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Nassauische Neue Presse vom 16.09.2011, Seite 1
HessenAbmahnung für Falschparker
Opel lässt auf Teilen seiner Parkplätze nur noch GM-Fahrzeuge zu – Murren in der Belegschaft
Eine neue Parkplatzordnung bei der Adam Opel AG regelt künftig akkurat, wer wo parken darf. Zum Teil sollen damit unberechtigte Fremdparker von firmeneigenen Stellplätzen verbannt werden. Aber auch manche Mitarbeiter dürfen künftig nicht mehr dort parken, wo sie es bislang taten: Nämlich dann, wenn sie keine Marke aus dem GM-Konzern fahren.
Rüsselsheim. Geschäftsleitung und Betriebsrat bei Opel sind sich in diesem Punkt völlig einig. Sie seien überzeugt, so schreiben beide in einer Betriebsvereinbarung, dass es aufgrund der „attraktiven Modellplatte“ jedem Mitarbeiter möglich sei, ein Opel-Fahrzeug zu fahren und „damit die Verbundenheit mit der Marke Opel und Stolz auf unsere Fahrzeuge zu zeigen“.
Und deshalb wurde eine Parkplatzordnung beschlossen, die in der Betriebsvereinbarung 2011/0220/R dokumentiert ist. Grundsätzlich wird darin die Nutzung aller Parkplätze am Standort geregelt und die Ausgabe von personalisierten Parkausweisen angekündigt. So stehen alle nicht-öffentlichen Parkflächen („Mitarbeiter-Parkflächen“) nur noch Mitarbeitern der Adam Opel AG und einiger Partner- und Zeitarbeitsunternehmen zur Verfügung. Andere als Parkflächen ausgewiesene Opel-Grundstücke, die als öffentlicher Verkehrsraum ausgewiesen sind, dürfen laut Vereinbarung auch weiterhin von Besucher, Lieferanten und Mitarbeitern genutzt werden.
Brisanz birgt aber Absatz III., Punkt 2: Innerhalb der Mitarbeiter-Parkflächen soll es demnach Plätze geben, die ausschließlich von Mitarbeitern „mit Opel/GM-Fahrzeugen“ (genannt Opel/GM-Parkflächen) genutzt werden dürfen. Dabei handelt es sich um die attraktivsten Plätze in der Nähe des Adam-Opel-Hauses.
Punkt 3 setzt dann die Daumenschrauben an. Unberechtigtes Parken auf Opel/GM-Parkflächen wird sanktioniert „mit Maßnahmen bis hin zum Entfernen der Fahrzeuge auf Kosten des Halters und arbeitsrechtlichen Maßnahmen bis hin zur Abmahnung“. Ein in der Anlage beigefügter Sanktionskatalog listet in drei Stufen die Strafen bis hin zu den arbeitsrechtlichen Maßnahmen auf.
Unterzeichnet worden ist die Betriebsvereinbarung bereits am 15. August von Personaldirektor Christian Möller und dem Betriebsratsvorsitzenden Klaus Franz. Wirksam werden sollte sie zum 1. September, war den Mitarbeitern aber bis gestern noch nicht zugegangen. Lediglich in der Mitarbeiterzeitung und in einer internen Mail vom Mittwoch wurde auf eine Parkplatzneuregelung per 19. September hingewiesen: „Parken soll attraktiver werden.“
Sanktionskatalog
Nicht die Rede ist in diesen beiden Texten von der Betriebsvereinbarung mitsamt Sanktionskatalog, Abschleppen und Abmahnung, was bei Nichtbefolgen droht. . .
Zulässige Marken auf den „Opel/GM-Parkflächen“ sind laut einer weiteren Anlage die Fahrzeuge aus dem weltweiten General-Motors-Imperium: Opel, Vauxhall, Chevrolet, Buick, GMC, Cadillac, Holden, Wuling, Daewoo und Saab.
Nicht aber – und da setzt beispielsweise der Unmut mancher Mitarbeiter an – Fahrzeuge, die während des gemeinsamen Joint Ventures „Powertrain“ von GM und Fiat in den Jahren von 2000 bis 2005 gebaut worden sind. So darf beispielsweise ein Beschäftigter seinen Fiat Stilo aus dem Jahr 2004, der den baugleichen 1,9-Liter-Dieselmotor hat wie ein Opel Astra oder Vectra, nicht mehr auf einem der exklusiven Plätze abstellen. Obwohl er sich weiter im guten Glauben wähnt, eigentlich doch ein GM-Fahrzeug erworben zu haben.
Ein anderer Mitarbeiter klagt, dass er einen Wagen benötigt, der eine Anhängelast von mehr als zwei Tonnen aushält. Dies böte ihm keine Opel-Limousine, sagt er. Auch wer beispielsweise ein Auto mit Heckantrieb bevorzuge oder einen Diesel mit mehr als vier Zylindern wolle, der werde in der Modellpalette nicht fündig. Er spricht von Diskriminierung, „die nehmen Einfluss auf das Auto, das man fährt“.
