Eben auf der Autobahn

acron

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Danke
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SAAB
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Habe eben auf der A61 dieses Gespann gesichtet, Wohnmobil mit anhängendem Kleinwagen ohne Fahrer,
wusste gar nicht, dass es so etwas heute noch gibt . . . .

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via tapa...
 
:eek: Ganz nach dem Motto "Eure Armut kotzt mich an!" oder "mein Freund der Reifenhändler!" :tongue:
 
wäre immerhin eine Möglichkeit, mit dem 9-5 3,0 TiD höhere Laufleistungen zu erreichen :smile:
 
Habe eben auf der A61 dieses Gespann gesichtet, Wohnmobil mit anhängendem Kleinwagen ohne Fahrer,
wusste gar nicht, dass es so etwas heute noch gibt . . . .

das geht auch mit 'nem alten 99er ... mal schauen ob ich es von CH-meeting nich finde - in UK legal - hier???
 
das geht auch mit 'nem alten 99er ... mal schauen ob ich es von CH-meeting nich finde - in UK legal - hier???

Das wäre meine Frage gewesen, also mit welchen Saabs das ginge!




via tapa...
 
97321-eben-auf-der-autobahn-ximg_7688.jpg


2009 nl - beim vor-treffen 2010 hatte er keinen Motor mehr :(
 

Anhänge

  • xIMG_7688.jpg
    xIMG_7688.jpg
    165,8 KB · Aufrufe: 256
Ungebremster Anhänger, das Lenkradschloß muß entsichert sein, Getriebe entkuppelt und optische Signalanlage wird vom Zugfahrzeug angesteuert - in Amiland gang und gäbe, in Europa bisher äußerst selten...gibt's da ne "Harmonisierung"?

Edit: wow, sogar gebremst?!
 
Würde mich mal interessieren, wie viele Knöllchen der schon bekommen hat, wegen zu dichtem Auffahren :rolleyes:
 
Habe eben auf der A61 dieses Gespann gesichtet, Wohnmobil mit anhängendem Kleinwagen ohne Fahrer,
wusste gar nicht, dass es so etwas heute noch gibt . . . .

via tapa...

Ich schließe aus Deinem erstaunten Beitrag, daß Du noch nie auf amerikanischen Highways unterwegs warst...

Dort ist dieser Anblick alltäglich und noch nicht einmal ein Gähnen wert.
Viele Mobile-Homer ziehen auf diese Weise um, wenn sie ihren "Hauptwohnsitz" von einem Trailer-Park zum anderen verlegen.
Gar kein Problem - Die Lenkgeometrie des geschleppten Wagens geht mit in die Kurve, zumindest dann wenn nicht das Zündschloß eingerastet ist.
Einziges Problem sind die Getriebeautomaten - aber auch hierfür gibt es Lösungen.

Auch auf längeren Urlaubstouren ist es dort üblich, einen geschleppten zusätzlichen Pkw mitzuführen.
Man spart Kosten und Gewicht des Pkw-Trailers, der dann sonst zudem über längere Zeit ungenutzt rumstände.
Dessen Reifen würden zudem auch verschleißen.

So sieht das dann üblicherweise aus:
usa2_582a.jpg
 
Danke Josef!!

Nein ich war nur einmal kurz in den Staaten. Solche Konstruktionen kenne ich bisher nur aus Erzählungen
So aus "Nachkriegszeiten"

Wenn es das für den 901 gäbe wäre ich endlich autark mit meinen Abschleppaktionen ;-))


via tapa...
 
Danke Josef!!

Nein ich war nur einmal kurz in den Staaten. Solche Konstruktionen kenne ich bisher nur aus Erzählungen
So aus "Nachkriegszeiten"

Wenn es das für den 901 gäbe wäre ich endlich autark mit meinen Abschleppaktionen ;-))


via tapa...

Wenn Du die Holländer mit ihrem Gespann vor einiger Zeit überholt hast - warte doch einfach bis sie wieder aufgeschlossen haben, winke freundlich - und häng Deinen Kübel mit dem verreckten Regler einfach noch zusätzlich hinten dran. Bis Siegburg sollte das schon irgendwie gehen...
 
Reifenverschleiß wird bei dem Hinterhergerolle wohl vernachlässigbar sein.

Als ich den Führerschein gemacht habe wäre für das zweiachsige Anhängsel Klasse 2 erforderlich gewesen, mit den heutigen Einteilungen kenne ich mich leider nicht aus.

Was in diesem Land die gezeigte Kombination aber richtig schwierig machen dürfte ist das Gewicht.
Meines Wissens sind ungebremste Anhänger nur bis 750kg zugelassen, was die meisten PKW ausschließt. Und `nen gezogenen Wagen mit der Bremse des Zugfahrzeugs zu verbinden ist …. nennen wir es mal anspruchsvoll.
 
Wenn Du die Holländer mit ihrem Gespann vor einiger Zeit überholt hast - warte doch einfach bis sie wieder aufgeschlossen haben, winke freundlich - und häng Deinen Kübel mit dem verreckten Regler einfach noch zusätzlich hinten dran. Bis Siegburg sollte das schon irgendwie gehen...

Hätte ich mich mal in letzter Zeit in Siegburg nicht so rar gemacht . . .
dann hätte ich die Regler Odyssee wohl nicht gehabt!!

Und die Holländer fuhren gen Süden :-))


via tapa...
 
Soll ich sie zurück schicken, wenn ich sie sehe?
 
