Fahrrad geklaut - welche Versicherung greift? Ausreden hier und da...

StRudel

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weiß nicht
Mein Fahrrad wurde gestohlen, nun gut. Soweit ganz einfach, ist weg, Diebstahl habe ich umgehend der Polizei gemeldet, die auch weitere erforderliche Daten (Kaufbeleg, Rahmennummer etc.) hat.

Ich habe damals in Dresden in einer WG gewohnt, das Fahrrad blieb zum Umzug angeschlossen im Innenhof (nur erreichbar durch Haustüren der versch. Parteien; Altbauten an Straßenecke; Innenhof war für Fahrräder vorgesehen, meines eines von vielleicht 20, 30 dort abgestellten Rädern) stehen, da es nicht mehr mit in den Saab passte.

Nun wollte ich es ca. zwei Wochen später (30.10.) abholen, und es stand nicht mehr dort. Am 1.11. meldete ich den Diebstahl.

Okay - nun ist die Frage, welche Versicherung greifen kann.
Ich lebte in der Wohngemeinschaft - die Haftpflichtversicherung meiner Eltern will es nicht abdecken, da sie mit meinem Dresdner Wohnen nichts weiter zu tun habe, ich ja ganz anders vor Ort gewesen bin als meine Eltern. Der WG-Hauswart (war nicht einfach ein zusammengewürfelter Haufen Leute, sondern in Studentenverbindung etc. organisiert, daher auch ein Hauswarts-Amt) schrieb mir nun Folgendes:

"Der Wohnheimverein hat eine Haftpflichtversicherung die Schäden in der
Wohnung abdeckt. Diese Versicherung deckt aber keine Diebstähle ab. Der
Wohnheimverein kann einen Beitrag zur Aufklärung des Diebstahls leisten, ist
aber nicht verantwortungspflichtig, da jeder Mieter bei Einzug den Nachweis
über eine eigene Haftpflicht vorzulegen hat. Es gibt für solche Fälle extra
Versicherungen, die beim Kauf eines Fahrrades abgeschlossen werden können
und sollten.

Zusätzlich ist der Wohnheimverein nicht für die Vorgänge im Innenhof
verantwortlich, da dieser für alle Mietparteien des Hauses zugänglich ist
und auch von ihnen genutzt wird. Effektiv hat der Wohnheimverein den
Innenhof nicht gemietet und dementsprechend wird er auch nicht über unsere
Versicherungen abgedeckt.

Es bleibt Dir leider tatsächlich nichts anderes übrig als eine Anzeige bei
der Polizei zu erstatten und das Beste zu hoffen."

Im Haus unten hing für alle Mieter ein deutlicher roter Zettel, dass der Innenhof für die Fahrräder gedacht ist. Kann ich denn vielleicht über den Vermieter des Wohnobjektes an sich vielleicht etwas erreichen?

Fahrradneupreis (vor 2 1/2 Jahren) war ca. 700, Zeitwert 300, 400 Euro, wenn ich so schaue.

09_scott_aspect_30.jpg

fahrrad-xxl.de

Scott Aspect 30, Rahmengröße XL. Vielleicht fällt einem ja auch so etwas auf.

Ich danke schonmal für etwaige Hilfe, denn weiß ich gerade nicht, wie ich noch vorgehen kann...
 
...in der regel deckt das die hausratversiherung ab, sofern das fahrrad dort mit bestandteil ist. dazu dann das kleingedruckte lesen, welche bedingungen erfüllt ein müssen. (in der regel hinter zwei verschlossenen türen etc.)

mein rad wurde mir letztes jahr auch gestohlen (aus dem hausflur) - unter beachtung der versicherungsbedingungen wurde der diebstahl angezeigt und der versicherung gemeldet, die ohne probleme den schaden beglichen hat...
 
Hausratversicherungen... - *brüll-und-lach*

Die zahlen eh meistens nur bei Flächenbränden ab fünfzig Metern Wassertiefe.

Im Falle des Radels heißt das - Wenn Bikes nicht sogar grundsätzlich in der Police als versicherte Objekte ausgeschlossen sind, dann gibt es zumindest eine Obergrenze - meistens 200-300 Euro - die aber nur dann erstattet wird, wenn das Radel nachweislich in einem versperrten Raum - wie Hausflur oder Keller - abgestellt wurde.

Die Versicherungen, die anderslautende Policen anbieten - und tatsächlich zahlen, wenn das Teil weg ist - kann man mittlerweile an einer Hand abzählen. Meistens kosten sie zudem ein Schweinegeld oder bieten den Schutz eines Radels als aufpreispflichtige "Sonderleistung" an.
 
