenn doch!:biggrin:
Oder ist das Beihilfe zum Vandalismus an öffentlichem Eigentum?
 
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