ebay experten unter uns ?

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Hallo,

ich habe bei einem Verkäufer in UK zwei Artikel ersteigert und vorher, vor Auktionsende, mit ihm abgesprochen, dass er die Sachen als combined shipping abrechnet, also nur für einen Artikel die Versandkosten verlangt und beides in einem Päckchen verschickt. Ich hatte bisher noch nie Probleme mit dieser Vorgehensweise.

Jetzt bekomme ich nach Auktionsende natürlich die doppelten Versandkosten von ebay angezeigt. Normalerweise gibt es ja für den Käufer die Option, vom Verkäufer die Gesamtkosten anzufragen. Das funktioniert aber nur solange, bis der Verkäufer eigenmächtig die Abrechnung verschickt. Und genau das hat der Verkäufer wohl nicht richtig gemacht.

Anscheinend bekommt der Verkäufer in England es nicht geregelt, die Versandkosten für einen Artikel herauszunehmen. Ergo hat er jetzt beide Auktionen erst einmal storniert.

Wie bekommt man denn jetzt die Kuh vom Eis ? Die Artikel erneut zum Sofortkauf einsetzen lassen ? Dann bestünde natürlich die Gefahr, dass jemand anderes zuschlägt, bevor man selbst tätig wird.
 
sprich es mit ihm doch via Mail kurz ab.
Ich habe mich immer an die zuvor gemachten Absprachen gehalten und ignoriert, was Ebay mit den Gesamtkosten macht. Ganz oft wird da ein falscher Betrag angezeigt (könnte für Paypall-Käufer dann natürlich blöde werden, evtl. ist das ja gekoppelt).

Er kann die beiden Artikel doch für Dich zum Sofort-Kauf einstellen. Wenn die Kommunikation gut ist, hat man doch schnell gekauft. Das habe ich jetzt öfter gemacht, hat geklappt.
 
Schreib ihn an, du überweist / paypalst die Summe, er schickts raus. Sollte easy sein, war ja im Vorfeld wohl auch kein Problem.
 
Ganz oft wird da ein falscher Betrag angezeigt (könnte für Paypall-Käufer dann natürlich blöde werden, evtl. ist das ja gekoppelt).

Möglich. Da ebay ja auch an den Versandkosten verdient und nicht nur am Auktionspreis, hat man wohl Angst, man könnte zu kurz kommen, wenn Versandkosten zusammengelegt werden.

Der Verkäufer schlägt nun vor, die Artikel noch einmal per Sofortkauf mit free-uk-delivery anzubieten. Anscheinend wird die Ware dann an ein sog. UK distribution centre geschickt, welches die Artikel dann letztendlich nach Deutschland befördert. Das soll wohl für das Päckchen etwa GBP 8 ausmachen. Die Gesamtkosten wären dann wie zuvor vereinbart.

Ist dieses UK distribution centre ein Eigengewächs der Engländer oder gibt es so etwas auch für deutsche ebay Verkäufer ? Irgendwie verstehe ich diesen Umweg nicht so ganz. Meine bisherigen ebay Kontakte in England haben mir die Artikel direkt verschickt und auch die Angabe/Verrechnung der Versandkosten war nie ein Problem...

@turbo_forever
das wäre auch mein Gedanke gewesen, anscheinend muss er aber zuerst die Ware erneut anbieten... Sonst würde ja auch ebay nichts verdienen. Status quo ist ja, dass er die Auktionen nach Abschluss gecancelt hat...
 
sprich es mit ihm doch via Mail kurz ab.
Ich habe mich immer an die zuvor gemachten Absprachen gehalten und ignoriert, was Ebay mit den Gesamtkosten macht. Ganz oft wird da ein falscher Betrag angezeigt (könnte für Paypall-Käufer dann natürlich blöde werden, evtl. ist das ja gekoppelt).

Er kann die beiden Artikel doch für Dich zum Sofort-Kauf einstellen. Wenn die Kommunikation gut ist, hat man doch schnell gekauft. Das habe ich jetzt öfter gemacht, hat geklappt.

