Germanman in Switzerland

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SAAB
weiß nicht
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weiß nicht
Oh, I'm an alien, I'm a legal alien...

Zumindest könnte das bald passieren.

Ich habe vielleicht die Möglichkeit, eine Anstellung bei einem Unternehmen in der Schweiz im Kanton Zug zu finden.

Es ist ein Job als Softwareentwickler.

Allerdings muss über alles noch gesprochen werden.

Z.B. auch, ob ein Umzug erforderlich sein wird.

Ich könnte mir vorstellen, entweder meinen jetzigen Wohnort zu behalten, oder in Grenznähe zu ziehen oder auch ganz in die Schweiz.

Hat jemand von euch Erfahrung, welche Fallstricke man vermeiden sollte?

Ich würde z.B. gerne die Option haben, in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben oder zumindest dorthin zurückkehren zu können...
 
:hititbanana:
Oh, I'm an alien, I'm a legal alien...

Ich könnte mir vorstellen, entweder meinen jetzigen Wohnort zu behalten, oder in Grenznähe zu ziehen oder auch ganz in die Schweiz.

Hat jemand von euch Erfahrung, welche Fallstricke man vermeiden sollte?
Vor allem die "KnÜllchen" ... :driver::hititbanana::motz:
 
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Vor allem die "KnÜllchen" ... :driver:

Ja, die Erfahrung durfte ich schon indirekt als Beifahrer machen :smile::tongue:

Vorsichtiges Überfahren eines Durchfahrtverbotsschildes an Baustelle vor Kreisverkehr (Busse frei) durch ein Fahrzeug mit italienischem Nummernschild (sprich: nicht so ortskundig) bei null Verkehr und null Gefahr:

CHF 100,-

Die Polizisten waren auf der Lauer.
 
Ich kenne die Situation von einigen Auslandsaufenthalten, allerdings nicht in der Schweiz.
Ziehe auf jeden Fall einen Steuerberater zu Rate, der Dich zu Deiner spezifischen Situation berät.
Für den Verbleib in der deutschen gesetzlichen Krankenkasse kann der Abschluß einer kostenpflichtigen Anwartschaft erforderlich sein. Dieser Punkt wird schnell übersehen.
 
Ja, die Erfahrung durfte ich schon indirekt als Beifahrer machen :smile::tongue:

Vorsichtiges Überfahren eines Durchfahrtverbotsschildes an Baustelle vor Kreisverkehr (Busse frei) durch ein Fahrzeug mit italienischem Nummernschild (sprich: nicht so ortskundig) bei null Verkehr und null Gefahr:

CHF 100,-

Die Polizisten waren auf der Lauer.
Andere Länder, andere Sitten, darauf mußt Du Dich einstellen... :smile:
 
Ja, wobei ich beruflich glaube ich so 6x in der Schweiz war und die Schweizer im Allgemeinen als recht angenehm empfunden habe.
Im Laufe der Jahre habe ich mehrere Projekte in der Schweiz betreut und mich dort immer wohl gefühlt. Die Zusammenarbeit mit den Schweizern war immer angenehm. Und sehr verbindlich.
 
Ich kenne die Situation von einigen Auslandsaufenthalten, allerdings nicht in der Schweiz.
Ziehe auf jeden Fall einen Steuerberater zu Rate, der Dich zu Deiner spezifischen Situation berät.
Für den Verbleib in der deutschen gesetzlichen Krankenkasse kann der Abschluß einer kostenpflichtigen Anwartschaft erforderlich sein. Dieser Punkt wird schnell übersehen.

Danke für den Ratschlag! :top:
 
Oh, I'm an alien, I'm a legal alien...

Zumindest könnte das bald passieren.

Ich habe vielleicht die Möglichkeit, eine Anstellung bei einem Unternehmen in der Schweiz im Kanton Zug zu finden.

Es ist ein Job als Softwareentwickler.

Allerdings muss über alles noch gesprochen werden.

Z.B. auch, ob ein Umzug erforderlich sein wird.

