Das mit den Steuern werd ich ja nie kapieren. Ich habe es so verstanden: wenn ich mir für 1000 Euro einen Wagen kaufe, der mal 80.000 DM gekostet hat, geht das Finanzamt davon aus, dass das monatlichen Einnahmen von 400 EUR entspricht???
Was ist, wenn der ursprüngliche Neupreis bei sagen wir 4.000 Ostmark (ETZ 250, Bj. 1985) oder 17.500 Reichsmark (Horch 850, Bj. 1935) liegt?
Also, falls Du die Dienstwagenregelung meinst, dann funktioniert das so:
Wenn man seitens der Firma einen Dienstwagen gestellt bekommt, den man auch privat nutzen darf, so muß man monatlich den sogenannten "Geldwerten Vorteil" versteuern. Der setzt sich wie folgt zusammen:
1% des Bruttolistenpreises plus 0,03% des Bruttolistenpreises für jeden Kilometer Entfernung vom Wohnort zum Arbeitsplatz.
Beispiel 1:
Neuwagen Audi A6 für 40000 Euro Bruttolistenpreis und 6 km Entfernung vom Wohnort zum Arbeitsplatz
1,0 % * 40000 + 6 * 0,03 % * 40000 = 472 Euro. Dieser Betrag ist mit dem privaten Steuersatz privat monatlich zu versteuern.
Beispiel 2:
Mercedes 200/8 Bj. 1974, damaliger Bruttolistenpreis ca. 12000 DM (umgerechnet ca. 6000 Euro) und auch 6 km Entfernung vom Wohnort zum Arbeitsplatz
1,0 % * 6000 + 6 * 0,03 % * 6000 = ca. 70 Euro
Ein gewaltiger Unterschied. Die Gesetzeslücke ist, das der damalige Bruttolistenpreis nicht auf heute inflationiert wird bzw. das nicht der tatsächliche Zeitwert des Oldtimers als Bewertungsgrundlage herangezogen wird.
Aber wie gesagt, es sind im Verhältnis nur sehr wenige Leute, die diesen Umstand nutzen (können).