Geräusch von Schlag in Felge?!? Wer leiht mir ggf. 2 Räder 17" für eine Probefahrt?!?

Registriert
25. Apr. 2010
Beiträge
193
Danke
9
SAAB
9-3 II
Baujahr
2006
Turbo
TiD
Hallo 9-3 II-Fahrer,

erst kürzlich habe ich bei 3 meiner Felgen versuche gestartet, die Schläge herausarbeiten zu lassen (wohlwissend, dass dies nicht immer die feinste Methode ist) . Nun habe ich aber immer noch je nach Geschwindigkeit ein "Hubbeln" im Lenkrad, ausgewuchtet ist natürlich wieder alles ordnungsgemäß. Bei einer Felge soll das "ausbeulen" nicht gänzlich funktioniert haben, da die Delle zu groß war.
Darum ist meine Frage, ob mir vielleicht einer hier in der Umgebung 1 oder ggf. 2 17" Räder mal für eine Probefahrt auf der Autobahn leihen kann (bei 140, 190, 220 ist das negative Gefühl am Stärksten), so dass ich sie mir dafür auf meinen aufziehen kann und hoffe, dass ich dann wohl doch nur noch eine Felge neu brauche.
Als die Felgen in Reparatur waren, bin ich natürlich mit den Winterreifen herumgefahren, da ist das Problem jedenfalls nicht so aufgetreten, so dass gar das Lenkrad minimal schlackert.
Klar, kann es auch an der Spur liegen, aber das vermute ich nicht, da die Reifen sich gleichmäßig abfahren.
Die Lager und sowas schließe ich mal aus, war erst vor kurzem bei A.T.U. bei einem "Fahrwerkscheck" und abgesehen von den Dämpfern hinten müsse nix in Bälde erneuert werden.

Ich weiß, es ist eine etwas abstruse Frage/Bitte, aber wir Saab-Fahrer, sind ja für viele andere auch schon abstrus genug ;-) .

Danke im voraus
 
(wohlwissend, dass dies nicht immer die feinste Methode ist)

Zudem ist die Wiederinbetriebnahme von gerichteten (rückverformten) Felgen unzulässig.

Darüber hat man Dich aber sicher auch aufgeklärt (der Reparaturbetrieb ist dazu verpflichtet).
 
Wenn ich für Dich nicht zuweit weg wohne,könnte ich Dir helfen,kein Problem............ich wohne zwischen Köln und Bonn........bei Bedarf PN...........
Gruß,Thomas
 
Hey Andi,

also die Instandsetzung von Felgen ist wirklich ein Thema mit sieben Siegeln. Die Felge sollte auf jeden Fall danach geröntgt werden da es bei einer Kaltverformung
auch zu Haarrissen kommen kann im Material und zwar auch an Stellen die zunächst nicht auffallen! Die Gefahr besteht, dass die beschädigten Felgen von der s.g. Schadstelle ausgehend zudem durch Kerbwirkung reißen und brechen können!

Es müsste durch den Reparaturbetrieb eine Bestätigung geben, dass die Felge geprüft worden ist und auch ggf. ein Festigkeitsgutachten vorliegen. Ansonsten fährst Du damit in einer echten Gefahrenzone ... wenn dann etwa passiert und es zu Tage kommt (Staatsanwaltschaften sind da sehr akribisch bei Körperverletzung usw.) dann gibts richtig Stress der bis zu einer Haftstrafe und Führerscheinverlust führen kann!

Zudem gibt es in Deutschland momentan nur eine zugelassene Firma die Radinstandsetzungen für den öffentlichen Straßenverkehr durchführen darf!

Dort wird dann mit einem patentierten Verfahren über ein gefügeschonendes Warmrückrollverfahren gearbeitet ... und im Nachgang auch die Felge geröntgt! Alles andere ist dann wohl nicht sicher und was passiert wenn eine Felge auf der Autobahn bricht kannst Du dir in Ruhe ausmalen.

Also ich wäre da mit den Rädern ab jetzt ganz vorsichtig ... wer weiß, was da gemacht worden ist und wenn es sogar bei einer Felge nicht ganz geklappt hat (!) ...

Hast Du eine Rechnung über diese "Reparatur" bekommen oder hat die Werkstatt Dich entsprechend auf die Folgen hingewiesen?

Also alles in allem echt ein "heißes Eisen" und da solltest Du in Deinem Interesse - und auch in dem der anderen Verkehrsteilnehmer - nochmal der Sache ordentlich auf den Grund gehen ... zur Not muss ein neuer Satz 17" Felgen her ... aber die original Saab-Felgen kosten bei diversen Händlern auch neu nicht mehr die Welt und sind zudem um ein vielfaches günstiger als ein Unfall mit den Folgen wie z.B. erloschener Versicherungsschutz (weil Vorsätzlich!) usw. usw. usw.

