Es lebe der Zulassungstourismus: unbefristete 07-Liste

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Danke
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Turbo
weiß nicht
Guten Morgen

Es ist klar, dass was die 07-Regelung ab 2007 angeht bereits sämtliche Klarheiten beseitigt sind und nun endgültig keiner (und schon gar nicht die Zulassungsstellen) weis, wie es mit den befristeten, unbefristeten und wasweisichwie auf Widerruf zugeteilten 07-Nummern aussehen wird. Allerdings gibt es den (vielleicht imaginären) Strohhalm des Bestandsschutzes bei unbefristet ausgegebenen Nummern, also wollte ich mal eine Liste der Landkreise anlegen, wo dies evtl der Fall ist und hoffe, dass sich ein paar Mitglieder daran beteiligen werden. Also
Landkreis RO: Unbefristet
Landkreis AÖ: Info folgt in den nächsten Tagen
 
Hi Dimmi,
glaubst Du wirlich, dass nach dieser ganzen öffentlichen Diskussion ein Landkreis noch ein unbefristetes ausstellt?
Außerdem ist wohl mit einem unbefristeten alleine nicht getan. Um wirklich einen gewissen Schutz zu haben, darf es auch nicht "bis auf Widerruf" ausgestellt sein.
Ich hoffe Du hast recht, befürchte aber das Gegenteil.

Zum Topic:

B => nicht unbefristet

Gruß
 
07-er

In Chemnitz soll es auch unbefristet sein!
Leute, tragt weiter zusammen!!!

Gäbe es noch den Bedankomat, würde ich mich für diesen Thread bedanken!!
 
Weiter gehts: Dem BMW-E23-Forum hab ich entnommen, dass in München auch keine Frist gibt.
 
In Köln : unbefristet aber auf Widerruf :mad:
 
07er

GM (Gummersbach) : unbefristet und kein Widerruf!

d.h. wo steht denn da bei Euch "auf Widerruf"? Ist das auf dem roten Schein vermerkt?

Gruß Jevo
 
Bekommt man auch ohne rote Nummer raus, ob unbefristet oder mit Wiederruf? Mein 8V Turbo hatte vor 2 Monaten den 20. Geburtstag.
 
Bei der Zulaste fragen. Ist überall anders, öfters sind die Schaltertussis überfordert. . .
 
Anfrage beim StrVerkehrsamt Essen

Hallo,
diese Antwort habe ich auf meine Anfrage bzgl der Zuteilung und Gültigkeit beim Amt in Essen erhalten.

*
Sehr geehrter Herr XXXX,
nach meinem jetzigen Wissensstand soll ab nächstem Jahr, das rote Kennzeichen*nur noch für*Fahrzeuge, die dreißig Jahre alt
sind (Tag der 1. Zulassung), vergeben werden. Die bis dahin bereits zugeteilten Kennzeichen (auch für Fahrzeuge unter dreißig*
Jahren) haben Bestandsschutz.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
*


Gruß

Tobi
 
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