Aus Erfahrung kann ich sagen, dass das mit Paypal dann GANZ dicke in die Hose geht...

Wenn du nämlich Paypal als Zahlung auswählst, dann aber nicht über "Jetzt zahlen" den angezeigten Betrag bezahlst, sondern manuell auf das Paypal Konto des Verkäufer den mit ihm abgesprochenen Betrag überweißt hast du ruck zuck Paypal auf der Matte. Die überweisen nämlich in dem Moment wo du auf "Kaufen" klickst den angezeigten Betrag auf das Konto des Verkäufer und treiben bei dir anschließend diese Summe ein. Der Verkäufer würde in dem Fall die Kohle "doppelt" bekommen und du hast "Besuch" vom Inkasso Unternehmen...

Paypal ist an der Stelle zu unflexibel...kann ich also nicht empfehlen das so zu handhaben wenn darüber bezahlt werden soll.
 
(...) Ist dieses UK distribution centre ein Eigengewächs der Engländer oder gibt es so etwas auch für deutsche ebay Verkäufer ? Irgendwie verstehe ich diesen Umweg nicht so ganz. Meine bisherigen ebay Kontakte in England haben mir die Artikel direkt verschickt und auch die Angabe/Verrechnung der Versandkosten war nie ein Problem...(...)

Soweit ich weiß, ist Distribution weltweit eine reine Logistik-Dienstleistung, also kein UK Eigengewächs. Der Verkäufer in UK lässt den Versand zu Dir quasi über das distribution center abwickeln und damit kostet es 8 GBP.
Ich habe das so schon ein paar Mal bei Lieferungen aus UK gehabt, da kam dann noch on top die VAT drauf.

Der Vorschlag mit Sofortkauf und free-UK-delivery nützt Dir ja nicht viel, weil in Deinem Fall shipping worldwide benötigt wird.

Ich überlege grad, ob der Brexit hier schon zugeschlagen hat :hmpf:
 
So, kurzes update. Ich bekomme gerade über das ebay Nachrichtensystem folgende Meldung :

"Hallo ************,

Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass ********** Ihren Kauf abgebrochen und als Grund Folgendes angegeben hat: Artikel nicht mehr vorrätig oder Kauf kann aus einem anderen Grund nicht bearbeitet werden. Der zwischen Ihnen und dem Verkäufer abgeschlossene Vertrag bleibt davon unberührt.

Wir hoffen, dass Sie Ihre Rückerstattung bereits vom Verkäufer erhalten haben. Wenn es ein Problem gibt, wenden Sie sich bitte an uns. Wir helfen Ihnen gern.
"

Ich habe gerade noch einmal versucht, dem Verkäufer über das ebay Nachrichtensystem meine Verwunderung auszudrücken, aber die Nachricht konnte nicht zugestellt werden.
Bewerten kann ich die ganze Angelegenheit auch nicht mehr. Ich habe ein wenig den Eindruck, dass dem Verkäufer ganz einfach der Auktionserlös zu niedrig war, beide Artikel wurden von mir zum Startpreis ersteigert, es gab keine Gegengebote.

Und im Beschwerdeablauf von ebay wird man letztendlich ins Nirvana abgeschoben... sehr ärgerlich, die gewonnenen Auktionen kann ich wohl abhaken.... :mad:
Was nützen mir da meine verbliebenen Rechte...
 
(...) Was nützen mir da meine verbliebenen Rechte...

Schlicht & ergreifend: Nichts!
Das tut mir leid für Dich.
Aber es wird so sein, wie Du vermutest. Dem Verkäufer war der Deal zu unwirtschaftlich / verlustreich, daher steigt er auf die klassische Ebay Art & Weise aus (Artikel nicht mehr vorrätig).
 
Ich denke auch. Einfach abhaken.

Man hat bei ebay auch schon gut Schnäppchen gemacht, dann muss man auch mal einen Fehlkauf oder einen "Nichtkauf" verkraften.

