Fahrt zum abholen von KFZ und zurück

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SAAB
weiß nicht
Turbo
weiß nicht
Hallo an alle,
ich habe mich zuletzt einiges wegen der Fahrt zum abholen eines KFZ bei einem Händler und zurück gefragt:
(alles ist rein spekulativ!)
1.Ein Bekannter fährt mit seinem noch angemeldeten PKW und mir, zu einem Händler, um einen anderen PKW zu besichtigen. Der PKW meines Bekannten hat mangels Sommerreifen Mitte Mai noch gute WR drauf. Unterwegs, gibt es einen Unfall. Die Schuldfrage geht in Richtung des anderen Unfallbeteiligten. Ich werde verletzt, komme ins KH und liege dort gut 10 Tage. Mein Bekannter ebenso. Sein PKW ist Schrott.
1.Frage: Zahlt die Haftplichtversicherung des Unfallgegners den Sach-wie Personenschaden, obwohl der PKW meines Bekannten WR drauf hatte?
2.Frage: Umgekehrt, die Schuld liegt bei meinem Bekannten und somit bleibe ich auf meinen Personenschaden sitzen, weil erst der Gegner seinen Schaden reguliert bekommt?

2. Wie unter Pkt. 1, nur das es keinen Unfall auf der Hinfahrt gibt. Beim Händler lässt sich mein Bekannter ein Kurzzeitkennzeichen geben, um den "neuen" PKW zu überführen.
1.Frage: Ich habe noch vor kurzem gelesen, dass ein PKW der eine EVB Nr. bekommt, automatisch eine Vollkaskodeckung für die Überführung bis zur Anmeldung hätte?
Laut http://www.kfz-auskunft.de/news/19844.html gilt das ab April 2015 nicht mehr und es ist nur die Mindestdeckung der Haftpflicht vorhanden bzw. das was man mit dem Versicherer für das zukünftige Fahrzeug abschliesst.
2.Frage: Ist das so richtig?

3. Auf der Rückfahrt (Überführungsfahrt), passiert mit dem noch nicht angemeldeten PKW ein Unfall. Der Fahrer bin ich, also nicht der zukünftige Halter.
1.Frage: Muss die neue Versicherung für den noch nicht angemeldeten PKW aufkommen, obwohl ein anderer Fahrer als der zukünftige Halter, den PKW gefahren hat? (unabhängig von der Schuldfrage)

4. Auf der Rückfahrt treten Schäden zutage, die ein weiterfahren unmöglich machen.
1.Frage: Soll der Händler angerufen werden, damit der den Wagen abholt? (gesetzliche Gewährleistung)
2.Frage: Kennzeichen am besten dann abmontieren, damit der Händler später nicht damit 5 Tage herumfährt?
3.Frage: Ist dann ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich oder müssen die 3 Reparaturversuche hingenommen werden, selbst wenn z.B. das Getriebe völlig kaputt ist?
 
Es ist natürlich völlig unverantwortlich, auf trockenem Asphalt mit Winterreifen unterwegs zu sein. Deshalb muß man ja auch im Winter, sobald die Sonne rauskommt und die Straße frei werden sofort auf Sommerreifen wechseln.
 
Hallo an alle,
ich habe mich zuletzt einiges wegen der Fahrt zum abholen eines KFZ bei einem Händler und zurück gefragt:
(alles ist rein spekulativ!)
1.Ein Bekannter fährt mit seinem noch angemeldeten PKW und mir, zu einem Händler, um einen anderen PKW zu besichtigen. Der PKW meines Bekannten hat mangels Sommerreifen Mitte Mai noch gute WR drauf. Unterwegs, gibt es einen Unfall. Die Schuldfrage geht in Richtung des anderen Unfallbeteiligten. Ich werde verletzt, komme ins KH und liege dort gut 10 Tage. Mein Bekannter ebenso. Sein PKW ist Schrott.
1.Frage: Zahlt die Haftplichtversicherung des Unfallgegners den Sach-wie Personenschaden, obwohl der PKW meines Bekannten WR drauf hatte? Ja
2.Frage: Umgekehrt, die Schuld liegt bei meinem Bekannten und somit bleibe ich auf meinen Personenschaden sitzen, weil erst der Gegner seinen Schaden reguliert bekommt? Nein

