Sonstiges Cabrio Totalschaden reparieren

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11. Jan. 2010
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SAAB
9-3 II
Baujahr
2006
Turbo
LPT
Hallo an alle,
die Trauerstunde ist jetzt 4 Wochen her und kann langsam darüber reden :frown:
Nach Recht-vor-Links Verletzung fuhr ein Hyundai auf der linke Vorderachse meines Cabrios drauf.
Ergebnis: 7.400€ Reparaturkosten...ziemlich alles was auf der linke Seite gibt, von Kotflügel und Scheinwerfer, zu Radnabe, Dämpfer, Querlenker,...Die Fahrertür (mich) geradeso ausgewichen und nur leicht zerkratzt.
Gutachter schätzt das Auto auf frechen 6.500€. Eckdaten:
- 9-3 2.0T Vector Cabrio Bj. 07/2005; 115.000km, Schaltgetriebe, Navi...

Das Auto habe ich gekauft als es 6 Monate alt war und der Plan war , es mit ins Grab zu nehmen...weg zu geben kommt also nicht in Frage.

=> Wiederbeschaffungswert: das Auto bekommst du aus meine Sicht niemals für den Preis (Momentaufnahme heute online, zwischen 8-10.000€). Wahrscheinlich kommt der Wert von Schwacke (?). Meint ihr, dass es irgendwelche Erfolg haben wird, das mit der Versicherung/Gutachter zu diskutieren?

=> Reparaturkosten sind auf 7.400€ geschätzt worden. Also 113% und damit könnte ich darauf bestehen der Wagen zu reparieren (die Meinung habe ich gerade bei der Versicherung geäußert). Allerdings hat der Gutachter ca. 1.400€ zusätzlich als Risikoreparatur (Rahmen Vorderachse + Antriebswelle) angegeben (damit wäre ich über 130%...). Vermute die werden mir keine Freigabe deswegen geben....

=> Reparatur (wichtigste Punkt): momentan steht das Auto beim Opel-Händler. Ich habe momentan keine Werkstatt an der Hand, die ich vertrauen kann (wenn jemand eine Empfehlung für Raum Ulm hat, bitte PN). Was würdet ihr machen, beim Händler reparieren lassen (Vorausgesetzt sie können alle Teile besorgen)? Freie-Werkstatt suchen und eventuell die Teile online besorgen?

Danke für eure Mitleid und moralische Unterstützung schon Mal!
Saludos aus Ulm
 
7.000 + sind ja kein Hinweis auf einen irreperablen Schaden. Das doofe ist nur, dass der Gutachter einen Restwert festsetzt, der auch noch mal abgezoden würde, wenn Du das Auto behieltest. Andernfalls stellt die Versicherung es zu dem Restwert auf ein spezielles Portal, gleicht Dir die 6.500 aus und das Auto geht für locker das doppelte weg.
Anyway, wenn Du es retten willst, kannst Du natürlich gegen das Wertgutachten Einspruch einlegen. In welchem Rahmen das ohne Anwalt möglich ist, steht aber in deinen Versicherungsbedingungen.
Die Alternative wäre also: 6.500 minus Restwert nehmen und den Betrag drüber drauflegen. Wobei dann die 6.500 minus Restwert nur die maximale Erstattung darstellen, machst Du's selbst oder 'selbst', wird gleich mal die MwSt abgezogen. Ansonsten nach Rechnungslegung inkl. ausgewiesener Ust. bis eben zum MAximalwert. D.h., um unbeschdet aus der Sache raus zu kommen, dürften deine tatsächlichen Kosten nicht über 3.500 bis 4.000 € liegen (in Unkenntnis des angenommenen Restwertes) oder aber Du legst Restwert plus Differenz zum Wiederbeschaffungswert drauf, pi mal Daumen wohl auch irgendwas von 2-4.000 €.

Ich hatte vor 4 Jahren so eine Auseinadersetzung. Wiederbeschaffungswert unterirdisch festgesetzt (Die gleiche Kiste in abgeranzt und Simpelausstattung hätte es dafür gegeben, meiner hatte aber absolute Vollausstattung plus niegelnagelneuem ATM mit 4.000 km plus neuer Kupplung und neuem Turbo bei insgesamt 100TKM Laufleistung des Autos, hat aber alles nix gezählt, nach dem Motto: Fährt oder fährt nicht, gehen Sie weiter, hier gibt es nix zu sehen), Schaden absolut reparabel, ein (in allem) gleichwertiges Fahrzeug gabs nur 3 mal in der ganzen Republik zu Preisen von 150% aufwärts des ausgewiesenen Wertes meines Autos. Ich hatte damals nicht die Energie mich zu wehren und fluche heute noch darüber, mir das gefallen gelasssen zu haben.
Stand heute sind diese Exemplare extrem selten und kosten das doppelte wie meiner ehedem, wenn man überhaupt einen findet: Toyota iQ, 90 PS Turbodiesel mit Leder, Standheizung, Navi und und und...