Man wird ja kaum deswegen einen Anwalt bemühen wollen....
 
Ich denke auch. Einfach abhaken.

Man hat bei ebay auch schon gut Schnäppchen gemacht, dann muss man auch mal einen Fehlkauf oder einen "Nichtkauf" verkraften.

Man wird ja kaum deswegen einen Anwalt bemühen wollen....

Ich verstehe nicht, was Du genau zu sagen versuchst. Das ist doch eine völlig relativierte Ethik. Solche Aussagen von Dir empfinde ich als wenig zielführend. Es klingt fast schon nach dem Motto: "Lasst den Gaunern auch mal etwas "Erfolg". Sorry, wenn auch nicht so intendiert, kann man solche Leute nicht in Schutz nehmen! Ein Schnäppchen bei Ebay zu machen ist legitim. Andere Menschen zu betrügen, nicht! Bei Deiner Aussage frage ich mich: Wer genau bist Du?
 
Ich verstehe nicht, was Du genau zu sagen versuchst. Das ist doch eine völlig relativierte Ethik. Solche Aussagen von Dir empfinde ich als wenig zielführend. Es klingt fast schon nach dem Motto: "Lasst den Gaunern auch mal etwas "Erfolg". Sorry, wenn auch nicht so intendiert, kann man solche Leute nicht in Schutz nehmen! Ein Schnäppchen bei Ebay zu machen ist legitim. Andere Menschen zu betrügen, nicht! Bei Deiner Aussage frage ich mich: Wer genau bist Du?

Wenn man die Lebenszeit, die einem verloren geht höher bewertet als die 2,50€ die der "Betrüger" ergaunert hat könnte man zu seinem Schluss kommen. Da brauchst du keine "kriminellen Tendenzen" zu unterstellen...
 
Ich verstehe nicht, was Du genau zu sagen versuchst. Das ist doch eine völlig relativierte Ethik. Solche Aussagen von Dir empfinde ich als wenig zielführend. Es klingt fast schon nach dem Motto: "Lasst den Gaunern auch mal etwas "Erfolg". Sorry, wenn auch nicht so intendiert, kann man solche Leute nicht in Schutz nehmen! Ein Schnäppchen bei Ebay zu machen ist legitim. Andere Menschen zu betrügen, nicht! Bei Deiner Aussage frage ich mich: Wer genau bist Du?
Keine Ahnung, wie Du falsch lesen kannst.....und daraus schließen willst was für (schlechter) Mensch ich bin.

WOW!!!
 
(...) Es klingt fast schon nach dem Motto: Ein Schnäppchen bei Ebay zu machen ist legitim. Andere Menschen zu betrügen, nicht! (...)

Bedenke bitte:
Als potentielles Opfer müsstest Du einen vermeintlichen Betrug erst einmal nachweisen können.
Aus eigener leidvoller Erfahrung in der Bucht weiß ich, daran beißt Du Dir die Zähne aus und ein konsultierter Anwalt schüttelt den Kopf mit der Aussage "lohnt nicht".
 
Ärgerlich ist es allemal. Aber Betrug setzt auch einen Schaden voraus, der ja zum Glück nicht eingetreten ist. Und so lange gilt die Unschuldsvermutung. Begriffe wie "Irrtum vorbehalten" und "solange Vorrat reicht" gibt es ja auch im stationären Handel
 
Wegen solcher Sachen habe ich meinen eBay-Account gelöscht. Ich nutze nur noch eBay-Kleinanzeigen im direkten Umkreis von 50 km. Da fahre ich einfach hin, schaue mir das Teil an und nehme es oder auch nicht. Selbst der Preis ist noch nicht fest. Habe gerade ein Auto auf diese Weise gekauft. Der Verkäufer hat noch einen Nachlass gewährt und die Sommerräder ohne Aufpreis dazugegeben.

