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Hallo an alle,
ich habe mich zuletzt einiges wegen der Fahrt zum abholen eines KFZ bei einem Händler und zurück gefragt:
(alles ist rein spekulativ!)
1.Ein Bekannter fährt mit seinem noch angemeldeten PKW und mir, zu einem Händler, um einen anderen PKW zu besichtigen. Der PKW meines Bekannten hat mangels Sommerreifen Mitte Mai noch gute WR drauf. Unterwegs, gibt es einen Unfall. Die Schuldfrage geht in Richtung des anderen Unfallbeteiligten. Ich werde verletzt, komme ins KH und liege dort gut 10 Tage. Mein Bekannter ebenso. Sein PKW ist Schrott.
1.Frage: Zahlt die Haftplichtversicherung des Unfallgegners den Sach-wie Personenschaden, obwohl der PKW meines Bekannten WR drauf hatte?
2.Frage: Umgekehrt, die Schuld liegt bei meinem Bekannten und somit bleibe ich auf meinen Personenschaden sitzen, weil erst der Gegner seinen Schaden reguliert bekommt?
2. Wie unter Pkt. 1, nur das es keinen Unfall auf der Hinfahrt gibt. Beim Händler lässt sich mein Bekannter ein Kurzzeitkennzeichen geben, um den "neuen" PKW zu überführen.
1.Frage: Ich habe noch vor kurzem gelesen, dass ein PKW der eine EVB Nr. bekommt, automatisch eine Vollkaskodeckung für die Überführung bis zur Anmeldung hätte?
Laut http://www.kfz-auskunft.de/news/19844.html gilt das ab April 2015 nicht mehr und es ist nur die Mindestdeckung der Haftpflicht vorhanden bzw. das was man mit dem Versicherer für das zukünftige Fahrzeug abschliesst.
2.Frage: Ist das so richtig?
3. Auf der Rückfahrt (Überführungsfahrt), passiert mit dem noch nicht angemeldeten PKW ein Unfall. Der Fahrer bin ich, also nicht der zukünftige Halter.
1.Frage: Muss die neue Versicherung für den noch nicht angemeldeten PKW aufkommen, obwohl ein anderer Fahrer als der zukünftige Halter, den PKW gefahren hat? (unabhängig von der Schuldfrage)
4. Auf der Rückfahrt treten Schäden zutage, die ein weiterfahren unmöglich machen.
1.Frage: Soll der Händler angerufen werden, damit der den Wagen abholt? (gesetzliche Gewährleistung)
2.Frage: Kennzeichen am besten dann abmontieren, damit der Händler später nicht damit 5 Tage herumfährt?
3.Frage: Ist dann ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich oder müssen die 3 Reparaturversuche hingenommen werden, selbst wenn z.B. das Getriebe völlig kaputt ist?
ich habe mich zuletzt einiges wegen der Fahrt zum abholen eines KFZ bei einem Händler und zurück gefragt:
(alles ist rein spekulativ!)
1.Ein Bekannter fährt mit seinem noch angemeldeten PKW und mir, zu einem Händler, um einen anderen PKW zu besichtigen. Der PKW meines Bekannten hat mangels Sommerreifen Mitte Mai noch gute WR drauf. Unterwegs, gibt es einen Unfall. Die Schuldfrage geht in Richtung des anderen Unfallbeteiligten. Ich werde verletzt, komme ins KH und liege dort gut 10 Tage. Mein Bekannter ebenso. Sein PKW ist Schrott.
1.Frage: Zahlt die Haftplichtversicherung des Unfallgegners den Sach-wie Personenschaden, obwohl der PKW meines Bekannten WR drauf hatte?
2.Frage: Umgekehrt, die Schuld liegt bei meinem Bekannten und somit bleibe ich auf meinen Personenschaden sitzen, weil erst der Gegner seinen Schaden reguliert bekommt?
2. Wie unter Pkt. 1, nur das es keinen Unfall auf der Hinfahrt gibt. Beim Händler lässt sich mein Bekannter ein Kurzzeitkennzeichen geben, um den "neuen" PKW zu überführen.
1.Frage: Ich habe noch vor kurzem gelesen, dass ein PKW der eine EVB Nr. bekommt, automatisch eine Vollkaskodeckung für die Überführung bis zur Anmeldung hätte?
Laut http://www.kfz-auskunft.de/news/19844.html gilt das ab April 2015 nicht mehr und es ist nur die Mindestdeckung der Haftpflicht vorhanden bzw. das was man mit dem Versicherer für das zukünftige Fahrzeug abschliesst.
2.Frage: Ist das so richtig?
3. Auf der Rückfahrt (Überführungsfahrt), passiert mit dem noch nicht angemeldeten PKW ein Unfall. Der Fahrer bin ich, also nicht der zukünftige Halter.
1.Frage: Muss die neue Versicherung für den noch nicht angemeldeten PKW aufkommen, obwohl ein anderer Fahrer als der zukünftige Halter, den PKW gefahren hat? (unabhängig von der Schuldfrage)
4. Auf der Rückfahrt treten Schäden zutage, die ein weiterfahren unmöglich machen.
1.Frage: Soll der Händler angerufen werden, damit der den Wagen abholt? (gesetzliche Gewährleistung)
2.Frage: Kennzeichen am besten dann abmontieren, damit der Händler später nicht damit 5 Tage herumfährt?
3.Frage: Ist dann ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich oder müssen die 3 Reparaturversuche hingenommen werden, selbst wenn z.B. das Getriebe völlig kaputt ist?