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Die Kapazität ist nicht das Problem.Am liebsten wäre ich nur mit einem Akku unterwegs aber die Kapazitäten bei den Geräten, die ich mir angesehen habe, scheinen mehr für die Parküberwachung als für ein paar Stunden fahrt geeignet.
Bei den meisten Dashcams kann man wenn man möchte auch ein Hardwire-Kit kaufen.Verkabelung ist meistens über Zigarettenanzünder vorgesehen.
...Abgesehen davon ist die Parkraumüberwachung so oder so rechtlich sehr problematisch.
...
Mit entsprechenden Weitwinkel, ja.Inwiefern?
Hintergrund meiner Nachfrage sind die hin und wieder wieder vorkommenden Parkrempler. Vor etwa 2 Jahren hat einer so richtig meinen 900er CC seitlich touchiert. Natürlich ist der weggefahren. Aufgrund der Höhe und Tiefe der Beschädigung war es mit Sicherheit kein Einkaufswagen sondern eher ein SUV oder ähnliches. Wäre da mit einer Dashcam evtl. was zu sehen gewesen?
Die DSGVO regelt klar was erlaubt ist und was nicht. Die Aufzeichnung von Fahrzeugen inkl. Kennzeichen (über das ja der Halter ermittelt werden könnte) stellt eine Datenverarbeitung (Bezug zu Raum und Zeit) im Sinne der DSGVO dar und Bedarf der Einwilligung des Gefilmten. Da diese mit Sicherheit nicht vorliegt ist das Filmen schlichtweg verboten.Inwiefern?
Hintergrund meiner Nachfrage sind die hin und wieder wieder vorkommenden Parkrempler. Vor etwa 2 Jahren hat einer so richtig meinen 900er CC seitlich touchiert. Natürlich ist der weggefahren. Aufgrund der Höhe und Tiefe der Beschädigung war es mit Sicherheit kein Einkaufswagen sondern eher ein SUV oder ähnliches. Wäre da mit einer Dashcam evtl. was zu sehen gewesen?
Ja, es gibt Leute die wegen simplen Bildern die auf Facebook gepostet wurden (Foto im Café sitzend mit parkendem Auto im Hintergrund) zu Fußgeldern knapp unterhalb der Vorstrafe (<90 Tagesätze) verurteilt wurden. Weil der Tag/Uhrzeit bekannt war.Das würde ja bedeuten, dass nahezu jedes Filmen oder Fotografieren im öffentlichen Raum verboten wäre .... oder
Doch alles klar:Das würde ja bedeuten, dass nahezu jedes Filmen oder Fotografieren im öffentlichen Raum verboten wäre .... oder
Wie geht das alles damit zusammen (von der AXA-Webseite) .... ich bin verwirrt :
Anhang anzeigen 220020
Das ist eine Seite der Polizei:
https://www.polizei-dein-partner.de...kehr/artikel/dashcams-im-strassenverkehr.html
Alles klar?
Klarer Widerspruch. Denn Fotos fürs Familienalbum sind privat und nicht öffentlich. Damit Aufnahmen von Motiven erlaubt, solange es keine ungefragten Einzelpersonen sind und diese nicht im Fokus der Aufnahme stehen. Und nein Facebook ist kein Familienalbum.Streng genommen ist das was bei Dashcam verboten ist ganz generell verboten.
Mit jeder Kamera.
Und sei es nur fürs Familienalbum.
Aus Erfahrung:Im übrigen gilt nach dem BGH-Urteil, meinem Verständnis nach, das im Falle eines Unfalls zwar die Bilder der Dashcam zur Klärung herangezogen werden können, du dann aber im Umkehrschluss für den Verstoß gegen die DSGVO verfolgt werden kannst. Ob die Polizei das von Amtswegen macht oder auf Veranlassung des Unfallgegners mögen jene berichten, die schon mal in der Situation waren.
Doch alles klar:
Wenn du im Urlaub bspw. die Spanische Treppe fotografierst, dann hast du zwangsläufig Leute mit drauf. Das ist kein Problem, solange du die Aufnahmen für private Zwecke machst und sie nicht veröffentlichst. Solltest du das "Pech" haben eine einzelne Person auf dem Bild zu haben, so müsstest du sie um Erlaubnis fragen.
Macht natürlich keiner und es gilt wo kein Kläger da auch kein Richter.
Das findet sich so ähnlich übrigens auch in dem Polizeitext: "Wer ausschließlich für den privaten Nutzen eine Fahrt filmt, zum Beispiel zur Dokumentation der landschaftlich schönen Umgebung, verstößt im Regelfall auch dann nicht gegen die Datenschutzrichtlinien, wenn dabei andere Personen ohne deren Wissen oder auch Kfz-Kennzeichen aufgenommen werden.“
Wenn sich dann zufällig ein Unfall ereignet...
Im übrigen gilt nach dem BGH-Urteil, meinem Verständnis nach, das im Falle eines Unfalls zwar die Bilder der Dashcam zur Klärung herangezogen werden können, du dann aber im Umkehrschluss für den Verstoß gegen die DSGVO verfolgt werden kannst. Ob die Polizei das von Amtswegen macht oder auf Veranlassung des Unfallgegners mögen jene berichten, die schon mal in der Situation waren.
stehen die Haken für die Gummibänder wirklich so merkwürdig über wie auf den Bildern auf der Webseite des Herstellers?
Mir fehlte aber immer irgenwie eine Aufnahme nach hinten und seit etwa 1,5 Jahren habe ich nun eine
((
APEMAN 7 Zoll IPS Touchscreen, Spiegel Dashcam mit 1080p (Full HD) wasserdichte Rückfahrkamera, Front- und Rückkamera mit 170° Weitwinkelobjektiv, integrierte Parkhilfe, WDR Loop Aufnahme, G-Sensor ))
Verbaut.
Ein klares Jain... meine sehen noch etwas anders aus aber durch die Spannung der Gummibänder ziehen sich die Haken nach hinten und sind nicht mehr so sichtbar. Ich mache die Tage gerne mal ein Foto im eingebautem Zustand.stehen die Haken für die Gummibänder wirklich so merkwürdig über wie auf den Bildern auf der Webseite des Herstellers?
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