PS: Und bzgl. Restwert. Ich hab das damals der Toyotawerkstatt abgetreten, habe die 1.160 € Restwert laut Gutachten bekommen, aber über den Tisch gegangen ist das Wrack für 2.900 €, in die Tasche von Autohaus N...x. :|
 
Zuletzt bearbeitet:
Was steht denn genau im Gutachten?
Wenn die Achse getroffen wurde, ist eventuell sogar das Getriebe betroffen...hatte ich vor knapp 2 Jahren mal an einem reparierten Audi mit ähnlichem Schaden.
Lenkgetriebe muß auch erneuert werden...um mögliche innere Schäden auschliessen zu können.
Fahrzeug muß auf die Richtbank, damit die Karosse vermessen und gegebenenfalls wieder gerichtet werden kann.
Fahrwerksteile auf der Seite sind eh krumm und müssen neu.
Karosserieteile wie Kotflügel, Motorhaube, etc. sind dabei das kleinste Paket.

Es gibt die sogenannte 103%-Regelung.
Das Auto kann repariert werden, wenn der Schaden 3% über dem Wiederbeschaffungswert liegt.
Da bist Du mit Deinem Schaden weit darüber...also nix mit Reparatur.
Liegt der Zeitwert niedriger wie die Reparaturkosten...kannst Du nur den Gegenwert, abzüglich Restwert, von der Versicherung bekommen.
Der Restwert wird über eine Händlerbörse ermittelt. Der Meistbietende erhält den Zuschlag.
Wenn Du das Auto behalten möchtest, wird Dir dieser Betrag abgezogen.
Das kann richtig bitter werden.

Mir wurde vor einem Jahr der Wohnwagen kaputtgefahren.
Totaler Schrott, an Reparatur war nicht zu denken.
Aber da hatte der Gutachter einen Zeitwert ermittelt...da war ich selber von den Socken!!!
Doppelt so hoch, wie ich selber eingeschätzt hatte.
Restwert lag bei 300 Talern.
Das waren die neuen Reifen wert...
Den Schrotthaufen habe ich dann dem Händler geschenkt...weil die Kiste über 6 Monate dort stehen durfte, bis der Kram abgewickelt war.
Ich hatte die Faxen so dicke...ich wollte einfach nur noch ein Ende an der Geschichte sehen.

Da das Gutachten schon geschrieben ist...wird man da auch nichts mehr am Zeitwert ändern können.
Da hätte man beim Gutachten selber dabei sein müssen, um den Gutachter zu beeinflussen...um den Wert nach oben zu setzen.

Nimm das Geld...mehr wird Dir nicht übrig bleiben.
Vielleicht findest Du ja noch ein passendes Ersatz-Fahrzeug...in ähnlicher Qualität.
Ist sehr ärgerlich, aber mehr kann ich dazu auch nicht sagen.
 
Zum Thema Gutachten: wie schon gefragt wurde, war der Gutachter von der gegnerischen Versicherung ? Wenn ja, ggf. ne Zweitmeinung einholen ? Handhabe das immer so, das ich den Gutachter wähle der auch für meine Saab-Werkstatt bewertet. Der weiß was er vor sich hat/ dass das kein 0815 VAG-Cabrio ist. Viel Glück auf jeden Fall!
 
Da gibt es nur einen streßfreien Weg... Rechtsanwalt nehmen, eigenen Gutachter beauftragen, die 130% Regelung bei der gegnerischen Versicherung durchsetzen, die dann auch vorgenannten Kosten für Rechtsanwalt und Gutachter tragen muss .... und dann hast du dein liebgewonnenes repariertes Cabrio bald wieder und kannst mit ihm alt werden :top:
 
Du schreibst rechts-vor-links-Verletzung und bist links getroffen - also warst du nicht schuld? Dann hast du die freie Gutachterwahl, ich hoffe die hattest du genutzt. Da du dem Gutachter vermutlich eine Abtretungserklärung unterschrieben hast, kannst du das im Nachhinein nur noch auf eigene Kosten neu erstellen lassen, (ggf. kann man die Zusatzkosten später einklagen). Der von der gegnerischen Versicherung gestellte Gutachter entscheidet selten im Sinne des Geschädigten sondern eher knapp kalkuliert.
Widerbeschaffungskosten sollten regionale und fahrzeugspezifische Besonderheiten beinhalten, bei der Restwertermittlung kann man nicht viel machen, die beruht auf Angeboten, die der Gutachter/die Versicherung für dein Fahrzeug einholen muss. Bzgl. der Wiederbeschaffungskosten ggf. noch einmal mit dem Gutachter sprechen und wenn du dann immernoch der Meinung bist, dass das viel zu niedrig ist, einen Anwalt hinzuziehen (falls du eine Rechtschutz hast).

