...vielleicht die Holländer. Da der Holländer um den es hier geht aber ein Brite ist wird's wieder interessant:
Ein solches Gespann ist in Deutschland nicht zulassungsfähig, jedoch darf ein im Ausland (also z.B. in GB zugelassenes Gespann; dort ist das möglich) vorübergehend auf deutschen Straßen fahren:
§ 20 Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr im Inland
(1) In einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates oder des anderen Vertragsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist. [...]
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Müsste man mal 'n Verkehrsrechtsexperten zu Rate ziehen.