2. Wie unter Pkt. 1, nur das es keinen Unfall auf der Hinfahrt gibt. Beim Händler lässt sich mein Bekannter ein Kurzzeitkennzeichen geben, um den "neuen" PKW zu überführen.
1.Frage: Ich habe noch vor kurzem gelesen, dass ein PKW der eine EVB Nr. bekommt, automatisch eine Vollkaskodeckung für die Überführung bis zur Anmeldung hätte? Das ist nicht richtig.
Laut http://www.kfz-auskunft.de/news/19844.html gilt das ab April 2015 nicht mehr und es ist nur die Mindestdeckung der Haftpflicht vorhanden bzw. das was man mit dem Versicherer für das zukünftige Fahrzeug abschliesst. So ist das.
2.Frage: Ist das so richtig? Ja

3. Auf der Rückfahrt (Überführungsfahrt), passiert mit dem noch nicht angemeldeten PKW ein Unfall. Der Fahrer bin ich, also nicht der zukünftige Halter.
1.Frage: Muss die neue Versicherung für den noch nicht angemeldeten PKW aufkommen, obwohl ein anderer Fahrer als der zukünftige Halter, den PKW gefahren hat? (unabhängig von der Schuldfrage) Nein, es kommt die Versicherung auf, die die EVB-Nummer für das Überführungskennzeichen erteilt hat oder der Versicherer, der die Rote Nummer versichert hat für den Schaden auf.

4. Auf der Rückfahrt treten Schäden zutage, die ein weiterfahren unmöglich machen.
1.Frage: Soll der Händler angerufen werden, damit der den Wagen abholt? (gesetzliche Gewährleistung) Muss man selbst entscheiden
2.Frage: Kennzeichen am besten dann abmontieren, damit der Händler später nicht damit 5 Tage herumfährt? kann man machen
3.Frage: Ist dann ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich oder müssen die 3 Reparaturversuche hingenommen werden, selbst wenn z.B. das Getriebe völlig kaputt ist?[/QUOTE] Das kann man nicht pauschal beantworten
 
Es ist natürlich völlig unverantwortlich, auf trockenem Asphalt mit Winterreifen unterwegs zu sein. Deshalb muß man ja auch im Winter, sobald die Sonne rauskommt und die Straße frei werden sofort auf Sommerreifen wechseln.
Völlig sinnlos.....
 
Habe noch nie gehört, dass bei WR im Sommer Probleme bzgl. Versicherung oder Schuldfrage auftreten können!? Wobei es prinzipiell wohl richtig wäre (schlechterer Grip, längerer Bremsweg als mit SR).
 
Habe noch nie gehört, dass bei WR im Sommer Probleme bzgl. Versicherung oder Schuldfrage auftreten können!?
Genau das frage ich mich aber....Ich bzw. mein Bekannnter schliesst eine Versicherung ab und im nachhinein, lehnt bzw. verweigert die Versicherung aufgrund der WR auf dem PKW, die Leistung bei einem Unfall ab.
Ebenso gerade die gegnerische Versicherung.
Wobei es prinzipiell wohl richtig wäre (schlechterer Grip, längerer Bremsweg als mit SR).
Eben. Nur was machst du, wenn am Ort wo du den "neuen" PKW abholst, dummerweise keine SR zu haben sind, die auf den passen?
Notgedrungen mit den WR Pneus vorsichtig nach Hause fahren.....
 
Waren die Winterreifen abgefahren?? Ich kann mir nicht vorstellen - halte es für unmöglich, dass aufgrund von Winterreifen die Zahlung verweigert wird - geht bei keinem Gericht durch.
 
Das mit den Winterreifen ist schon deshalb nicht durchsetzbar, weil im Winter in den meisten Gegenden Deutschlands die Straßenverhältnisse Sommer wie Winter an vielen Tagen identisch sind. Zahlt daqnn die Versicherung nur im Winter? Jeden Tag Räder wechseln, wie hier scherzhaft gesagt wurde, ist völlig abwegig. Womöglich immer einen Satz Räder im Kofferraum, um ständig hin und her wechseln zu können. Lachhaft!