Der Gutachter muss ja die Reperaturkosten mit Stundensätzen regional ansässiger Werkstätten ermittelt haben. Bei dem Fahrzeugalter muss das keine Vertragswerkstatt mehr sein (wenn die Qualität der freien Werkstatt vergleichbar ist - wie immer das belegt wird) - allerdings sollte aus dem Gutachten ersichtlich sein welche Werkstatt - an die kannst du dich ja erstmal bezüglich der Reparatur wenden. Wenn du bei denne ein schlechtes Gefühl hast kannst du ja immernoch eine andere suchen.

Wie schon von einigen hier geschrieben ist die Reparatur für dich mit einigen Risiken behaftet. Du zahlst hier ordentlich drauf wenn noch was gefunden wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo an alle und danke schon Mal für eure Rückmeldung,

der Gutachter war von der gegnerischen Versicherung. Er hat 6.500€ als Wiederbeschaffungswert festgesetzt (war selber nicht da und die Werkstatt hat sicherlich k.A. von Fahrzeugwert), dann Restwert auf 550€ geschätzt....die Versicherung hat aber es nicht akzeptiert und hat andere Käufer ermittelt und jemanden gefunden der bereit ist 1.850€ für die Karre so wie ist gerade zu zahlen.
In jeden Fall, ich hatte tatsächlich Angst vom Restwert, aber sie sagen, den Betrag ist gesichert und ich kriege die Kohle (Restwert von der Käufer und die Differenz von der Versicherung), wenn ich mich bis zum 05.11. entscheidet. Also ich würde die 6.500€ scheinbar bekommen...
Möchte aber das ganze nicht, sondern will die 130% Regelung nutzen und das Auto reparieren....der Punkt (und danke für eure Einschätzung) ist, dass ich Angst habe, dass der Gutachter nicht alles entdeckt hat (ein Teil hat er schon als potentielle Schaden beziffert (die 1.500€) aber z.B. von der Getriebe war keine Rede....und dann, wenn anstatt 7.400€, 10.000 oder mehr werden, wir werden uns nur streiten wer das bezahlt (ich habe bereits recherchiert, und scheinbar gibt es Gerichtsentscheidungen in beide Richtungen).

Du schreibst rechts-vor-links-Verletzung und bist links getroffen - also warst du nicht schuld?
Nein, sie kam von links (aus meine Perspektive) auf der Kreuzung zu (und hat so getan als es keine Kreuzung gäbe und einfach durch gefahrenasdf ,...aber gut, zumindest waren wir in der 30er Zone...

War nicht sicher bisher, aber mit eure Kommentare werde ich heute die Rechtsanwälte mobilisieren...
 
tut mir sehr leid, das zu lesen. Die 9-3II Cabrios sind wirkich grundsolide und ich verstehe den Ansatz, solch einen Wagen halten zu wollen und zu können.

Eine Idee für zwei Lösungen:
Im Raum Tübingen wird ein 9-3II Aero Cabrio mit ähnlich geringer Laufleistung angeboten. Der war zunächst für 12.999 drin und steht jetzt bei um 10.000€. Ich habe den Wagen einmal zufällig in der Werkstatt gesehen und finde, dass der echt erste Sahne dasteht.

Zum einen könntest Du dieses Angebot als Vergleichsangebot nennen, um deinen eigenen Fzg Wert höherzusetzen. Im zweiten Schritt kannst Du Dir auch einfach überlegen, ob Du den Tübinger Aero einfach kaufst. Ob der unfallfrei ist, muss geklärt werden. Sieht auf jedenfall erstmal so aus. Und er ist sehr gepflegt. Damit hättest Du ohne langes Gefackel ein echt schönes Cabrio und ersparst Dir den Ärger mit Werkstätten und möglichen Folgeschäden.

hier der Link:
https://suchen.mobile.de/auto-inser...=partner_ad&utm_content=more_information_fsbo
 
Zuletzt bearbeitet:
der Gutachter war von der gegnerischen Versicherung. (...)

War nicht sicher bisher, aber mit eure Kommentare werde ich heute die Rechtsanwälte mobilisieren...


Denke, das ist der sinnvollste Schritt.
(Das 05er Vector CV für 6,5T€, das mit so wenig Laufleistung und ohne Baustellen daherkommt, würde ich auch erst mal gerne sehen.)
 
