Falsch Parken

Niels

blauer Sauser
Registriert
08. Sep. 2003
Beiträge
1.911
Danke
72
SAAB
900 I
Baujahr
92
Turbo
FPT
:confused: Tacho,

mal eine Frage zur Verständnis:

Ich habe gestern angeblich im Halteverbot gestanden. Das ganze hat sich auf einem Grundstück eines Einkaufsmarktes ereignet, an der Einfahrt steht geschrieben "Hier gelten die Regeln der StVO". Der markierte Parkraum ist umrahmt von einer Straße, die so breit ist, dass sich LKW begegnen können. Nun habe ich meinen PKW auf der einen Seite abgestellt, auf der anderen Seite steht ein Schild "absolutes Halteverbot" und "Feuerwehrzufahrt", gleich daneben ist ein ca. 5m breiter Fußweg.

1) Ist die Seite ohne Schild automatisch auch Sperrzone?
2) Haben die netten Beamten auf einem Privatgrundstück Hoheitsrechte?

Versteht mich nicht falsch, ich bin in der Regel der Erste, der Parken in Rettungswegen unter aller Sau findet, aber bei so viel Platz und dem Schild auf der anderen Seite war ich mir keiner Schuld bewusst.

Soll übrigens 35,-- € kosten:mad:

Der Polizist war im Gespräch ganz nett, ich habe ihn dann noch angetroffen, als ich aus dem Laden kam, vielleicht "vergisst"er ja dei Verwarnung an die Stadt weiter zu geben.:cool: - Wenn nicht hatte ich halt Pech und bin über das Wissen einer Regel reicher...:frown:

Also dann,

CU
Niels
 
Nun der zur Verfügung stehende Platz ist kein Argument..

Ich habe auch mal - nur zum Beladen - auf einem Bürgersteig angehalten, der an der Stelle so breit wr, dass immernoch 2 Kinderwagen und zusätzlich 2 Fahrräder aneinander vorbei gekommen wären (mehr Platz, als bei jedem normalen - auch breitem Bürgersteig). Habe dennoch eine Knolle bekommen....:mad:

Nach dem Sinn darf man da nicht fragen..
 
Hi,
es wäre zu klären, ob es sich tatsächlich um ein Privatgrundstück handelt.

Wenn ja, hätte dessen Besitzer die Entfernung des Fahrzeugs veranlassen müssen (Und auch bezahlen).

Ich nehme an, dass der Platz durchaus öffentlich gewesen ist.

Mir ist nur nicht klar, wo Du tatsächlich gestanden hast.
Innerhalb oder außerhalb einer markierten Parkzone?

Viele Grüsse

Thomas
 
Ausserhalb markierter Stellfläche.
Der besitzer des Grundstücks ist ein möbelhändler aus Unna, also nicht öffentlich
 
"Nun der zur Verfügung stehende Platz ist kein Argument..

Ich habe auch mal - nur zum Beladen - auf einem Bürgersteig angehalten, der an der Stelle so breit wr, dass immernoch 2 Kinderwagen und zusätzlich 2 Fahrräder aneinander vorbei gekommen wären (mehr Platz, als bei jedem normalen - auch breitem Bürgersteig). Habe dennoch eine Knolle bekommen....:mad:

Nach dem Sinn darf man da nicht fragen..."

Gehwege sind halt grundsätzlich keine Parkplätze und das ist gut so. Es würde schlichtweg nicht funktionieren, wenn jeder nach gutdünken selbst bestimmen dürfte, ob noch genügend Platz für Fußgänger bleibt.
Man kann aber bei der Stadt oder sonstwo einen Vorschlag unterbreiten, dass Parkflächen auf einem entsprechend breiten Gehweg ausgewiesen werden.
Ansonsten: Richtig parken oder ohne Gejammer zahlen :smile:
 
wirst wohl bezahlen müssen, Niels ...

"Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden."

http://www.stvkr.de/StVO/allgemeines.htm
 
Gehwege sind halt grundsätzlich keine Parkplätze und das ist gut so. Es würde schlichtweg nicht funktionieren, wenn jeder nach gutdünken selbst bestimmen dürfte, ob noch genügend Platz für Fußgänger bleibt.
Man kann aber bei der Stadt oder sonstwo einen Vorschlag unterbreiten, dass Parkflächen auf einem entsprechend breiten Gehweg ausgewiesen werden.
Ansonsten: Richtig parken oder ohne Gejammer zahlen :smile:

Eben das ist das Problem. Stur nach Paragraph scheißen.
Ich mache es seitdem wie die anderen. Am Straßenrand stehen mit Warnblinker und definitiv mehr störend. Aber straffrei....traurig, aber wahr...

Ach ja, hatte ich erwähnt, dass ich nicht geparkt habe, Kofferraum war offen und das ganze hat 5 Minuten gedauert....

Und Dein Vorschlag, ich solle der Stadt vorschlagen Parkflächen einzuzeichnen, für einen einmaligen Einkauf.....
 
Am Straßenrand stehen mit Warnblinker und definitiv mehr störend.

Ähm, wozu der Warnblinker, wenn man am Straßenrand parken darf?

Oder meinst Du parken in zweiter Reihe? Das wäre ebenfalls unzulässig.

Die Vorschriften zu Halten und Parken scheinen den meisten Verkehrsteilnehmern nicht geläufig zu sein. Literaturempfehlung: §§ 12, 13, 42 IV und IVa StVO.
 