Hausratversicherungen... - *brüll-und-lach*

Die zahlen eh meistens nur bei Flächenbränden ab fünfzig Metern Wassertiefe.

Im Falle des Radels heißt das - Wenn Bikes nicht sogar grundsätzlich in der Police als versicherte Objekte ausgeschlossen sind, dann gibt es zumindest eine Obergrenze - meistens 200-300 Euro - die aber nur dann erstattet wird, wenn das Radel nachweislich in einem versperrten Raum - wie Hausflur oder Keller - abgestellt wurde.

Die Versicherungen, die anderslautende Policen anbieten - und tatsächlich zahlen, wenn das Teil weg ist - kann man mittlerweile an einer Hand abzählen. Meistens kosten sie zudem ein Schweinegeld oder bieten den Schutz eines Radels als aufpreispflichtige "Sonderleistung" an.

Dazu hätte die Räumlichkeit in der das Fahrrad stand aber auch erst mal versichert sein müssen.... Warum sollte sich die Versicherung der Eltern dafür interessieren, dass an einem Ort, den sie gar nicht versichert haben ein Fahrrad geklaut wird?!?! Und was ist daran "Ausrede"?!?
 
Hausratversicherungen... - *brüll-und-lach*

Die zahlen eh meistens nur bei Flächenbränden ab fünfzig Metern Wassertiefe.

Im Falle des Radels heißt das - Wenn Bikes nicht sogar grundsätzlich in der Police als versicherte Objekte ausgeschlossen sind, dann gibt es zumindest eine Obergrenze - meistens 200-300 Euro - die aber nur dann erstattet wird, wenn das Radel nachweislich in einem versperrten Raum - wie Hausflur oder Keller - abgestellt wurde.

Die Versicherungen, die anderslautende Policen anbieten - und tatsächlich zahlen, wenn das Teil weg ist - kann man mittlerweile an einer Hand abzählen. Meistens kosten sie zudem ein Schweinegeld oder bieten den Schutz eines Radels als aufpreispflichtige "Sonderleistung" an.

...schön, dass ich dich derart zu erheitern weiss...:rolleyes:

nochmal - mein - aus dem hausflur - gestohlenes rad hat meine hausratversicherung anstandslos ersetzt...
natürlich sollte man als halter eines rades auch mal bei der versicherung anrufen und fragen, ob das fahrrad denn mit versichert ist. das setze ich mal voraus. hab ich nach erwerb des rades so getan. war bei mir nicht enthalten, wurde ergänzt für ca. 19 eur/jahr - "schweinegeld" definiere zumindest ich anders...
was die bedingungen angeht - ich schrieb ja schon vorher, dass man sich vor meldung des schadens mal das kleingedruckte anschauen sollte. da bei mir dort auch steht, dass das rad hinter zwei verschlossenen türen stehen muss, wurde eben ein wenig kreativität bei der erstellung der diebstahlmeldung eingebracht...die fähigkeit zum lesen brauchts nunmal im leben...
obergrenze ist im übrigen in meinem vertrag nicht angegeben!
 
Hätte er geschwiegen
wäre er Philosoph geblieben .....

Hausrat geht natürlich !!!!
 
...schön, dass ich dich derart zu erheitern weiss...:rolleyes:

nochmal - mein - aus dem hausflur - gestohlenes rad hat meine hausratversicherung anstandslos ersetzt...
natürlich sollte man als halter eines rades auch mal bei der versicherung anrufen und fragen, ob das fahrrad denn mit versichert ist. das setze ich mal voraus. hab ich nach erwerb des rades so getan. war bei mir nicht enthalten, wurde ergänzt für ca. 19 eur/jahr - "schweinegeld" definiere zumindest ich anders...
was die bedingungen angeht - ich schrieb ja schon vorher, dass man sich vor meldung des schadens mal das kleingedruckte anschauen sollte. da bei mir dort auch steht, dass das rad hinter zwei verschlossenen türen stehen muss, wurde eben ein wenig kreativität bei der erstellung der diebstahlmeldung eingeracht...die fähigkeit zum lesen brauchts nunmal im leben...
obergrenze ist im übrigen in meinem vertrag nicht angegeben!

