Bruttolistenpreis für Dienstwagenbesteuerung

Ok, liebe Saabfahrer, vielen Dank für die Infos.......ab Freitag geht der Silberfisch in Betrieb und dann werden wir mal schauen, was bei meinen Langstreckenfahrten die TDI-Fraktion so macht!!:hello:
 
Nur bei betrieblicher Nutzung >50% ist es ja überhaupt möglich, das Auto betrieblich abzuschreiben.
Bei Einzelgewerbe oder Personengesellschaft ja. Da ist die Trennung von privatem und geschftlichem Vermögen entsprechend geregelt.
Wenn die Kiste aber 'ner juristischen Person (GmbH, AG, ...) gehört, spielt das keine Rolle.

Gerade wenn man viel dienstlich unterwegs ist, lebt man jedoch mit einem privaten 9k und den steuerfreien 30ct/km deutlich besser (zumindest, wenn PG-befeuert).
 
Gerade wenn man viel dienstlich unterwegs ist, lebt man jedoch mit einem privaten 9k und den steuerfreien 30ct/km deutlich besser (zumindest, wenn PG-befeuert).

Das aber nur bis das Finanzamt mal die Kilometerstände abfragt, wenn dann die betriebliche Nutzung > 50% ist, dann geht das nicht mehr.
 
Das aber nur bis das Finanzamt mal die Kilometerstände abfragt, wenn dann die betriebliche Nutzung > 50% ist, dann geht das nicht mehr.
Selbes Problem, wie bei intensiver Privanutzung einen gewerblichen Fahreuges:
Bei Einzelgewerbe oder Personengesellschaft ja. Da ist die Trennung von privatem und geschftlichem Vermögen entsprechend geregelt.
Wenn die Kiste aber 'ner juristischen Person (GmbH, AG, ...) gehört, spielt das keine Rolle.
Das FA kann den Nachweis der angerechneten km verlangen, ganz klar. Aber mit welchem Privatwagen ein MA (kann auch ein gesellschafter-GF sein, ist dabei gleichgestellt) die Strecken gefahren ist, und was die Kiste sonst so rollt, ist hierbei Privatsache. Anders wird es erst, wenn man die 'KostenÜber30ct'-Karte zieht. dann muss wieder alles komplett dargelegt und abgerechnet werden.
 
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