Ich könnte mir vorstellen, entweder meinen jetzigen Wohnort zu behalten, oder in Grenznähe zu ziehen oder auch ganz in die Schweiz.

Hat jemand von euch Erfahrung, welche Fallstricke man vermeiden sollte?

Ich würde z.B. gerne die Option haben, in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben oder zumindest dorthin zurückkehren zu können...

Wir sind nun insgesamt über 8 Jahre hier, Fazit wir bleiben :top:,kannst mich gerne über PN kontaktieren wenn es um Detailfragen geht.
Bei Rückkehr nach Deutschland kannst du übrigens jederzeit in die gesetzliche KV zurück. Darf ich fragen, weshalb Du in der deutschen gesetzlichen KV bleiben möchtest? Macht doch eigentlich nur Sinn wenn du Grenzgänger wirst, bei Wohnsitz in CH musst Du dich hier gesetzlich krankenversichern lassen.
Gute erste Anlaufstelle für Vergleiche von Quellensteuer, Autoversicherungen, KV etc. und Suche von Mietwohnungen ist
www.comparis.ch

:ciao:
 
Vom Pendeln würde ich abraten, da du zuviel Zeit (und Nerven) verbratest, um Zürich rumzufahren. Ganz abgesehen von der Quellensteuer und den Fahrspesen.

Zug ist einer der steuergünstigsten Kantone, wo du dich locker privat versichern könntest, wenn du die obenstehenden Kosten gegenüber stellst.Die Unfallversicherung ist obligatorisch über den Arbeitgeber versichert, meist auch mit Krankentaggeld. Die Krankenkasse ist ebenfalls obligatorisch. Es gibt noch andere Leute hier im Forum, die längerfristig in der Schweiz gelebt haben.Vielleicht gibt noch einer von denen einen Kommentar dazu ab.

SAAB-Schrauber gibt es auch hier in der Nähe.
 
Wir sind nun insgesamt über 8 Jahre hier, Fazit wir bleiben :top:,kannst mich gerne über PN kontaktieren wenn es um Detailfragen geht.
Bei Rückkehr nach Deutschland kannst du übrigens jederzeit in die gesetzliche KV zurück. Darf ich fragen, weshalb Du in der deutschen gesetzlichen KV bleiben möchtest? Macht doch eigentlich nur Sinn wenn du Grenzgänger wirst, bei Wohnsitz in CH musst Du dich hier gesetzlich krankenversichern lassen.
Gute erste Anlaufstelle für Vergleiche von Quellensteuer, Autoversicherungen, KV etc. und Suche von Mietwohnungen ist
www.comparis.ch

:ciao:

Also, das mit der deutschen gesetzlichen KV kommt daher, dass ich zumindest prinzipiell die gesetzliche KV mag. Und wieder dorthin zurückkehren möchte, falls ich wieder bei einem deutschen Arbeitgeber arbeiten werde, irgendwann. Man weiss ja nie.

Eine Idee wäre, dass ich von Deutschland aus arbeite und nur gelegentlich in die Schweiz fahre. Aber auch hier weiß ich nícht, ob das möglich ist.

Steuer wäre dann in D fällig, KV gegebenefalls auch. Vielleicht schreibe ich meine KV mal an.

Vom Pendeln würde ich abraten, da du zuviel Zeit (und Nerven) verbratest, um Zürich rumzufahren. Ganz abgesehen von der Quellensteuer und den Fahrspesen.

Zug ist einer der steuergünstigsten Kantone, wo du dich locker privat versichern könntest, wenn du die obenstehenden Kosten gegenüber stellst.Die Unfallversicherung ist obligatorisch über den Arbeitgeber versichert, meist auch mit Krankentaggeld. Die Krankenkasse ist ebenfalls obligatorisch. Es gibt noch andere Leute hier im Forum, die längerfristig in der Schweiz gelebt haben.Vielleicht gibt noch einer von denen einen Kommentar dazu ab.

SAAB-Schrauber gibt es auch hier in der Nähe.

Ich danke euch beiden! :top:
 
..
Steuer wäre dann in D fällig, KV gegebenefalls auch. Vielleicht schreibe ich meine KV mal an.