Aber wenn Du überall Probleme siehst, wo keine sind, bleiben nur zwei Möglichkeiten:
Den Versicherungsvertreter auf diesen Umstand festnageln oder die Aktion einfach bleiben lassen.
Noch besser: Keinen Unfall bauen! Und nicht übertrieben vorsichtig fahren, immer mit dem Hintergedanken, es darf nichts passieren. Das macht einen so verrückt, dass dann erst recht etwas passiert.
 
... und im nachhinein, lehnt bzw. verweigert die Versicherung aufgrund der WR auf dem PKW, die Leistung bei einem Unfall ab.
Ebenso gerade die gegnerische Versicherung.
Ist das jetzt Deine eigene Fiktion, oder wer verarscht Dich da gerade?
 
Ist das jetzt Deine eigene Fiktion, oder wer verarscht Dich da gerade?
Rene ich schrieb doch Zitat: "(alles ist rein spekulativ!)" im Eingangsposting von mir.....
D.h. ich will nur für den Fall der Fälle wissen, was und wie (am besten) gehandthabt wird. Ich will nicht auf der BAB im Nirgendwo stehen/liegenbleiben.
Das habe ich mal in anderer Form vor vielen Jahren (noch dazu im europäischen Ausland) erlebt....
 
Was bitte wäre denn daran schlimm?

Liegengeblieben bin ich schon öfters. Dann verliert man etwas Zeit und kommt vielleicht unausgeschlafen ans Ziel, aber überlebt hab' ich es bis jetzt noch immer... :rolleyes:
 
Martin, es gibt eben Menschen, die auch die unwahrscheinlichsten Szenarios vorher durchspielen müssen.
Wenn dann noch logisches Denken, gesunder Menschenverstand oder auch nur ein Hauch Gesetzeskenntnis fehlen, ufert das halt leider in unfassbare Mythen aus.
 
#13 und #14: Wie wäre es mit leben und leben lassen?
Wie sonst auch, wenn Euch der Frageansatz nicht gefällt, lasst den TE in Frieden.
Ihr braucht das nicht *dringend* zu kommentieren bzw. zu ironisieren.
Es sei denn, Ihr möchtet Anderen hier die Rollen als Waldorf und Stadler streitig machen ...
 
Im Prinzip stimme ich Dir ja zu. Aber wenn man jemand so etwas hier liest, ...
Ich bzw. mein Bekannnter schliesst eine Versicherung ab und im nachhinein, lehnt bzw. verweigert die Versicherung aufgrund der WR auf dem PKW, die Leistung bei einem Unfall ab.
Ebenso gerade die gegnerische Versicherung.
... und dann nicht den ganzen Fred liest, um mitzubekommen, dass hier einfach jemand völlig ab von der Rechtslage ein Horrorszenario aufbaut, ist das auch nicht gerade witzig.
Und insofern ist zwar selbstverständlich absolut nichts gegen 'leben lassen' zu sagen, wohl aber ab einem bestimmten Punkt doch mal gegen 'spinnen lassen'.
So etwas paßt so ziemlich genau in Cartiers (seine, NICHT meine!) aktuelle Querdenker-Definition.
 
@Saabfreund50
Man kann nur planen, was in der eigenen Macht steht, Pannen und Unfälle sind davon weitgehend ausgenommen.
Was nützt es also, sich über nicht eingetretenen Szenarien den Kopf zu zerbrechen, denn 1. kommt es anders und 2. als man denkt.
Etwas Bargeld in der Tasche ist oft hilfreich, um in blöden Situationen weiter zu kommen, andererseits erlebt man gerade in solchen Momenten oft ungeahnte Hilfsbereitschaft von seinen Mitmenschen.
Also erste Regel: don't panic und et hät noch immer jut jejange.
 
