Euro 2 Katalysator nachrüsten: Kann man noch "nur" eine AU machen oder immer + HU?

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Danke
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SAAB
900 I
Baujahr
1992
Turbo
LPT
Hallo Zusammen,

mein 900 LPT von 92 hat nur "E2" und deshalb möchte ich den jetzigen Kat mit diesem Euro 2 Katalysator von matrix ersetzen. Doch was ist dann für die entsprechende Steuerverminderung vorzunehmen? Reicht eine Einbaubescheinigung und die ABE beim Verkehrsamt oder muss man nochmal die Abgaswerte messen lassen?
Wenn das der Fall sein sollte, muss man dann nach dieser AU+HU Zusammenlegung jetzt wieder eine Komplettabnahme erfolgen (wäre teuer und ich sorge mich, dass dann irgendwas anderes bemängelt wird, TÜV samt AU sind gerade neu, war nicht so ein gutes timing ;)) oder kann man noch "nur" eine Abgasuntersuchung bekommen?

Vielen Dank für Eure Hilfe,
Lennard
 
Kat nachrüsten ist doch wohl eine >technische Änderung< und muß somit doch in den Papieren durch Sachverständigen eingetragen werden.

Gruß->
 
Einbaubescheinigung und ABE reichen.
 
Einbaubescheinigung und ABE reichen.

So ist es:

1. EURO2-Kat einbauen
2. AU durchführen lassen
3. Einbaubescheinigung von AU-Werkstatt abstempeln lassen
4. Mit Fahrzeugpapieren, ABE, abgestempelter Einbaubescheinigung zurZulassungsstelle.
5. Zulassungsstelle trägt EURO2 in die Papiere ein
6. Finanzamt schickt ganz automatisch neuen Steuerbescheid.
7. Viel Spass!


Weitere Infos gebe ich gerne.:smile:
 
also doch AU

Hallo Klaus,
also ist doch eine AU-Abnahme notwendig - schade. Und was ist wenn man den Kat selber einbaut, kann man sich dann selber eine Einbaubestätigung schreiben und die bei der AU abstempeln lassen oder wie geht das?
Besten Dank
 
Also, an den 20 € für die Messung mit Stempel auch nach Selbsteinbau, ggf. für die Kaffeekasse einer AU-zugelassenen Werkstatt oder Boschdienstes, mit denen man ggf. aus anderen Zusammenhängen bekannt ist oder mit denen man ein vernünftiges Wort spricht, sollte das doch nicht scheitern. Das hast Du schnell wieder an Steuern raus !
Und dann darfst Du auch um den gefürchteten und ggf. teureren Dampfkesselüberwachungsverein mit Recht einen großen Bogen machen.
 
Bei meinem Kaltlaufregler war weder AU noch TÜV -Eintragung erforderlich. Da das Ding ABE hat, genügt Stempel der "Fachwerkstatt" und dann damit zur Zulassungsstelle.
 
Da der Kat. das etwas intelligentere Nachrüstsystem ist - ok, Du kannstnichts dafür, daß die i-Eigner am Kat. nicht so interessiert waren - sind da eben etwas andere Regularien notwendig.
Durch Fehler die zwangsläufig bei der AU auffallen (Falschluft oder anderes) wird unter anderem verhindert, daß der neue Katalysator zerstört wird.
Außerdem, so scheint mir, stimmt das gar nicht und die Anleitung zum KLR-Einbau schreibt sogar eine erweiterte AU mit erhöhter Drehzahl vor der Umrüstung vor um defekte Katalysatoren zu erkennen, die dann natürlich ersetzt werden müßen.
 
Es ist eine "Funktionsprüfung" des Kats vorgeschrieben, keine AU !! Durch die Eintragung des KLR wurde meine noch gültige AU nicht verlängert. Die Hinterhofwerkstatt bestätigt lediglich, dass der Kat funzt und der KLR vorschriftsmässig eingebaut wurde. Läuft zumindest in Hessen so. Die Tanten von der Zulassungsstelle haben keine Ahnung und müssen daher alles glauben, was auf dem Papier steht. Zum TÜV musste ich nicht.
 
Wie prüft man denn wohl die Funktion eines Kats?:rolleyes:
 
Auszug aus der Einbauleitung des GAT EGS: Vor dem Einbau des GAT EGS ist eine AU nach §47aStVZO in Verbindung mit Anlage XIa durchzuführen. Zusätzlich sind Messungen der Abgaskonzentration bei erhöhtem Leerlauf (3500-4500 U/min) durchzuführen. Dieser zusätzliche Funktionstest muß durch eine anerkannte AU-Werkstatt durchgeführt werden.

Ist doch eigentlich ganz einfach verständlich,oder?
 
Der Kuchen-Ingo braucht seine Nase nirgends reinzuhalten - hier war wohl ich gemeint. Den real-nick ingo (derwosichimmerkleinschreibt) musste ich aus verwechslungstechnischen Gründen ablegen.
Eine "Kat-Prüfung" ist keine AU im StVZO -bürokratisch-verwaltungstechnischen Sinne. Jedenfalls gab's keine neue Plakette oder AU-Bescheinigung (die Plaketten gibt's ja inzwischen eh nicht mehr. Bei (noch) gültiger AU genügt der schriftliche Nachweis. Die Werkstatt bestätigt nur den korrekten Einbau und die Funktion des KLR !!! Wenn ich z.B. 7-Zöller (mit ABE) eintragen will, mache ich ja auch keine Vollabnahme...
 
Der Kat kann ja prima funktionieren, obwohl der Endtopf abgefault ist - AU kriegste so aber trotzdem nicht.
 
Bezüglich Kaltlaufregler kenne ich auch nur die Vorgehensweise wie oben beschieben bestätigen. D.h der Ordnungsgemäße Einbau wird von der Fachwerkstatt dokumentiert. Wenn man selbst einbaut, muß man ggf. noch den Einbau kontrollieren lassen. Mit einer AU kann man soviel ich weiß den korrekten Einbau nicht prüfen, weil die immer mit betriebwarmen Motor durchgeführt wird. Dann wirkt der Kaltlaufregler aber nicht mehr.

Grüsse
Frank
 
Es ist eine "Funktionsprüfung" des Kats vorgeschrieben, keine AU !!

Das meinte ich!
Und wenn vorschriftenmäßig noch der restliche Abgastrakt zur AU gehört hast du sicherlich recht. Wenn eine Werkstatt dir die Funktionstüchtigkeit so bescheinigt, ist das auch schön.
Aber die Funktionprüfung kann nur über eine Kontrolle der Abgase erfolgen - oder?:rolleyes:
 
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