Also...

erste Frage, die wir klären müssen: Ist der Parkplatz offensichtlich (etwa durch eine Schranke oder eine Kette) bei Möglichkeit abzutrennen?

Wenn JA, dann -> ist es eine nicht öffentliche Straße UND es gilt dort NICHT die StVO! In diesem Falle ist es dem Besitzer überlassen, ob er der einfachkeithalber ein Schild aufstellt, dass die Regeln der StVO dennoch gelten. Die Zuständigkeit des Beamten ist dann fragwürdig.

Wenn NEIN, dann -> Ist es eine öffentliche Straße und das Schild, dass hier "Die Regeln der StVO" gelten schonmal schlichtweg überflüssig.
Denn dann gilt dort die StVO und nicht nur die Regeln. Über den Einsatz des Polizeibeamten müssen wir dann nicht weiter grübeln, ist ja öffentlicher Verkehr.

Wenn ich deine Ausführung richtig verstanden habe, dann hast du an der Seite einer Fahrbahn geparkt, die wie eine Straße gekennzeichnet ist (auf dem Gelände des Parkplatzes)!?

Und wie GENAU ist dort die Schilderfolge?
Steht da etwas von einem Verkehrsberuhigten Bereich ("Spielstraße")
In diesem Falle wäre NUR ein Parken innerhalb markierter Flächen erlaubt.

Und wo genau ist die Feuerwehrzufahrt? Gegenüber der Stelle, an der du geparkt hast? Kann mir leider gerade kein genaues Bild der Situation machen. Vielleicht kannst du mir da weiterhelfen.


Aber die wichtigste Frage ist wirklich DIE, ob das Gelände offensichtlich abzutrennen ist oder nicht. Und dann kommt erst die Frage nach der Rechtsituation auf.


Ok...das waren meine 2 Cent
 
Laut Saab müßte hier doch wirklich ein hoher Anteil an Juristen herumschwirren oder???? :biggrin: :biggrin: :biggrin: :biggrin:
 
Eben, aber da mich außer einigen rechtlichen Vorschriften auch meine Lust davon abhält, hier kostenlos Rechtsrat zu erteilen, darf ich nochmal auf meine Literaturempfehlung (Lesen bildet) verweisen. Stichwort "amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt". Die Widmung des Parkplatzes ist dabei nachrangig, wenn er auch dem öffentlichen Verkehr dient.
Oops.
 
Das Bild dazu

... damit es etwas klarer wird.


Ich habe links geparkt.

Im Übrigen jammere ich nicht, selber schuld wer falsch parkt oder zu schnell fährt:deal: , es geht mir auch nicht um Sinn oder Unsinn (habe ich aufgegeben), ich war oder bin mir halt keiner Schuld bewußt.

Eine Kette oder Schranke gibt es nicht.
 

Anhänge

  • DSC00148.jpg
    DSC00148.jpg
    65,6 KB · Aufrufe: 48
Eben, aber da mich außer einigen rechtlichen Vorschriften auch meine Lust davon abhält, hier kostenlos Rechtsrat zu erteilen, darf ich nochmal auf meine Literaturempfehlung (Lesen bildet) verweisen. Stichwort "amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt". Die Widmung des Parkplatzes ist dabei nachrangig, wenn er auch dem öffentlichen Verkehr dient.
Oops.

Habe ich zum Antworten genötigt?
So verneige und entschuldige ich mich.....

Ich möchte keinen Rechtsbeistand, bin nicht der notorische "ich habe Recht und eine Rechtschutzversicherung" Typ.
Ich stehe zu meinen Fehlern und lebe mit den Konsequenzen.
 
in meiner wohngegend bekomme ich im monat im schnitt zwei knöllchen...
am anfang habe ich mich darüber aufgeregt, mitlerweile ist es ein kalkuliertes risiko.

immer noch billiger als ein (nicht verfügbarer) stellplatz :rolleyes:
 
Ein Feuerwehr-Zufahrt-Schild ist doch normalerweise rot umrandet?!
 
Diese Schilderkombination ist meiner Meinung nach eh etwas fragwürdig.

Denn wenn ich das richtig lese, steht dort, dass in der Feuerwehrzufahrt ein absolutes Halteverbot herrscht. Das ist aber IMMER so. Und dann frage ich mich weiter, WO ist denn die Feuerwehrzufahrt? Ich sehe da keine Zufahrt, nur eine Einmündung GEGENÜBER der Schilderkombination. Und das Halteverbot gegenüber von Einmündungen, sowie 5m vom Scheitelpunkt der Einmündung sollte jedem Verkehrsteilnehmer bewusst sein.
Da dort die StVO gilt würde ich der mal nachschauen, was genau diese Schilderkombination bedeutet.
Da öffentliches Gelände gelten Schilder, die nicht in der Verordnung stehen auch nicht! Kann ja nicht jeder sein eigenes Schild machen.

(Deswegen sind diese ganzen "Nur für Besucher von Mutti's Mode Laden" Schilder auf öffentlichen!!, also offensichtlich nicht absperrbaren Geländen ein gefundenes Fressen für mich. Dort parke ich extra gerne. Und Kennzeichen, die lieblos auf einem Stahlträger in die Botanik hinter Parkplätzen geklatscht sind, existieren auch nicht für mein Gehirn)


So, morgen ist Freitag..Wochenende, das klingt gut, oder?

Schönen Abend noch und nicht zu lange ärgern wegen der 35 Euro...
 
Zurück
Oben