SICHERHEIT GEHT IMMER VOR!

Gruß,

Ted
 
Zudem ist die Wiederinbetriebnahme von gerichteten (rückverformten) Felgen unzulässig.

Darüber hat man Dich aber sicher auch aufgeklärt (der Reparaturbetrieb ist dazu verpflichtet).

No hat er nüscht. Ging aber vielleicht davon aus, dass ichs weiß... Er hat jedenfalls gesagt, dass danach alles so sicher ist, wie vorher. Es gibt immer Horrorszenarien, dass die Felgen dann nicht mehr so fest seien, wie Original. Aber bei den ganzen Lobbies, die es in Deutschland in der Industrie gibt, die mit der Politik verwoben sind, würde es mich nicht wundern, wenn das (fast) grundlos verboten ist, wie so vieles andere auch.
Ich warte jetzt erstmal ab, was der Rädertausch-Test bringt.
 
Hey Andi,

also die Instandsetzung von Felgen ist wirklich ein Thema mit sieben Siegeln. Die Felge sollte auf jeden Fall danach geröntgt werden da es bei einer Kaltverformung
auch zu Haarrissen kommen kann im Material und zwar auch an Stellen die zunächst nicht auffallen! Die Gefahr besteht, dass die beschädigten Felgen von der s.g. Schadstelle ausgehend zudem durch Kerbwirkung reißen und brechen können!

Es müsste durch den Reparaturbetrieb eine Bestätigung geben, dass die Felge geprüft worden ist und auch ggf. ein Festigkeitsgutachten vorliegen. Ansonsten fährst Du damit in einer echten Gefahrenzone ... wenn dann etwa passiert und es zu Tage kommt (Staatsanwaltschaften sind da sehr akribisch bei Körperverletzung usw.) dann gibts richtig Stress.

Zudem gibt es in Deutschland momentan nur eine zugelassene Firma die Radinstandsetzungen für den öffentlichen Straßenverkehr durchführen darf! Dort wird dann mit einem patentierten Verfahren über ein gefügeschonendes Warmrückrollverfahren gearbeitet ... und im Nachgang auch die Felge geröntgt! Alles andere ist dann wohl nicht sicher und was passiert wenn eine Felge auf der Autobahn bricht kannst Du dir in Ruhe ausmalen.

Also ich wäre da mit den Rädern ab jetzt ganz vorsichtig ... wer weiß, was da gemacht worden ist und wenn es sogar bei einer Felge nicht ganz geklappt hat (!) ...

Hast Du eine Rechnung über diese "Reparatur" bekommen oder hat die Werkstatt Dich entsprechend auf die Folgen hingewiesen?

Also alles in allem echt ein "heißes Eisen" und da solltest Du in Deinem Interesse - und auch in dem der anderen Verkehrsteilnehmer - nochmal der Sache ordentlich auf den Grund gehen ... zur Not muss ein neuer Satz 17" Felgen her ... aber die original Saab-Felgen kosten bei diversen Händlern auch neu nicht mehr die Welt und sind zudem um ein vielfaches günstiger als ein Unfall mit den Folgen wie z.B. erloschener Versicherungsschutz (weil Vorsätzlich!) usw. usw. usw.

SICHERHEIT GEHT IMMER VOR!

Gruß,

Ted

Natürlich habe ich eine Rechnung :-D - wenn ich mich auf solch unklarem Terrain bewege.
Bei der einen zugelassenen Firma, würde mich nicht wundern, wenn die diese "Lizenz" nur durch gewisse Beziehungen hat (bin momentan sehr Politik-skeptisch ;-)).
 
Bei der einen zugelassenen Firma, würde mich nicht wundern, wenn die diese "Lizenz" nur durch gewisse Beziehungen hat (bin momentan sehr Politik-skeptisch ;-)).



Hi Andi,

also es liegt hier wohl eher daran, dass diese Firma ein Patent hat für die Reparatur und auf Grundlage von Tests beim TÜV usw. wurde dann in einem ausgiebigen Verfahren bestätigt, dass es bei einer ordentlichen Bearbeitung (nur nach dieser Methode) keine Probleme bei den Felgen gibt.

Es hat also weniger mit Politik & Co zu tun sondern mit der eigentlichen Erfindung und einem Patent dazu. Das finde ich aber auch in Ordnung, da diese Firma
sich nur mit Felgen beschäftigt und ich möchte mir nicht ausmalen was passiert, wenn jeder zweite Tankstelle (ohne Erfahrungen und Geräte) so etwas "auch
mal eben" anbieten würde!

