Merkblatt Import
Im Rahmen der europäischen Harmonisierung nutzen immer mehr Bürger die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge im benachbarten Ausland zu kaufen.
Dabei sind aber einige Dinge bei der Zulassung zu beachten:
Bei Gebrauchtwagen:
Der Antragsteller hat die Verfügungsberechtigung anhand der Originalrechnung bzw. eines Kaufvertrages nachzuweisen.
Vorlage des bisherigen Fahrzeugbriefes, wenn das Fahrzeug schon einmal in Deutschland zugelassen war, oder einer eidesstattlichen Versicherung des letzten Halters über den Verlust des Fahrzeugbriefes; ggf. vorhandene ausländische Fahrzeugdokumente und Kennzeichenschilder.
Zollunbedenklichkeitsbescheinigung aus Staaten außerhalb der EU. (Auch bei im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräften und ihrer Mitglieder) (Mitgliedsstaaten der EU sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern )
Bescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes, sog. KBA-Abfrage (Unbedenklichkeitsbescheinigung) - Onlineabfrage durch das Straßenverkehrsamt Aachen.
Wird ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt Aachen zugelassen, werden die ausländischen Fahrzeugdokumente und Kennzeichenschilder eingezogen.
Wenn vorhanden, EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EG-Typ-Genehmigung), ansonsten Vollgutachten (Gutachten nach § 21 StVZO) und AU-Bescheinigung.
Weiter sind am Zulassungsschalter vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und
Personalausweis der/des Geschäftsführer/s
- Versicherungsbestätigung (Deckungskarte)
Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
oder
Zulassungsbescheinigung Teil II in Verbindung mit Datenbestätigung
des Herstellers
oder
Datenbestätigung des Herstellers (wenn Hersteller keine
Zulassugsbestätigung Teil II ausgestellt hat)
- Vollmacht, wenn ein Beaufragter für Sie den Antrag stellt
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Angabe der Bankverbindung (Kontonummer und Bankleitzahl) bei
steuerpflichtigen Fahrzeugen notwendig
Ist das Fahrzeug nicht älter als sechs Monate oder hat es nicht mehr als 6000 Kilometer zurückgelegt, müssen Sie bei der Zulassung eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abgeben. Das Straßenverkehrsamt Aachen leitet die ausgefüllte und unterschriebene Mitteilung an das Finanzamt Aachen in Verbindung weiter.
In diesem Fall müssen Sie außerdem innerhalb von zehn Tagen nach Erwerb gegenüber dem zuständigen Finanzamt die "Umsatzsteuersatzerklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung" gemäß dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck 'USt 1 B' abgeben und die Steuer entrichten.