Dies sieht man beim Unternehmen nicht so. „Wir werden niemanden ausschließen, sehen uns aber in der angenehmen Pflicht, die zahlreichen Beschäftigten, die treu zur Marke stehen, auch bevorzugt zu behandeln“, schreibt Personaldirektor Möller. Und Betriebsratschef Franz stimmt ein, die Neuregelung sei „ein Privileg für alle, die unsere Produkte fahren“.
Fünf Minuten laufen
Grundsätzlich gebe es genug Parkraum für alle in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes. In rund fünf Minuten sollten die meisten Beschäftigten im jeweiligen Gebäude sein, in dem sich der Arbeitsplatz befinde, rechnet Unternehmenssprecher Ulrich Weber auf Anfrage vor. Die reinen Opel-Flächen seien zudem auch nur ein Aspekt eines großen Parkplatz-Projekts. Lediglich 1700 von insgesamt 10 000 Parkplätzen am Standort Rüsselsheim seien für GM-Marken-Fahrer reserviert. Hauptanliegen der Vereinbarung sei es, zu erreichen, dass tatsächlich Mitarbeiter auf den Stellflächen parken, so Weber. Denn viele Plätze, die nahe der S-Bahn-Haltestelle liegen, seien häufig von Nicht-Opelanern zugeparkt.
Beim anderen großen Autobauer in Hessen hat man schlechte Erfahrungen mit einem ähnlichen Versuch gemacht. Vor gut zwei Jahren versuchte Volkswagen in Baunatal, nur noch Lieferanten auf das Werksgelände zu lassen, die in einer Marke des VW-Konzerns vorfuhren. An viel Ärger erinnert sich Pressesprecher Rudi Stassek, der Versuch wurde schließlich abgebrochen. Das sei zwar wünschenswert, aber nicht durchzuhalten. Ähnlich verhielte es sich mit den Mitarbeitern, sagt Stassek. Vor einigen Jahren habe man in der Werkszeitung den Aprilscherz gemacht, VW-Fahrer dürften fortan in der ersten Reihe parken, Fremdfabrikatfahrer müssten in der letzten Reihe stehen. Schon das habe für beträchtliches Aufsehen gesorgt.
Auch Stassek betont, man versuche selbstverständlich die Mitarbeiter zum Erwerb eines VW zu bewegen. Aber durch Argumente und attraktive Leasingangebote, mit Zwang könne man das nicht machen. „Wenn einer einen alten Wagen von der Oma geerbt hat, der nicht von uns ist, dann müssen wir das eben durchhalten“, gibt sich Stassek gelassen.
Von Christoph Barkewitz
(c) Frankfurter Neue Presse
HessenAbmahnung für Falschparker
Opel lässt auf Teilen seiner Parkplätze nur noch GM-Fahrzeuge zu – Murren in der Belegschaft
Eine neue Parkplatzordnung bei der Adam Opel AG regelt künftig akkurat, wer wo parken darf. Zum Teil sollen damit unberechtigte Fremdparker von firmeneigenen Stellplätzen verbannt werden. Aber auch manche Mitarbeiter dürfen künftig nicht mehr dort parken, wo sie es bislang taten: Nämlich dann, wenn sie keine Marke aus dem GM-Konzern fahren.
Rüsselsheim. Geschäftsleitung und Betriebsrat bei Opel sind sich in diesem Punkt völlig einig. Sie seien überzeugt, so schreiben beide in einer Betriebsvereinbarung, dass es aufgrund der „attraktiven Modellplatte“ jedem Mitarbeiter möglich sei, ein Opel-Fahrzeug zu fahren und „damit die Verbundenheit mit der Marke Opel und Stolz auf unsere Fahrzeuge zu zeigen“.
Und deshalb wurde eine Parkplatzordnung beschlossen, die in der Betriebsvereinbarung 2011/0220/R dokumentiert ist. Grundsätzlich wird darin die Nutzung aller Parkplätze am Standort geregelt und die Ausgabe von personalisierten Parkausweisen angekündigt. So stehen alle nicht-öffentlichen Parkflächen („Mitarbeiter-Parkflächen“) nur noch Mitarbeitern der Adam Opel AG und einiger Partner- und Zeitarbeitsunternehmen zur Verfügung. Andere als Parkflächen ausgewiesene Opel-Grundstücke, die als öffentlicher Verkehrsraum ausgewiesen sind, dürfen laut Vereinbarung auch weiterhin von Besucher, Lieferanten und Mitarbeitern genutzt werden.
Brisanz birgt aber Absatz III., Punkt 2: Innerhalb der Mitarbeiter-Parkflächen soll es demnach Plätze geben, die ausschließlich von Mitarbeitern „mit Opel/GM-Fahrzeugen“ (genannt Opel/GM-Parkflächen) genutzt werden dürfen. Dabei handelt es sich um die attraktivsten Plätze in der Nähe des Adam-Opel-Hauses.