@Saabfreund50
Ich hatte im Beitrag 1, so denke ich zumindest, das doch schon beantwortet. Und zu Deiner Beruhigung: Ich bin in der Versicherungsbranche tätig und weiß wovon ich rede. Also noch einmal: Wenn ich im Sommer mit Winterreifen fahre droht mir gar nichts, auch nicht bei einem Unfall. Umgekehrt, also im Winter mit Sommerreifen unterwegs zu sein ist etwas Anderes: Hier zahlt auch erst einmal die Versicherung den Schaden des Gegners ( Haftpflichtschaden) kann sich aber z.B. durch eine Verdoppelung der Versicherungsprämie oder im schlechtesten Falle die Kosten für den Haftpflichtschaden bei Dir wiederholen. Es kommt aber immer darauf an WAS in den Versicherungsbedingungen steht. Und da kann es bei Billiganbietern durchaus eng werden.
 
Gute(!) Winterreifen dürften sicherheitstechnisch auch im Sommer vollkommen bedenkenfrei sein, oder sehe ich das falsch? Durch die weichere Gummimischung sollte der Grip in allen Situationen mindestens so gut sein wie bei Sommerreifen. Dass es nicht gut ist, die Winterreifen auch im Sommer zu fahren, steht aber außer Frage, aber nicht aus sicherheitstechnischen Gründen...
 
Irgendein Marketingfuzzi hatte vor Jahren die Info herausgegeben, dass man schon bei Temperaturen unter +7° C aus Sicherheitsgründen Winterreifen aufziehen müsse. Das wurde dann in fast jedem Verkaufsgespräch verwendet, obwohl es nur ein Trick zur Umsatzförderung war und durch nichts bewiesen. Schließlich glaubten auch viele Privatleute diesen Unsinn.

Vor ein paar Jahren griff Stern-TV (noch mit Jauch) diese Behauptung auf und veranstaltete diverse Tests mit 2 Autos (ich glaube, es war ein BMW 5er und ein Golf, bin aber nicht sicher). Dabei wurde ganz klar festgestellt, dass der Winterreifen sowohl auf nasser wie auch trockener Fahrbahn längere Bremswege hatte. Nur auf Schnee und Eis, also echten Winterbedingungen war dann der Winterreifen besser.

Somit kann man sehr wohl dem Winterreifen etwas längere Bremswege bei Verwendung im Sommer bescheinigen. Allerdings leitet sich daraus noch lange kein Recht ab, Versicherungsleistungen zu verweigern. Wie ich schon erwähnte, sind auch im Winter außerhalb der Gebirge die Straßen oft im gleichen Zustand wie im Sommer. Eine nur nach Datum unterschiedliche Bewertung wäre nicht durchsetzbar. Zudem bestehen erhebliche Unterschiede im Brems- und Spurverhalten zwischen einzelnen Autos. Noch vor 30 Jahren waren Bremswege von weniger als 40 m aus 100 km/h sehr gut. Heutige Autos bremsen besser. Probleme gibt es bestenfalls im Winter, wenn man bei Schnee und Eis mit Sommerreifen den Verkehr blockiert oder einen Unfall baut. Oder wenn man mit a..schglatten Reifen unterwegs ist, egal wann.

In meiner Region ist Schnee die absolute Ausnahme, aber ich könnte in 20 min. bereits in einem Skigebiet sein. Ich ziehe nie Winterreifen auf, sondern fahre Ganzjahresreifen, die auch im Winter dem Gesetz genügen, aber bessere Haltbarkeit haben. Wenn es ausnahmsweise mal für 1 bis 2 Tage tatsächlich richtig schneit, muss ich nicht unbedingt fahren. Jahrelange Erfahrung in Oberbayern und im Bayerischen Wald machen mir keine Angst vor Winterverhältnissen. Das Risiko liegt aber bei denen, die schon mit großer Angst ins Auto steigen und in schwierigen Situationen völlig falsch reagieren. Im Gebirge haben die Einheimischen Routine und fürchten nichts mehr als ungeübte Touristen aus dem Flachland. Im Bayerischen Wald bin ich mit Sommerreifen noch durchgekommen (BMW 2500 A), wo ein Tourist mit Schneeketten (BMW 3.0 CSi) sich eingegraben hat. Gefühl und vorausschauende Fahrweise sind am wichtigsten.
 
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