Das Thema gehört ich die Hände von Profis und wenn es davon zur Zeit nur einen mit Zulassung gibt, dann stört mich das überhaupt nicht. Solange sich die Reparatur für beide Seiten lohnt istdoch alles in Ordnung. Wenn jemand natürlich einen "günstige Felge" aus dem Zubehör für 50,- fährt und diese dann "versemmelt" ist die Frage der Wirtschaftlichkeit einer Reparatur gegeben, Aber diese Frage stellt sich grundsätzlich immer: ist es günstiger wenn hochwertig repariert wird oder kann man besser gleich ein Neuteil kaufen ... ganz einfach geklärt: ausrechnen.

Die Instandsetzung lohnt sich also meistens bei hochwertigen Felgen da die günstigen Produkte auf Grund der Anschaffungskosten teilweise - finanziell - nicht mehr reparabel sind.

Gruß,

Ted


PS: ein klitzekleiner "Bordsteinschleifer" an der Felge ist zudem auch etwas anderes, als eine ALU-Felge die nicht mehr rund läuft nach einem Aufprall!
 
Aber bei den ganzen Lobbies, die es in Deutschland in der Industrie gibt, die mit der Politik verwoben sind, würde es mich nicht wundern, wenn das (fast) grundlos verboten ist, wie so vieles andere auch.


Da muss ich Dich etwas korrigieren:

Es geht hier wie gesagt um die Sicherheit ... und es wurde hier nicht mal eben so etwas beschlossen, sondern man hat das Thema aufgegriffen weil es wirklich Über-Lebenswichtig ist.

Voraus gegangen sind natürlich viele Jahre in einer Grauzone bis sich dann die Vorfälle mit tödlichen Unfällen gehäuft haben. Und es handelt sich ja hier um ein Bauteil am KFZ welches sozusagen die einzige Verbindung zur Straße darstellt. Der Fertigungsprozess ist schon ausgeklügelt und der entsprechenden Nutzung geschuldet.

Das es zur Zeit nur einen Betrieb mit Zulassung dafür gibt unterstreicht den hohen Anspruch an das Material und die Sicherheit bei einer solchen Reparatur.

Du kannst also davon ausgehen, dass die ausgeführte Instandsetzung Deiner Felge (auch mit Rechnung) nicht den Vorschriften entspricht.
Egal, was Deine Werkstatt auch immer dazu sagt oder sagen wird und an deren Stelle würde ich das Thema nicht so einfach auf die leichte Schulter nehmen!

Bei einigen Themen bin ich sicher tolerant und auch locker drauf, aber hier an dieser Stelle kann ich leider kein Auge zudrücken ... ich hoffe Du auch nicht!

Und auch hier gilt der schöne Spruch: Unwissenheit schützt vor Strafe (und den Folgen) nicht!


Viel Erfolg bei Deinem Rädertausch-Test dann im Nachgang trotzdem!
 
Hey Ted,
ja was auf Tests und Gutachten vom Tüv zu geben ist... der Schaue in verschiedene Berichte von Focus, Spiegel ... . :-O (Und in nichts, wo die Auto-Lobby wieder mit tief drinhängt).
Insbesondere sind die Tests problematisch, wenn der Auftraggeber, wie wohl hier, selbst die Erlaubnis haben will, irgendetwas als Monopolist anzubieten ;-) (so wurde es auch in verschiedenen Berichten dargestellt).
Der Laden, wo ich war macht das wohl seit Jahrzehnten. Ich warte jetzt erstmal auf Räder-Tausch-Angebote.
 
Alles eine Sache der Einstellung und wie man es gerne hätte ... auch Jahrzehnte kann jemand etwas falsch machen!

Viel Erfolg und hoffentlich bald wieder ohne Unwucht!
 
kalt rückverformen?? bloss nicht!

wir sprechen hier von ALU, einem material, dass prinzipiell NICHT rückverformt werden kann! wenns eine firma gibt, die das ohne strukturschäden schafft, hut ab. ansonsten ist wohl sogar eine verbeulte, also einmalig komprimierte felge, bruchsicherer, als eine, die wieder "gezogen" wurde.

woher ich das weiss? mein arsch sitzt täglich in aluminium-rollstühlen. wenn man die teile derer wieder ziehen könnte wie stahl, hätte ich mir einige ersatzteile sparen können, wie z.B. komplette rähmen oder achsaufhängungen. die wirklichkeit sieht leider so aus, dass sogar dicke aluträger irgendwann dort brechen, wo sie verformt sind. und auch so, DASS KEINER VERSUCHT, DIR DIE DINGER WIEDER GRADE ZU ZIEHEN. und das bei einer belastung von 70 kilo ohne grosse querbeschleunigung.

also: hol dir lieber in der bucht einen satz gebrauchte. mit glück bist du mit 300 euronen dabei, und fahre damit sicher und vernünftig. mein ernst, und ganz ohne für irgendwelche lobbys zu sprechen!

gruss
marco
 
Mein Reden Marco (siehe weiter unten) ... hier ist es besser einmal nicht an der falschen Stelle zu "sparen" ...
 