Ich danke euch beiden! :top:
Keine Ahnung, wie das mit der Schweiz ist.

Wenn deine Arbeitsstätte nicht eindeutig zu 100% in Deutschland ist, bist du eben nicht in D Steuerpflichtig, bzw. nur teilweise...Wenn Du 2 Tage pro Woche in der Schweiz bist, bist Du dementsprechend auch dort Steuerpflichtig (zu2/5).
 
Also, das mit der deutschen gesetzlichen KV kommt daher, dass ich zumindest prinzipiell die gesetzliche KV mag. Und wieder dorthin zurückkehren möchte, falls ich wieder bei einem deutschen Arbeitgeber arbeiten werde, irgendwann. Man weiss ja nie.

Eine Idee wäre, dass ich von Deutschland aus arbeite und nur gelegentlich in die Schweiz fahre. Aber auch hier weiß ich nícht, ob das möglich ist.

Steuer wäre dann in D fällig, KV gegebenefalls auch. Vielleicht schreibe ich meine KV mal an.

Ich danke euch beiden! :top:
Gerne :hello:

Wie schon gesagt, zurück in die gesetzliche KV geht bei Rückkehr zu einem deutschen AG immer, die KV bei der Du zuletzt gewesen bist muss dich meiner Erinnerung nach auch wieder aufnehmen. Ansonsten eben zu einer anderen, obwohl ich mir eine Ablehnung beim besten Willen nicht vorstellen kann.
Falls Du nicht zu stark an Deutschland gebunden bist, würde ich Dir einen Versuch in der Schweiz nahelegen. Du bist ja nicht aus der Welt, und am Wochenende zurück geht ja normalerweise immer.
Der Kanton Zug hat sehr niedrige Steuern, das stimmt, im Gegenzug sind dann die Mietpreise höher als in Kantonen mit höheren Steuern.

Als Grenzgänger kann dir übrigens schon mal die eine oder andere böse steuerliche Überraschung vom deutschen FA passieren,
daher das auf jeden Fall bei einer Grenzgängerberatung oder einem darauf spezialisierten Steuerberater gut durchgehen.
Ich erinnere mich an eine neu zugezogene Nachbarin, Krankenschwester, vorheriger Wohnsitz in Laufenburg (D), Arbeitsort ein KH im Fricktal, Grenzgängerin...eines Tages bekam sie dann eine Nachforderung vom deutschen FA in Höhe von 5.000 Euro:eek:, da habe ich aber neue Flüche gelernt.:eek::eek:
Vorauszahlungen waren wohl zu niedrig angesetzt, wie das ausging bekam ich nicht mehr mit, auf jeden Fall ist sie stante pede rübergezügelt.
Das Modell in Deutschland zu arbeiten und nur eine Tage in der Schweiz zu sein, geht auf jeden Fall, da hängt es glaube ich nur von der Anzahl der Einsätze in der Schweiz ab, aber wie gesagt das dann noch detailliert abklären (lassen).

Was gute Saab-Schrauber angeht, kann ich @99 SR nur bestätigen, die gibt es hier genug.:smile::top:
 
Bei Rückkehr nach Deutschland kannst du übrigens jederzeit in die gesetzliche KV zurück.
Klares Nein zu diesem Punkt!
Ich spreche hier aus Erfahrung.
Die Bedingungen dazu unbedingt mit der KV klären.
Ein Auslandsaufenthalt wird schnell mal länger als gedacht. Ein paar Monate, ein Jahr und schnell sind zehn Jahre vorbei...
 
