Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Bei Einzelgewerbe oder Personengesellschaft ja. Da ist die Trennung von privatem und geschftlichem Vermögen entsprechend geregelt.Nur bei betrieblicher Nutzung >50% ist es ja überhaupt möglich, das Auto betrieblich abzuschreiben.
Gerade wenn man viel dienstlich unterwegs ist, lebt man jedoch mit einem privaten 9k und den steuerfreien 30ct/km deutlich besser (zumindest, wenn PG-befeuert).
Selbes Problem, wie bei intensiver Privanutzung einen gewerblichen Fahreuges:Das aber nur bis das Finanzamt mal die Kilometerstände abfragt, wenn dann die betriebliche Nutzung > 50% ist, dann geht das nicht mehr.
Das FA kann den Nachweis der angerechneten km verlangen, ganz klar. Aber mit welchem Privatwagen ein MA (kann auch ein gesellschafter-GF sein, ist dabei gleichgestellt) die Strecken gefahren ist, und was die Kiste sonst so rollt, ist hierbei Privatsache. Anders wird es erst, wenn man die 'KostenÜber30ct'-Karte zieht. dann muss wieder alles komplett dargelegt und abgerechnet werden.Bei Einzelgewerbe oder Personengesellschaft ja. Da ist die Trennung von privatem und geschftlichem Vermögen entsprechend geregelt.
Wenn die Kiste aber 'ner juristischen Person (GmbH, AG, ...) gehört, spielt das keine Rolle.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Siehe weitere Informationen und konfiguriere deine Einstellungen