Lustig. Entweder das Verfahren ist im sicheren Bereich, dann braucht man das Röntgen eher vorher um festzustellen ob die Felge nicht nur deformiert ist oder man muss es eh bleiben lassen. Patentiertes Verfahren. Da hätte ich gerne mal die Patent-Nummer. Patentiert heißt nur, dass man es geschafft hat sich das Verfahren als neuartig schützen zu lassen. Über die Qualität sagt das gar nichts aus. Wer mal Röntgenuntersuchungen von Metallen selber gemacht hat dem werden vermutlich wie mir die Haare zu berge stehen. Risse vertikal zur Röntgenrichung mag ja noch gehen. Da bisst du aber in diesem Fall fast immer bei Oberflächenrissen und da ist die Rissprüfung mit Farbe genauer. Zumindest wenn der Lack runter ist.

Ob man mit einer gebrauchten Felge nun besser dran ist, als mit einer bekannten, gerichteten wäre dann auch noch mal eine interessante Frage die wohl eher in den Bereich der Glücksspiele gehört. Wer sagt dir, dass die nicht auch schon mal gerichtet wurde?

Flemming
 
Mein Reden Marco (siehe weiter unten) ... hier ist es besser einmal nicht an der falschen Stelle zu "sparen" ...

Eben!!! Leute, wir fahren hier mit Autos rum, die neu 20K€ und mehr kosten. Und da macht man sich nen "Kopf" drüber, ob man mit einer kalt rückverformten Alu-Felge weiterfahren kann? Wenn das Geld nicht da ist, neue Felgen zu kaufen, sollte man Stahlfelgen aufziehen oder mal bei Dacia in die Preisliste schauen. Da gibt's für den Gegenwert eines Hirsch-Rädersatzes fast einen Neuwagen. Da kann ich mir ja direkt auf dem Flohmarkt einen Helm kaufen und mich wundern, wenn das Ding beim ersten Aufprall zerbröselt.
 
Stets bemüht…wenn's denn der Sache dient…
 
Also aus gegebenem Anlass präsentiere ich dann mal hier den "patentierten Übeltäter" für die erkrankten Felgen:

http://www.aluklinik.de/

Da gibt es auf der Seite einiges an Informationen zum Verfahren usw. für alle die es dann noch weiter im Detail interessiert!

Gruß vom nur "warm-verformenden" ...

Misterted
 
....."Entsprechend des Beratungsergebnisses vertritt das Bundesministerium die Auffassung, dass die Verwendung von reparierten Leichtmetallrädern unzulässig ist. In der Konsequenz verbietet dieser Sachverhalt den durchführenden Firmen nicht die Reparatur von Rädern, sondern untersagt das Inverkehrbringen von reparierten Leichtmetallrädern in den öffentlichen Straßenverkehr, weil dies als eine nicht kalkulierbare Gefährdung angesehen wird (§ 30 StVZO). Verantwortlich ist der Fahrzeugführer und Fahrzeughalter. Allerdings hat eine Reparaturfirma die Pflicht, den Auftraggeber über den Tatbestand aufzuklären.
(...) die Leiter der Räderprüflabore verschiedener TÜVOrganisationen sind Mitglieder im FKT-Sonderausschuss "Räder und Reifen". Dies ist zu betonen, weil Firmen, die Räderreparaturen anbieten, häufig mit TÜV-Zertifizierungen werben und damit den Anschein erwecken, der "TÜV' würde die Reparatur von Leichtmetallrädern positiv bewerten. Das kann gesichert ausgeschlossen werden.


http://www.bvsk-2009.de/fileadmin/download/Instandsetzung-von-Leichtmetallfelgen-2008.pdf
 
hast schon recht flemming, garantien gibts nur bei neuware. habe dennoch meinen 2. satz räder gebraucht gekauft, (wie übrigens die originalen auch, da das auto 2. hand ist...) weil ich weiss und belegen kann, dass sie der verkäufer nur veräussern wollte, weil er sich 18er walzen gekauft hat. und, GAANZ WICHTIG: sie schlagen nicht und machen keine geräusche. wäre dem nicht so, hätte ich sie wieder abmontiert und die neuwertigen stahlfelgen montiert, die ich mir in zeiten klammer kasse gekauft hab. :)

Es gibt für mich einen klaren unterschied darin, nach bestem wissen und gewissen zu kaufen, oder eine eindeutig schadhafte felge am leben erhalten zu wollen.
 
Zurück
Oben