Die Rückkehr in die deutsche Krankenversicherung ist in der Regel kein großes Problem. Natürlich gibt es auch hier Fallstricke aber grundsätzlich gilt:
Rückkehrer, die erneut einen Wohnsitz in Deutschland anmelden und bereits vor ihrer „Auswanderung“ in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, automatisch wieder in die Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse einbezogen. Durch das 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung wurden die Zugangsmöglichkeiten zur gesetzlichen Krankenversicherung nach einem längeren Auslandsaufenthalt deutlich ausgeweitet. Wenn man ab dem Zeitpunkt der Rückkehr nach Deutschland wieder eine sozialversicherungspflichtige Arbeit angenommen hat, kann man entweder problemlos der früheren Krankenversicherung beitreten oder eine andere gesetzliche Krankenversicherung auswählen.
Anders sieht es auch, wenn man als Arbeitsloser aus dem Ausland zurückkommt. Ob das nachfolgende auch für die Schweiz zutrifft weiß ich nicht, könnte es mir aber zumindest vorstellen:
Manchmal stellt sich dann die Frage ob es sinnvoller ist direkt wieder nach Deutschland zurückzukehren oder am derzeitigen Aufenthaltsort nach einer neuen Stelle zu suchen. Hier gilt zumindest für die Mitgliedsstaaten der EU, dass ein Arbeitnehmer in demjenigen Land sozialversichert ist, in welchem er auch beschäftigt ist. Wird man also im EU-Ausland arbeitslos, kann man in dem Land auch entsprechende Arbeitslosenleistungen in Anspruch nehmen. Anders ist das bei einer Rückkehr nach Deutschland ohne neuen Job. Ausländische Versicherungs- und Beschäftigungszeiten können für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld dann nur unter der Voraussetzung berücksichtigt werden, dass zwischen der beendeten Auslandsbeschäftigung und der Arbeitslosenmeldung in Deutschland zumindest ein Tag lang eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland ausgeführt wurde. Ausnahmen von dieser Regelung gelten für sogenannte Grenzgänger, die ihren Wohnsitz in Deutschland trotz einer Beschäftigung im Ausland beibehalten haben.

Bezüglich der Rentenversicherung gibt es von der GRV eine sehr ausführliche Broschüre dazu:
 

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Klares Nein zu diesem Punkt!
Ich spreche hier aus Erfahrung.
Die Bedingungen dazu unbedingt mit der KV klären.
Ein Auslandsaufenthalt wird schnell mal länger als gedacht. Ein paar Monate, ein Jahr und schnell sind zehn Jahre vorbei...
Klares Veto! Eigene Erfahrung, es gab überhaupt kein Problem.
(abgesehen davon gibt es mittlerweile auch die Pflicht zur Versicherung in Deutschland, ob mit oder ohne Arbeit). Bei Arbeitsaufnahme in D. bist Du sofort wieder in der gesetzlichen pflichtversichert
Unabhängig davon steht einem Gespräch mit der KV natürlich überhaupt nichts im Wege und schadet in der Regel auch nie..
 
Die Rückkehr in die deutsche Krankenversicherung ist in der Regel kein großes Problem. Natürlich gibt es auch hier Fallstricke aber grundsätzlich gilt:
Rückkehrer, die erneut einen Wohnsitz in Deutschland anmelden und bereits vor ihrer „Auswanderung“ in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, automatisch wieder in die Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse einbezogen. Durch das 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung wurden die Zugangsmöglichkeiten zur gesetzlichen Krankenversicherung nach einem längeren Auslandsaufenthalt deutlich ausgeweitet. Wenn man ab dem Zeitpunkt der Rückkehr nach Deutschland wieder eine sozialversicherungspflichtige Arbeit angenommen hat, kann man entweder problemlos der früheren Krankenversicherung beitreten oder eine andere gesetzliche Krankenversicherung auswählen.
Anders sieht es auch, wenn man als Arbeitsloser aus dem Ausland zurückkommt. Ob das nachfolgende auch für die Schweiz zutrifft weiß ich nicht, könnte es mir aber zumindest vorstellen:
Manchmal stellt sich dann die Frage ob es sinnvoller ist direkt wieder nach Deutschland zurückzukehren oder am derzeitigen Aufenthaltsort nach einer neuen Stelle zu suchen. Hier gilt zumindest für die Mitgliedsstaaten der EU, dass ein Arbeitnehmer in demjenigen Land sozialversichert ist, in welchem er auch beschäftigt ist. Wird man also im EU-Ausland arbeitslos, kann man in dem Land auch entsprechende Arbeitslosenleistungen in Anspruch nehmen. Anders ist das bei einer Rückkehr nach Deutschland ohne neuen Job. Ausländische Versicherungs- und Beschäftigungszeiten können für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld dann nur unter der Voraussetzung berücksichtigt werden, dass zwischen der beendeten Auslandsbeschäftigung und der Arbeitslosenmeldung in Deutschland zumindest ein Tag lang eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland ausgeführt wurde. Ausnahmen von dieser Regelung gelten für sogenannte Grenzgänger, die ihren Wohnsitz in Deutschland trotz einer Beschäftigung im Ausland beibehalten haben.