Bei Altpolicen, abgeschlossen von den 60er-Jahren bis kurz vor die Jahrtausendwende, waren Fahrräder *grundsätzlich* mitversichert. Unabhängig davon, wo sie geklaut wurden - bis zu einem Wert von 500,- DM, bei manchen Unternehmen wurden auch deutlich höhere Werte aufpreisfrei mitversichert. Die Gesamtpolice, eine NEUWERT-Versicherung, kostete dann im Vergleich Ende der 90er-Jahre gerade nur 57,- DM jährlich - und nach Ablauf von 25 Jahren Mitgliedschaft war man ab dem sechsundzwanzigsten Jahr bis zum Lebensende mit seinem Hausrat beitragsfrei weiterversichert - nur gelegentlich wurde man angeschrieben, ob die Zahlungshöchstsumme im Schadensfalle noch den Gesamtwert des Gesamthausrates abdecken würde.

Heutige Versicherungen sind einfach nur FRECH und TEUER - zahlen im Zweifelsfalle nicht oder nur verzögert und auch nur dann, wenn sie keine Möglichkeit sehen, sich aus ihrer Leistungspflicht durch irgendwelche Spitzfindigkeiten rauszuwinden.
 
..."früher war eben alles besser"...:redface:
 
Ich arbeite in der CH auf der Versicherungsbranche.
Also Haftpflicht ist, nehme ich mal an, auch nicht viel anders als hier, die bezahlt nur schäden die gegen über Drittpersonen entstanden sind durch den Versicherungsnehmer zb. (mitwohnungs schäden, Laptop vom nachbar geschrottet usw.)
Das Fahrrad währe in der Hausratversicherung falls es dort mit eingeschlossen wurde, der diebstahl wird unterschieden in:

Einbruchdiebstahl: zb. türe aufgebrochen fenster kaputt gemacht
Beraubung: Ist diebstahl mit gewaltanwendung oder androhung an personen
Einfacherdiebstahl: Es ist einfach weg :)

Es ist zu überprüfen was auf der Police steht unter Diebstahl, rsp welche summen bei den Obengennanten fällen versichert sind und ob Auswärts oder zuhause draufsteht.
 
in Beitrag #2, erster Absatz war alles gesagt. So kann z.B. das Kleingedruckte der Hausratversicherunfg zum Thema Fahrrad aussehen:

a) Ihre Obliegenheiten
aa) Sie haben das Fahrrad durch ein Fahrradschloss gegen Diebstahl zu sichern, wenn Sie es
nicht zur Fortbewegung einsetzen.
bb) Ist das Fahrrad nicht in Gebrauch und besteht für Sie die Möglichkeit, bei Nichtgebrauch einen
gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum zum Unterstellen des Fahrrades zu nutzen,
dann sind Sie verpflichtet, dieser Einstellmöglichkeit nachzukommen und das Fahrrad dort​
gemäß aa) gegen Diebstahl zu sichern.

Und das ist nicht das Zitat aus den AGBS einer Hausratpolice von 1963, sondern von heute. Es gibt sie also heute noch - die Hausratversicherungen, die auch den Fahrraddiebstahl mit versichern und dafür auch keine vierstellige Prämie nehmen.
 
... die Haftpflichtversicherung meiner Eltern ...
... Wohnheimverein hat eine Haftpflichtversicherung ...
Der Sinn und Zweck einer Haftpflichtversicherung ist Dir aber schon klar, StRudel? Irgendwie scheint es mir nämlich nicht so. Eine Haftpflichtversicherung hat man nicht dafür, dass einem eigene Shcäden ersetzt werden. Sondern dafür, dass einen ein Dritter, dem man versehentlich einen Schaden zufügt, nicht 'nackig machen' kann.
 
Der Sinn und Zweck einer Haftpflichtversicherung ist Dir aber schon klar, StRudel? Irgendwie scheint es mir nämlich nicht so. Eine Haftpflichtversicherung hat man nicht dafür, dass einem eigene Shcäden ersetzt werden. Sondern dafür, dass einen ein Dritter, dem man versehentlich einen Schaden zufügt, nicht 'nackig machen' kann.

Scheinbar nicht.

Also: Meine Haftpflichtversicherung greift (vllt.), wenn ich mit Deiner Einwilligung mit Deinem Rad fahre, mich damit auf's Gesicht lege und dabei die Gabel verbiege.

Deine Hausratversicherung (vllt.) zu einem gewissen Prozentsatz (siehe AGB der Versicherung und in Deinem Vertrag, wenn Du eine hast), wenn ich Dir Dein Rad klaue.

Gruß Jürgen
 
Scheinbar nicht.

...mit Deinem Rad fahre, mich damit auf's Gesicht lege und dabei die Gabel verbiege.

