Ein Neuer, HU oder Vollabnahme, §21

stimmt. . . genau so wie es auch theoretisch nur max. 10 000 EC-Karten-Pins gibt.
 
Ich glaube auch das ein bereits zugeteiltes Kennzeichen bei Stillegung dann auch 7 Jahre reserviert bleibt.

i.d.R. 6 Monate gesperrt -- in manchen Kreisen (angeblich) sofort bei Ummeldung verfügbar, also altes auto abmelden, mit gleicher Nr. neues anmelden ..
 
i.d.R. 6 Monate gesperrt -- in manchen Kreisen (angeblich) sofort bei Ummeldung verfügbar, also altes auto abmelden, mit gleicher Nr. neues anmelden ..
Meiner Kenntnis nach, wenn überhaupt (in Berlin z.B. nicht), dann nur nach erfolgter Ummeldung des Erstfahrzeuges, also wenn diesem inzwischen eine neue Nr zugeteilt wurde.
Wenn das mit der 7-jährigen Kennzeichensperre stimmen würde, könnte man also auch 6 1/2 Jahre nach der Abmeldung mit den alten Kennzeichen ohne jeden weiteren Aufwand zur HU fahren. Hätte schon was! Kann ich mir aber, wie gesagt, nicht wirklich vorstellen.
Hat denn evtl. jemand einen Link zu einer entsprechenden Verordnung, oder was auch immer?
 
Auf mein Nachfragen hin wurde mir beschieden, dass ich, wenn ich diese Nummer haben wollte, nach xy fahren müsste.
Werden den Zulassungsstellen gewisse Buchstaben- Ziffernbereiche zugewiesen?

Roland
 
Zurück
Oben