Eine gewisse saablose Übergangszeit wird geduldet.
Nach Ablauf wird das forenrechtliche Mobbingverfahren eingeleteitet. Es dient nicht der Strafe, sondern der Besinnung und Besserung des Täters.
Bringt der Delinquent binnen drei Monaten den Nachweis des ernstlichen Bemühens, der durch Erwerb eines Steilschnauzers, eines 99 oder 90 erfolgen kann, so kann das Mobbingverfahren gegen ihn befristet ausgesetzt werden.
Durch Erwerb und Zulassung eines Sedans kann der Delinquent unverzüglich die auflagenlose Einstellung des Mobbingverfahrens erreichen.