...wenn ich Dir Dein Rad klaue.

Gruß Jürgen

Wobei die anatomischen Folgen für einige Partien Deines Gesichtes in beiden Fällen die gleichen sein würden.
Hiefür zahlt in ersterem Falle Deine Krankenversicherung und in zweiterem Falle... - ...nun ja... - Zähne sind ja eigentlich grundsätzlich von allen Leistungen ausgenommen.
 
Pardon, Hausrat, nicht Haftpflicht...
 
Wenn ich mir die Freiheit anmaßen dürfte, etwas Erhellung ins Dunkel der vielen Halbwissenden zu bringen:

je nach Bedingung, 60iger Jahre, 2 verschlossene Türen, sauteuer, Laberblubb...

Früher, in der guten alten Zeit, waren die Versicherungsbedingungen vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen genehmigungspflichtig und somit bis auf wenige Sonderbedingungen als Anhang Bundeseinheitlich!
Bedeutet in diesem Fall: mitversichert waren Fahrräder in der Hausratversicherung bis 1983, wer danach seine Hausratversicherung geändert hat, musste Fahrräder ausdrücklich und gegen Aufpreis mitversichern. "Früher war alles besser" stimmt leider dennoch nicht, denn mit der AHB'84 wurde die Entschädigung auch von Zeitwert auf Neuwert geändert und das nicht nur für Fahrräder, sondern für den gesamten Hausrat! (auch Glas flog dabei raus, war zuvor aber auch nur als "Einscheibenverglasung" versichert)
Steht im Versicherungsschein einer Hausrat die nach 1983 abgeschlossen oder geändert wurde also nicht ausdrücklich, das Fahrräder mitversichert sind, sind sie es nicht und man braucht auch kein Kleingedrucktes zu lesen!

(Anekdote am Rande: nach Änderung der Fahrradmitversicherung sind die Fahrraddiebstähle in Deutschland um mehr als 30% zurückgegangen!)

Außer der Hausrat und einer eventuellen speziellen Fahrradversicherung, deckt keine andere Versicherung einen Fahrraddiebstahl ab!

Zum Preis und sauteuer oder spotbillig wäre noch anzumerken, dass es in Deutschland keine einzige Versicherungsgesellschaft gibt, die Fahrräder zum Pauschalpreis versichert. Die Mehrprämie zur Hausrat richtet sich immer nach dem Neuwert sämtlicher im Haushalt vorhandener Fahrräder! (Ausnahme sind Verträge, die Fahrräder bis zu 1% der Versicherungssumme mitversichern, aber über die Hintertür ist damit auch wieder die Prämie von der Höhe der Fahrrad-Versicherungssumme abhängig). Deswegen zahlt der eine für seinen Aldi-Göbbel eben nur 19 Euro im Jahr, der andere für die 4 Carbon-Rennräder in seinem Haushalt 470,- Euronen!

Erst wenn die Fahrradmitversicherung im Versicherungsschein der Hausrat ausdrücklich genannt ist, kommt das Kleingedruckte ins Spiel und ja, da gibt es dann durchaus Unterschiede unter welchen Bedingungen die Räder versichert sind, die sich selbstredend auch im Preis niederschlagen. Einige Versicherungen versichern die Räder z.B. nicht zwischen 22 und 6 Uhr außerhalb geschlossener Räume in bewohnten Häusern die über Sicherheitsschlösser verfügen.
 
Ja und warum das Ganze: Weil es immer mehr asoziale A...löcher gibt, die meinen sich nicht an die Gesetze halten zu müssen und alles klauen, was nicht niet- und nagelfest ist. Meine Frau hat vor einiger Zeit im Hinterhof eines Mehrfamilienhauses mal so einen Satan entdeckt, als sie dort mit dem MB zur Gartenpflege war. Das Haus wird im wesentlichen von älteren Mietern bewohnt und sie hatte ihr Fahrrad hinten im Hof angelehnt. Da man diesen eigentlich nur durch die mit E-Schließanlage gesicherte Tür erreichen kann und nur die Mieter dort ein- und ausgehen, an sich kein Problem. Aber irgendein Bürscherl hat einen Augenblick genutzt, als die Tür sich langsam hinter einem rausgehenden Mieter verschloß, um auf dem Hof nach Stehlgut zu suchen. Als sie ihn im Hausflur traf, ließ er das Rad fallen und verschwand zügigst. Ich weiß nicht, wie groß der Spaten war, den sie gerade aus dem Keller geholt hatte.:biggrin:
 
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