Erstzulassung in D (aus EU-Ausland)

Normalerweise darf man mit einem Kurzzeitkennzeichen auch grenzüberschreitend fahren, alles andere ist papperlapapp. Das Problem ist, dass das Kennzeichen im Ausland unbekannt ist. Es ist ratsam, eine Versicherungsbescheinigung extra mitzuführen. Das ist das eigentliche Problem, an dem sich andere Länder stoßen.
Man kann auch den Verkäufer bitten, bei der Beschaffung eines Export-Kennzeichens behilflich zu sein. Dann einfach mit dem Export-Kennzeichen nach Deutschland importieren!
 
Nö, darf man soweit ich informiert bin eigentlich nicht. Dafür gibt's ja zB. extra Exportkennzeichen.

Aber stören tut's keinen, im Ausland weis das eh keiner, und dafür zuständig ist im Ausland auch keiner.
 
Servus,

"...Nö, darf man soweit ich informiert bin eigentlich nicht. Dafür gibt's ja zB. extra Exportkennzeichen. ...".

Zwischen Österreich und Deutschland und Italien und Deutschland existier(t)en bilaterale Abkommen zur Anerkennung der Kennzeichen. Hier gehen definitiv Kurzkennzeichen; Exportkennzeichen sind i.d.R. wesentlich aufwendiger zu erhalten (Ursprungslandprinzip) und teurer.

"...Aber stören tut's keinen, im Ausland weis das eh keiner, und dafür zuständig ist im Ausland auch keiner...". Meinst Du wirklich?
Mancher Mitarbeiter der Exekutive ist/war sicher überfragt: Im Fall der Kurzkennzeichen gab es daher richtig Ärger zwischen den jeweiligen Ministerialverwaltungen und meines Wissens sogar ein memo an die italienischen Behörden, da Mitarbeiter im Einzelfall die Weiterfahrt unterbunden bzw. die Fahrzeuge beschlagnahmt hatten. Wichtig und amtlicher schaut es z.B. aus, wenn man diesen Kurzkennzeichenschein mit einer antiken Schreibmaschine ausgefüllt. Am Rande: Vor langer Zeit im Rahmen eines Verkehrsverstoßes im zivilisierten EU-Inland (I) zweifelten die Gesetzeshüter auch die Gültigkeit meines alten Führerscheins an, da hier keine Steuermarken geklebt seien ;-))) (Inzwischen hinfällig)
Grüße
Andreas
 
Wenn es einen nachweislichen Versicherungsschutz gibt, das ist die Sache, an der sich die Behörden anstoßen, ist die Sache schon wesentlich einfacher.
 
Eine Frage an alle Zulassungs-Spezialisten: Mein 900 CC ist verkauft und der Nachfolger, ein 900 CV, steht fest. Das Fahrzeug steht zwar in Deutschland, kommt aber aus den Niederlanden.

Die original Papiere "Fahrzeugschein, Teil II" inklusive einem Kärtchen (siehe Bild) bekomme ich die nächsten Tage. Eine "eVB" der Versicherung habe ich auch schon.

Meine Frage: Genügen die NL-Papiere und die eVB, um bei der Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen?


Grüße,
Volker
 

Anhänge

  • Bildschirmfoto 2015-12-23 um 10.54.40.png
    Bildschirmfoto 2015-12-23 um 10.54.40.png
    685,9 KB · Aufrufe: 24
Sollte so reichen !
Umbedingt auch den Kaufvertrag mitnehmen der wird kopiert !!!
 
Kaufvertrag kann ich mitnehmen. Und: der Wagen kommt erst noch zu HFT, aber erst Mitte Februar ... (und dafür gibt's schon eine Lösung) ... den Wagen will ich vorher nicht zulassen bzw. nicht beim TÜV vorfahren.
 
Habe gerade noch diese Info aufgeschnappt:

Nur in folgenden Ausnahmefällen kann das Kennzeichen auch ohne gültigen TÜV genutzt werden: für Hin- und Rückfahrten zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, in dem das Kurzzeitkennzeichen vergeben wurde für Werkstattfahrten im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat oder einem angrenzenden Bezirk, um die festgestellten Mängel zu beseitigen (Diese Regelung gilt nicht für verkehrsunsicher eingestufte Fahrzeuge)

... wobei ja die Fahrt von Krefeld nach Frankfurt ja kein angrenzender Bezirk ist...
 
... mal was anderes: kann jemand einen guten Autotransporter empfehlen?
 
Kann man doch auch selbst organisieren. Anhänger und Zugfahrzeug kann man mieten. Kostet auch nicht die Welt. Oder halt mal by Myhammer oder so schauen, wer Autotransporte anbietet.
 
Kann man doch auch selbst organisieren. Anhänger und Zugfahrzeug kann man mieten. Kostet auch nicht die Welt. Oder halt mal by Myhammer oder so schauen, wer Autotransporte anbietet.

Autotransporte werden bei Kleinanzeigen schon ab 50 cent bis 1 euro pro Kilometer angeboten ! Da lohnt Hänger mieten ect. echt nicht mehr !
 
Ich lass jetzt den Verkäufer TÜV machen, hol im neuen Jahr den Wagen "ganz normal" mit Kurzzeitzulassung - und fertich ist der Rettich :)
 
Wenn er noch eine gültige APK hat, sollte er auch ohne TÜVEN eingemeindet werden können (so im Bekanntenkreis - ebenso mit 'enm hartdachlosen SEDAN - erfolgt).
 
Wenn er noch eine gültige APK hat, sollte er auch ohne TÜVEN eingemeindet werden können (so im Bekanntenkreis - ebenso mit 'enm hartdachlosen SEDAN - erfolgt).
#25 sagt, dass die "Zustimmung auf öffentlichen Wegen zu fahren" am 15. August 2014 erloschen ist. Damit gibt es auch keine APK mehr.
Mit der Abmeldebescheinigung (s.o., dem Vrijwaringsbewijs) kann zugelassen werden. Kennzeichen müssten bereits eingezogen worden sein.
 
Zurück
Oben