Soweit ich das auf den Photos erkennen kann sind das alles ungebremste mehrachsige Anhänger. Die Frage ist, ob der Fahrer des Womos auch nen C1E oder CE Führerschein hat, denn den braucht er in D
In Holland kann ein ungebremster Anhänger evtl. mehr wiegen wie 750kg, und wenn er so in NL zugelassen ist darf er auch in D fahren. Zudem muss die gezogene Karre ja auch als mehrachsiger Anhänger zugelassen sein, sonst wird ja "nur" ein Fahrzeug führerlos geschleppt - aber da brauchts nach §33 STVZO ne Ausnahmegenehmigung, die der Womo-Fritze garantiert nicht bekommt, da der Kleinwagen mehr als 750kg wiegt:

§ 33 Schleppen von Fahrzeugen

(1) Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden. Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können in Einzelfällen Ausnahmen genehmigen.
(2) Werden Ausnahmen nach Absatz 1 genehmigt, so gelten folgende Sondervorschriften: 1.Das schleppende Fahrzeug darf jeweils nur ein Fahrzeug mitführen. Dabei muss das geschleppte Fahrzeug durch eine Person gelenkt werden, die die beim Betrieb des Fahrzeugs als Kraftfahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besitzt. Satz 2 gilt nicht, wenn die beiden Fahrzeuge durch eine Einrichtung verbunden sind, die ein sicheres Lenken auch des geschleppten Fahrzeugs gewährleistet, und die Anhängelast nicht mehr als die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch in keinem Fall mehr als 750 kg beträgt.
2.Das geschleppte Fahrzeug unterliegt nicht den Vorschriften über das Zulassungsverfahren.
3.Das geschleppte Fahrzeug bildet mit dem ziehenden Fahrzeug keinen Zug im Sinne des § 32.
4.Bezüglich der §§ 41, 53, 54, 55 und 56 gilt das geschleppte Fahrzeug als Kraftfahrzeug.
5.§ 43 Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie Absatz 4 Satz 1 ist nicht anzuwenden.
6.Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t dürfen nur mit Hilfe einer Abschleppstange mitgeführt werden.
7.Die für die Verwendung als Kraftfahrzeug vorgeschriebenen oder für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen dürfen am geschleppten Fahrzeug angebracht sein. Soweit sie für Anhänger nicht vorgeschrieben sind, brauchen sie nicht betriebsfertig zu sein.

Ich glaub die Holländer die so in D rumfahren bewegen sich auf ganz dünnem Eis. :cool:
 
Ich glaub die Holländer die so in D rumfahren bewegen sich auf ganz dünnem Eis. :cool:

Das glaube ich ehrlich gesagt auch.

Abgesehen davon, dass ich es total Banane finde, hinter einem Wohnmobil ein Auto herzuzerren.
Dahinter kommt dann noch das Boot, dahinter das Ultraleichtflugzeug und zum Schluss noch ein Segway, damit man auch ja keinen Meter zu Fuß gehen muss...
 
Das glaube ich ehrlich gesagt auch.

Abgesehen davon, dass ich es total Banane finde, hinter einem Wohnmobil ein Auto herzuzerren.
Dahinter kommt dann noch das Boot, dahinter das Ultraleichtflugzeug und zum Schluss noch ein Segway, damit man auch ja keinen Meter zu Fuß gehen muss...


:flowers:
 
es ist jedenfalls ein ziemlich ungewohnter Anblick,

wenn Du z.B. in L.A. an der Ampel stehst und neben Dir rollt nur so ein riesiges Wohnmobil vorbei.

Wenn dann hinter dem Wohnmobil noch ein Auto an Dir vorbeirollt, in dem niemand sitzt, ist der erste Blick doch ein wenig verwundert :biggrin:

ist mir auch so passiert .... :tongue:
 
Interessant wirds in den Staaten erst, wenn das gezogene Fahrzeug nur unwesentlich keiner wie das ziehende Womo ist, also F350 Pickup mit langem Radstand und Doka oder ähnliches. Alles schon gesehen. Wenn das Womo liegenbleibt kann man den Zug einfach umdrehen - very convienient.
 
[...] Ich glaub die Holländer die so in D rumfahren bewegen sich auf ganz dünnem Eis. :cool:

...vielleicht die Holländer. Da der Holländer um den es hier geht aber ein Brite ist wird's wieder interessant:

Ein solches Gespann ist in Deutschland nicht zulassungsfähig, jedoch darf ein im Ausland (also z.B. in GB zugelassenes Gespann; dort ist das möglich) vorübergehend auf deutschen Straßen fahren:

§ 20 Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr im Inland
(1) In einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates oder des anderen Vertragsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist. [...]



...aber vielleicht greift ja auch §22, wo es heisst...

§ 22 Beschränkung und Untersagung des Betriebs ausländischer Fahrzeuge
Erweist sich ein ausländisches Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig, ist § 5 (Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen) anzuwenden; muss der Betrieb des Fahrzeugs untersagt werden, wird die im Ausland ausgestellte Zulassungsbescheinigung oder der Internationale Zulassungsschein an die ausstellende Stelle zurückgesandt. Hat der Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs keinen Wohn- oder Aufenthaltsort im Inland, ist für Maßnahmen nach Satz 1 jede Verwaltungsbehörde nach § 46 Abs. 1 zuständig.


Stellt sich widerum die Frage ob sich "nicht Vorschriftsmäßig" auf deutsche Vorschriften, oder auf die Vorschriften des jeweiligen Zulassungslandes bezieht...

Müsste man mal 'n Verkehrsrechtsexperten zu Rate ziehen.
 
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