Frage an Schrauber und Juristen unter euch!

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Danke
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So jetzt ist es passiert! Das gute Stück aus Schwedenstahl hat es erwicht! Ob nun Unvermögen meinerseits oder doch Auffahrunfallprofis sei bis zu endgültigen Klärung (wenn dies überhaupt möglich ist) mal dahin gestellt!
Sei es drum gestern Abend zerschellte die Front des 900-I am Heck eines Audi A4 Avant!
Ist wahrscheinlich Schicksal hätte nicht soviel über Audi schimpfen sollen!
Grund der Audifahrer überholte kurz vor Ortseingang und eines Verkehrskreisels um dann bereits bremsend knapp vor mir wieder einzuscheren und bis zum Stillstand zu verzögern! Da die ABS-Bremse des Audis bessere Verzögerungswerte als die blockierende Bremse des 900 brachte rauschte ich ins Heck! Ergebnis massive Kaltverformung an beiden Autos!
Schaden am 900 er wird gerade ermittelt! Aber es sieht aus als müsste der Stoßfänger vorne (Riss und Loch durch Auspuff des Audis, Straße war ansteigend und meine Front durch das Bremsmanöver ziemlich weit unten), Querblech vorne an welche die Haube befestigt ist und die Haube ersetzt werden! Da es die Haube seitlich über beide Türen geschoben hat ohne! die Türen zu verformen (nur Kratzspuren an Tür Fahrerseite) natürlich sind auch die komplette Beleuchtungseinheit Fahrerseite sowie das Kühlergrill zerstört! Letzteres fand sich zwar zw. Kühler und Stoßstange wieder ein aber ob es wiederzuverwenden ist sei dahin gesteht!
Kühler selbst ist unbeschädigt auch läuft der Motor so als sei nichts gesehen! Wenigstens ein Trost. Rahmen Radhäuser usw. sind unbeschädigt! Interessant das die Haube im Frontbereich nicht beschädigt ist sich aber trotzdem soweit verschoben hat!
Da die Schuldfrage hoffen ist der Polizei kam es gleich merkwürdig vor das zwei Auto ca. 25m vor einem Kreisel ineinander rasseln habe ich doch zwecks Akteneinsicht einen RA beauftragt! Ob es was bringt ich glaube eher nicht. Da der Gegner zu zweit im Auto saß und schon vor dem Eintreffen der Polizei mich massiv bedrängte den Schaden einzugestehen ansonsten würde er der Polizei erzählen ich hätte gedrängelt und wäre zu dicht aufgefahren!
Was definitiv nicht der Fall war aber von mir kann auch nicht das Gegenteil bewiesen werden. Sch… Lage
Ein bisschen Hoffnung setze ich darauf das seine Aussage zu Frage des Polizisten (das Überholen wurde natürlich abgestritten) warum man an dieser Stelle das Tempo den so massiv verringert habe das es zu einen Aufprall kommt der Audifahrer auf einmal ein Kleintier (wörtlich Eichhörnchen) aus dem Hut zauberte! Kommentar der Polizei dafür braucht man nicht zu bremsen!
Denke mal dass ich trotzdem auf meinem Schaden sitzenbleibe! Und damit kommen wir zu meinen Fragen
Instand setzen oder nicht!
Emotional brachen wie nicht zu diskutieren sondern bitte nur sachlich!
Fahrzeug ist wie gesagt ein 900CC 2.0i16V, BJ 1990 mit 130tkm laut 2 Monate alten TÜV-Bericht mängelfrei und befindet sich seit 6 Jahren in meinem Besitz (war 2 Besitzer). Bis jetzt kein Reparaturstau vorhanden und nun das!
Reparieren unter Hinzunahmen eines Schlachtautos – Kostet wahrscheinlich am wenigstens - perfekt wäre ein Odoardograues Exemplar dann spart man den Lackierer! Allerdings erst mal eins bekommen und ich habe dann ein Unfall Exemplar. Was aber nicht so dramatisch wäre da ich dann weiterfahre bis er auseinander fällt! ODER
Fahrzeug selber zum Ausschlachten freigeben! Nur was bekommt man noch dafür? Der Emotionale Wert wird ja nicht berücksichtigt! Und in Ruhe sich nach einem gepflegten Turbo Cabrio umschauen?
 
Schlachten macht auch in wirtschaftlicher Hinsicht keinen Sinn.