Wir hatten einen eindeutigen Betrugsfall in der Firma, wo die Polizei sagte: "Endlich können wir den festnageln!" Die haben den sogar mit dem Streifenwagen einkassiert und ins Polizeirevier gebracht. Es ging damals um knapp DM 300,--. Nach ca. 6 Monaten teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass das Verfahren wegen "Geringfügigkeit" eingestellt worden sei. Das war ein Strafverfahren, keine Zivilklage. Wenn jemand mit einem Scheck bezahlt, obwohl das Konto schon vor Jahren aufgelöst wurde und den Dienstausweis einer Behörde vorzeigt, obwohl man ihn sieben Jahre zuvor wegen einer krummen Tour entlassen hat, fragt man sich, was ein Kleingangster tun muss, um bestraft zu werden. Es wirft auch ein merkwürdiges Licht auf die Behörde, da sie den Ausweis nicht einkassiert hatte.
Bei Zivilklagen ist es noch schwieriger, da der Streitwert eine gewisse Höhe haben muss, damit der Anwalt nicht noch Geld drauflegt.

Grundsätzlich sollte der Rechtsweg wirklich das allerletzte Mittel sein. Selbst wenn man (und sein Anwalt) zu 100% überzeugt ist, dass man gewinnt, sollte man da keine Wetten drauf abschließen. Manche Richter fällen Urteile, die versteht kein Mensch und in vielen Fällen wirft man etwas verlorenem Geld weiteres hinterher.
 
Jedenfalls empfinde ich es als eine Frechheit von ebay, dass es demnach möglich ist, sich als Verkäufer in einer anscheinend vollkommen einfachen Art und Weise vor seinen Verpflichtungen zu drücken. Ich meine, dass dies früher nicht so einfach gewesen ist. So bleibt dem in die Röhre schauenden Käufer noch nicht einmal die Möglichkeit, dies in die Bewertung des Verkäufers einfließen zu lassen. Die ganze Angelegenheit wird von ebay als nicht existent einfach ausgeblendet.

Von ebay ist noch nicht einmal eine email gekommen, die das Problem hinterfragt hat.

Die Bemerkung "Schnäppchen" finde ich auch etwas unpassend, den Preis für ein Teil regelt nun mal der Markt, Angebot und Nachfrage. M.E. war der von mir gebotene Preis für den WERBEartikel schon in Ordnung, schließlich war es damals für den verkäufer ein kostenloses give-away. Aber darum geht es ja eigentlich gar nicht.
 
Ärgerlich ist es allemal. Aber Betrug setzt auch einen Schaden voraus, der ja zum Glück nicht eingetreten ist.
Das ist so nicht richtig. Es ist ein Kaufvertrag zu Stande gekommen und bei Nichterfüllung seitens des Verkäufers ist dieser im Grunde schadenersatzpflichtig.
 
Der Meinung war ich ja auch, mußte mich jedoch über die Sonderregelungen des Fernabsatzgesetzes aufklären lassen.
 
Es klingt fast schon nach dem Motto: "Lasst den Gaunern auch mal etwas "Erfolg". Sorry, wenn auch nicht so intendiert, kann man solche Leute nicht in Schutz nehmen! Ein Schnäppchen bei Ebay zu machen ist legitim.
Was für Gauner? Ich kann verstehen das der Händler keine Lust auf so viel hickhack für ein vermutlich billigen Artikel hat. Dazu muss man aber wissen das dort niemand mehr sitzt und die Rechnung von Hand bearbeitet und rausschickt. Das ganze wird mittlerweile alles von Programmen gesteuert und die sind halt weniger flexibel.
 
Was für Gauner? Ich kann verstehen das der Händler keine Lust auf so viel hickhack für ein vermutlich billigen Artikel hat. Dazu muss man aber wissen das dort niemand mehr sitzt und die Rechnung von Hand bearbeitet und rausschickt. Das ganze wird mittlerweile alles von Programmen gesteuert und die sind halt weniger flexibel.

Das werde ich unseren Kunden in Übersee auch mal Erzählen auf der Arbeit :biggrin:
 
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