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F
Anzeigenerstattung im Privatrecht kenne ich nicht.
Gruß Thomas
War auch nicht so gemeint. Im Privatrecht kann man natürlich nur eine Klage zurückziehen.
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F
Anzeigenerstattung im Privatrecht kenne ich nicht.
Gruß Thomas
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In Polen gibbet alles zu kaufen, auch gestempelte Servicehefte und KFZ-Briefe!
Einmal kurz auf den Opa zugelassen gibt es diese neue Zulassungsbescheinigung-A (oder wie dat Dingens jetzt heißt), indem nur der letzte Besitzer auftaucht. Dann auf den Opa noch nen hübschen entwerteten deutschen KFZ-Brief von 1959 aus Polen plus ein historisches VW-Serviceheft, das z.B. 1970 mit 68tkm beginnt, alle 2-3 Jahre nen Stempel mit je 3.500km mehr bekommt und 1995 endet (bevor der Service im VW-Computer registriert wurde), weil der Opa ab da gar nicht mehr fuhr, fertich is die perfekte Historie!
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Über 130tkm-Italo-Saabrios wird doch auch bloß noch gelacht.
... Kriminalpolizei Strafanzeige wegen Warenbetrugs stellen.
Idealerweise müsstet Du noch Nachweise (Kaufvertrag?) über die tatsächliche Laufleistung etc. haben.
Sinnvoll ist es, Zeugen bzw. Nachweise für eine solche Vorgehensweise verfügbar zu halten und keine Originale herauszugeben.
Ist das nicht der Fall, hat der Betroffene gute Chancen, eine Verleumdungsklage anzustrengen und ggfs. auch noch Schadensersatz für finanzielle Ausfälle geltend zu machen.
Eine Strafanzeige kann nicht mehr zurückgezogen werden (Anders als beim Privatrecht). Sie kann nur von den zuständigen Behörden eingestellt werden.
Mir wird schlecht...
Mir wird schlecht...
ist halt Hobbyjuristerei
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