Falls wirklich nur die beschriebenen Teile defekt sind würde ich ihn auf jeden Fall reparieren lassen (und dabei bei Lack und Korrosionsschutz nicht sparen).
 
Wie Du selbst schon..... :eek:

Was aber interessant sein könnte, ob bei dem Audi bereits ein Heckschaden, der nachweislich nicht von Deinem 900er stammt, gewesen sein könnte, damit könnte u. U. die Absicht des Fahrers belegt werden. Nur ob das den Aufwand am Ende wert ist, mit KFZ Sachverständigen etc....
 
Hallo Adrian, mein Beileid. :frown:

Der Typ streitet den Überholvorgang ab und behauptet dann, er habe wegen eines Eichhörnchens bremsen müssen? Er droht damit zu behaupten, du hättest ihn bedrängt? Die Geschichte stinkt doch zum Himmel!

In meiner Familie gabs mal vor Jahren einen ähnlichen Fall, provozierter Auffahrunfall mit kräftigem Sachschaden.

Mit Hilfe eines RA konnte der Betrug zum Glück aufgeklärt werden. Ich drück dir die Daumen, dass du da gut raus kommst.
 
Vor dem Verkehrsrichter dürfte ein Eichhörnchen definitiv keinen Grund darstellen, eine Vollbremsung einzuleiten. Das gilt, glaube ich, bis zu Tieren vin der Größe eines Wildschweines oder Rehes. Ein kleiner Nager findet unter den Augen des Gerichtes keine Gnade. Es wird vermutlich Aussage gegen Aussage stehen. Im besten Falle trägt jeder seinen Teil. Kommt halt immer drauf an, was die Polizei so zu Protokoll nimmt. Ganz wichtig: Dein Aussage, dass noch vor Eintreffen der Beamten, massiv verbal versucht wurde dich zu einem Schuldbekenntis zu nötigen. Weiche keinen Millimeter davon ab, dass Du überholt wurdest und dann mittels Vollbremsung zum Auffahrunfall "gezwungen" wurdest. Kein "vielleicht" oder "naja".

Die Nummer ist nicht koscher. RA beauftragen und (berichtigt mich, wenn ich taktisch falsch liege) deiner Versicherung stecken, dass Du den Verdacht hegst, dass man versucht, dich und (wie selbstlos von dir!:biggrin:) die Versicherung zu betrügen. Dann werden die Herren Sachbearbeiter nämlich schnell hellhörig und forschen da ganz genau nach. Bis dahin sieht zumindestens der Gegner keinen Cent! Und wenn das tatsächlich "Hütchenspieler" sind, dann kann für die Jungs der Schuß schnell nach hinten losgehen. Nix mit schnellem Geld......
 
Kommentar der Polizei dafür braucht man nicht zu bremsen!

Die Polizei wird eine Stellungsnahme abgeben müssen und wenn die das schon so am Unfallort gesagt haben, dann weißt Du evtl. auch was die schreiben werden.

Ich würde noch einmal mit den Beamten sprechen und ihnen auch andeuten das Du die Vermutung hast, in einen fingierten Unfall geraten zu sein.

Wenn sie das präsent im Kopf haben, merken sie sich das besser.
 
Leider trifft den Auffahrenden meistens die Hauptschuld. Da hat man kaum eine Chancel. Selbst wenn das Auto Vorschäden hat, bezahlt die Versicherung den Schaden meistens trozdem. Habe ich selbst erlebt, als meine Frau beim Ausparken Kratzer in einen Stoßfänger gemacht hat und nachher 1200,- Euro netto auf den Kostenvoranschlag standen....

Normalerweise machen die richtigen Betrüger noch auf Schleudertrauma und Verdienstausfall usw. Das wird dann richtig teuer.
 
Wenn man überholt wird und der Überholende beim Wiedereinscheren so dicht einschert und stark bremst, dann liegt die Schuld für die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes und damit für den Unfall mit Sicherheit beim Überholenden.

Da würde ich mal in die Verhandlung gehen und schauen, wem der Richter glaubt. Der kann ja dann auch mal überprüfen, wieviele von diesen Unfällen mit dem Audi und den Fahrern schon provoziert und dann notdürftig repariert wurden.

Das war ja wohl sicher Vorsatz.
 