Hallo nochmal,
ich habe mit dem Gutachter gesprochen und die Situation erläutert...und er sagte, dass der Hauptmangel ist das Verdeck...in kürze:

<<2 Wochen vor dem Unfall, musste ich das Verdeck zum ersten Mal manuell schließen (fragt lieber nicht), das klappte ganz gut, aber das Auto setzt dann eine Fehlermeldung (steht auch so in der Bedienungsanleitung), sodass das Verdeck erst wieder elektrisch geöffnet werden kann, wenn die Werkstatt den Fehler gelöscht hat. Das ist natürlich nicht geschehen: a) weil ich keine Vertrauenswerkstatt in Ulm habe, die mit Saab umgehen kann; b) die Pappnase meine Achse demoliert hat...Ich habe extra in der Werkstatt Bescheid gesagt, dass diese Fehler nicht zu berücksichtigen ist bzw. der Fehler zu löschen ist bevor er kommt....Das ist natürlich nicht geschehen und der Gutachter hat eine nicht funktionsfähigen Verdeck vorausgesetzt...also als Wertminderung>>

Ich habe mit ihm vereinbart, dass er das Gutachten anpasst, wenn wir nachweisen, dass das Verdeck doch geht...dann kommt die Werkstatt und sagt mir, dass sie nicht den Fehlerspeicher lesen können!! :eek:...ich raste echt aus! Das habe ich ich Ihnen extra gefragt als ich das Auto hingebracht habe...asdf. Sie werden es mit dem HU Gerät morgen früh versuchen,...Ich weiß es nicht mehr ob ich das Auto dort reparieren möchte...Also hier nochmal der Appell, wenn jemanden eine gute Werkstatt in der Umgebung empfehlen kann wäre ich dankbar.

Die Versicherung hat mir aber schon bestätigt, dass ich das Auto reparieren kann und daran erinnern, dass sie nur bezahlen wenn alles 1:1 wie in Gutachten steht fachmännisch gemacht wird.
 
Noch eine Frage wenn wir dabei sind:
Welche Unterschiede (Feder, Dämpfer?) gibt es zwischen den Fahrwerk von meinem Vector 2.0T Modelljahr 2006 und der AERO Modelljahr 2005, welche auch der 210PS 2.0T Motor noch hatte?

Ich gehe davon aus, der AERO ist wahrscheinlich etwas strammer gewesen? Das würde mir gefallen, war nicht sehr zufrieden mit der vordere Fahrwerkabstimmung...
...wenn ja, würde es sich anbieten die zu verbauen?
 
Wenn Du jetzt keine verlässliche Werkstatt hast, würde ich die Sache auf garkeinen Fall übereilt "irgendwo" richten lassen.

Ich würde an Deiner Stelle mit dem Verkäufer in Tübingen mal freundlich ins Gespräch gehen. Solltest Du an Deinem Unfaller so emotional hängen, dann übernimm ihn als Unfallwagen, stelle ihn weg und suche in aller Ruhe nach Menschen, die sowas richten. In der Zwischenzeit könntest Du Teile sammeln (z.B. Karosserieteile in passender Farbe...) und so die Teilepreise gering halten. Wenn Du alles beisammen hast und jemanden gefunden hast, der alles zusammenbaut, geht auch das zügig.

Als Saab-Werkstatt, die sehr korrekt arbeitet, kann ich Roth in Leinfelden-Echterdingen empfehlen. Zwar eine gute Stunde entfernt, aber korrekt und ehrlich und auch kompetent.
 
Noch eine Frage wenn wir dabei sind:
Welche Unterschiede (Feder, Dämpfer?) gibt es zwischen den Fahrwerk von meinem Vector 2.0T Modelljahr 2006 und der AERO Modelljahr 2005, welche auch der 210PS 2.0T Motor noch hatte?

Ich gehe davon aus, der AERO ist wahrscheinlich etwas strammer gewesen? Das würde mir gefallen, war nicht sehr zufrieden mit der vordere Fahrwerkabstimmung...
...wenn ja, würde es sich anbieten die zu verbauen?
Das Typenschild an der B-Säule gibt Aufschluss darüber was verbaut ist, das müßte man sich erstmal anschauen, dann kann man weiter sehen……

Gruß, Thomas
 
Das Typenschild an der B-Säule gibt Aufschluss darüber was verbaut ist, das müßte man sich erstmal anschauen, dann kann man weiter sehen……

Diese meinst du?....

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Ich würde an Deiner Stelle mit dem Verkäufer in Tübingen mal freundlich ins Gespräch gehen
Diese Aero sieht ECHT super aus, müssen ich sagen...da wird man schwach!

An den Unfaller hänge ich tatsächlich emotional dran....das ist das erste Auto, was ich selber gekauft habe und immer geliebt (habe sogar dafür meine damalige 9-5 AERO -von Vater geerbt- aufgegeben! Das war auch ein bombastischer Auto) ....seit ich relativ klein war wollte ich einen Saab Cabrio haben...der Nachbar hatte damals in Spanien einen 900 Turbo Cabrio mellow yellow :love:
 
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