Punkt 3 setzt dann die Daumenschrauben an. Unberechtigtes Parken auf Opel/GM-Parkflächen wird sanktioniert „mit Maßnahmen bis hin zum Entfernen der Fahrzeuge auf Kosten des Halters und arbeitsrechtlichen Maßnahmen bis hin zur Abmahnung“. Ein in der Anlage beigefügter Sanktionskatalog listet in drei Stufen die Strafen bis hin zu den arbeitsrechtlichen Maßnahmen auf.
Unterzeichnet worden ist die Betriebsvereinbarung bereits am 15. August von Personaldirektor Christian Möller und dem Betriebsratsvorsitzenden Klaus Franz. Wirksam werden sollte sie zum 1. September, war den Mitarbeitern aber bis gestern noch nicht zugegangen. Lediglich in der Mitarbeiterzeitung und in einer internen Mail vom Mittwoch wurde auf eine Parkplatzneuregelung per 19. September hingewiesen: „Parken soll attraktiver werden.“
Sanktionskatalog
Nicht die Rede ist in diesen beiden Texten von der Betriebsvereinbarung mitsamt Sanktionskatalog, Abschleppen und Abmahnung, was bei Nichtbefolgen droht. . .
Zulässige Marken auf den „Opel/GM-Parkflächen“ sind laut einer weiteren Anlage die Fahrzeuge aus dem weltweiten General-Motors-Imperium: Opel, Vauxhall, Chevrolet, Buick, GMC, Cadillac, Holden, Wuling, Daewoo und Saab.
Nicht aber – und da setzt beispielsweise der Unmut mancher Mitarbeiter an – Fahrzeuge, die während des gemeinsamen Joint Ventures „Powertrain“ von GM und Fiat in den Jahren von 2000 bis 2005 gebaut worden sind. So darf beispielsweise ein Beschäftigter seinen Fiat Stilo aus dem Jahr 2004, der den baugleichen 1,9-Liter-Dieselmotor hat wie ein Opel Astra oder Vectra, nicht mehr auf einem der exklusiven Plätze abstellen. Obwohl er sich weiter im guten Glauben wähnt, eigentlich doch ein GM-Fahrzeug erworben zu haben.
Ein anderer Mitarbeiter klagt, dass er einen Wagen benötigt, der eine Anhängelast von mehr als zwei Tonnen aushält. Dies böte ihm keine Opel-Limousine, sagt er. Auch wer beispielsweise ein Auto mit Heckantrieb bevorzuge oder einen Diesel mit mehr als vier Zylindern wolle, der werde in der Modellpalette nicht fündig. Er spricht von Diskriminierung, „die nehmen Einfluss auf das Auto, das man fährt“.
Dies sieht man beim Unternehmen nicht so. „Wir werden niemanden ausschließen, sehen uns aber in der angenehmen Pflicht, die zahlreichen Beschäftigten, die treu zur Marke stehen, auch bevorzugt zu behandeln“, schreibt Personaldirektor Möller. Und Betriebsratschef Franz stimmt ein, die Neuregelung sei „ein Privileg für alle, die unsere Produkte fahren“.
Fünf Minuten laufen
Grundsätzlich gebe es genug Parkraum für alle in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes. In rund fünf Minuten sollten die meisten Beschäftigten im jeweiligen Gebäude sein, in dem sich der Arbeitsplatz befinde, rechnet Unternehmenssprecher Ulrich Weber auf Anfrage vor. Die reinen Opel-Flächen seien zudem auch nur ein Aspekt eines großen Parkplatz-Projekts. Lediglich 1700 von insgesamt 10 000 Parkplätzen am Standort Rüsselsheim seien für GM-Marken-Fahrer reserviert. Hauptanliegen der Vereinbarung sei es, zu erreichen, dass tatsächlich Mitarbeiter auf den Stellflächen parken, so Weber. Denn viele Plätze, die nahe der S-Bahn-Haltestelle liegen, seien häufig von Nicht-Opelanern zugeparkt.
Beim anderen großen Autobauer in Hessen hat man schlechte Erfahrungen mit einem ähnlichen Versuch gemacht. Vor gut zwei Jahren versuchte Volkswagen in Baunatal, nur noch Lieferanten auf das Werksgelände zu lassen, die in einer Marke des VW-Konzerns vorfuhren. An viel Ärger erinnert sich Pressesprecher Rudi Stassek, der Versuch wurde schließlich abgebrochen. Das sei zwar wünschenswert, aber nicht durchzuhalten. Ähnlich verhielte es sich mit den Mitarbeitern, sagt Stassek. Vor einigen Jahren habe man in der Werkszeitung den Aprilscherz gemacht, VW-Fahrer dürften fortan in der ersten Reihe parken, Fremdfabrikatfahrer müssten in der letzten Reihe stehen. Schon das habe für beträchtliches Aufsehen gesorgt.
Auch Stassek betont, man versuche selbstverständlich die Mitarbeiter zum Erwerb eines VW zu bewegen. Aber durch Argumente und attraktive Leasingangebote, mit Zwang könne man das nicht machen. „Wenn einer einen alten Wagen von der Oma geerbt hat, der nicht von uns ist, dann müssen wir das eben durchhalten“, gibt sich Stassek gelassen.
Von Christoph Barkewitz
(c) Frankfurter Neue Presse