Leider trifft den Auffahrenden meistens die Hauptschuld. Da hat man kaum eine Chancel. Selbst wenn das Auto Vorschäden hat, bezahlt die Versicherung den Schaden meistens trozdem. Habe ich selbst erlebt, als meine Frau beim Ausparken Kratzer in einen Stoßfänger gemacht hat und nachher 1200,- Euro netto auf den Kostenvoranschlag standen....

Normalerweise machen die richtigen Betrüger noch auf Schleudertrauma und Verdienstausfall usw. Das wird dann richtig teuer.

Nicht so bei diesem Fall. Denn wie Marbo schon sagte: Wenn du als Überholender den überholten Verkehr dadurch behinderst, dass du vor Erreichen des Sicherheitsabstands wieder einscherst und dann wegen eines Eichhörnchens( genau, das arme Tier...der ist natürlich über alle Berge der Sack) in die Eisen gehst, dann kann das Ganze bei geschickter Verhandlungsweise vom Überholten (in diesem Falle Adrian) sogar auf "Ausbremsen" hinauslaufen. Und das ist Nötigung.

Also Adrian: Weiche wirklich keinen mm von deiner Schilderung ab und erzähle den Beamten alles. Und zwar auch das, was nach dem Unfall abgelaufen ist. Von wegen Einschüchterung usw...

Lass dich da ja nicht veräppeln...

Ach...und mit modernen Methoden kann man sicherlich gut herausfinden, wer wie weit vor wem eingeschert ist.
 
Ich halte dieses Manöver für einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.
 
Wenn es denn so war, dann reden wir über Nötigung. Allein dies zu beweisen ist die sportliche Herausforderung.
 
Nein. Keine Nötigung. Das erstere Delikt wiegt wesentlich schwerer.
 
Schon aus Eigennutz würde ich Dir raten zumindest Kontakt mit einem Anwalt aufzunehmen, der sich mit Verkehrsunfällen auskennt.

Wenn es "Auffahrunfallprofis" waren, spekulieren sie ja nur darauf, daß der "Gegner" schnell aufgibt. Mit dauernden Prozessen lohnt sich deren Geschäft nicht mehr.

Wichtig ist aber einen Anwalt zu finden, der sich mit dem entsprechenden Gebiet auskennt. Nur dann ist er auf die Finten der Gegner vorbereitet und sorgt im Vorfeld für benötigte Gutachten.

Man sollte ja mit einem gebrochenen Bein auch nicht zum Gynäkologen oder Augenarzt gehen
 
Du mußt Deiner Versicherung ja auf jeden Fall eine Schadensmeldung mit Hergang schicken - in diesem Fall am besten auch mit Zeichnung. Dabei würde ich explizit darauf hinweisen, daß Du den Eindruck eines provozierten Unfalles hattest. Die Versicherer führen übergreifend entsprechende Statistiken. Gegebenfalls plaudere auch mal mit dem Bearbeiter.
Gruß
 
Man könnte auch den Saab-Schaden bei der Audi-Versicherung geltend machen. Und man könnte auch eine Strafanzeige wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr stellen.
 
Naja, reden wir nicht drumherum:

Bevor wir uns mit laienhaften (bis auf einige wenige unter uns) Urteilen bewerfen, sollte Adrian unsere "Tipps" Ernst nehmen und sich einen Anwalt nehmen, die Versicherung verständigen und eventuell nochmal Kontakt zur Polizei aufnehmen und die Sache mit dem "Einreden" nach dem Unfall klarstellen.

Auf jeden Fall stinkt das bis zum Himmel
 
Danke für die aufbauende Worte und die Tipps!
Warte jetzt erst mal den Anhörungsbogen der Bußgeldstelle ab der laut Polizei an beide Unfallparteien versendet wird! Mal sehen was die andere Partei noch so alles behauptet!
Ansonsten findet ein Gespräch mit dem Anwalt erst wieder statt wenn er Einsicht in die Akten hatte! Aber was im Polizeibericht steht würde mich ja brennend interessieren! Irgendwie blöd das man das nicht direkt vor Ort erfährt!
Was den Schweden angeht im Moment gehen die Überlegungen an einen nicht von Zeitnot geprägten und überstürzen Wiederaufbau des Fahrzeuges!

Sollte jemand ZUFÄLLIG wissen wo man einen für den beschädigten 900CC 2.0i16V, BJ 1990 passenden Teilträger (Odoardograu wäre die Berühmte Nadel im Heuhaufen) günstig erwerben könnte wäre ich sehr dankbar! Käme so um die Lackierung rum!
 
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