Bezüglich der Rentenversicherung gibt es von der GRV eine sehr ausführliche Broschüre dazu:
Die Regeln fürs EU-Ausland finden hier ja nicht unbedingt Anwendung, es geht ja um die Schweiz. Da ist zwar einiges ähnlich weil es EU-Assoziierungsverträge gibt, allerdings ist die Frage wie lange die noch Bestand haben werden.
Mit 56 Jahren kann man z.B. nicht mehr von der PKV zurück in die GKV. Wie da ein Schweizaufenthalt zählt müsste man mal vorher klären
 
Die Regeln fürs EU-Ausland finden hier ja nicht unbedingt Anwendung, es geht ja um die Schweiz. Da ist zwar einiges ähnlich weil es EU-Assoziierungsverträge gibt, allerdings ist die Frage wie lange die noch Bestand haben werden.
Mit 56 Jahren kann man z.B. nicht mehr von der PKV zurück in die GKV. Wie da ein Schweizaufenthalt zählt müsste man mal vorher klären

Hier ging es aber doch gar nicht um die PKV, sondern darum, bei Rückkehr wieder in die gesetzliche zurück zu können.

Und was die Gültigkeit der bilateralen Abkommen mit der EU angeht, so sind Prognosen diesbezüglich so zuverlässig wie die Vorhersage der Lottozahlen. Oder vorherzusagen, wie lange einzelne Bundesländer sich nach einer gemeinsamen Konferenz an die beschlossenen Massnahmen halten.


Zitat von @Hutzelwicht:
Rückkehrer, die erneut einen Wohnsitz in Deutschland anmelden und bereits vor ihrer „Auswanderung“ in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, automatisch wieder in die Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse einbezogen. Durch das 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung wurden die Zugangsmöglichkeiten zur gesetzlichen Krankenversicherung nach einem längeren Auslandsaufenthalt deutlich ausgeweitet. Wenn man ab dem Zeitpunkt der Rückkehr nach Deutschland wieder eine sozialversicherungspflichtige Arbeit angenommen hat, kann man entweder problemlos der früheren Krankenversicherung beitreten oder eine andere gesetzliche Krankenversicherung auswählen.

Dies gilt auch für die Schweiz und andere Nicht-Eu-Länder. Immer vorausgesetzt man hat einen AG in Deutschland. Kehrt man ohne Arbeit nach Deutschland zurück, ist man trotzdem versicherungspflichtig, zumindest in der AOK wird man dann aufgenommen werden. Ob man einen Rechtsanspruch darauf hat, in der vorherigen aufgenommen zu werden, kann ich nciht sagen, aber zumindest ist man wieder in der gesetzlichen.
Sehe aber auch keinen Grund, warum man von der vorherigen Versicherung nicht wieder aufgenommen werden sollte.

Zitat von @Hutzelwicht :
Manchmal stellt sich dann die Frage ob es sinnvoller ist direkt wieder nach Deutschland zurückzukehren oder am derzeitigen Aufenthaltsort nach einer neuen Stelle zu suchen. Hier gilt zumindest für die Mitgliedsstaaten der EU, dass ein Arbeitnehmer in demjenigen Land sozialversichert ist, in welchem er auch beschäftigt ist. Wird man also im EU-Ausland arbeitslos, kann man in dem Land auch entsprechende Arbeitslosenleistungen in Anspruch nehmen.

Wenn man in der Schweiz arbeitslos wird, gelten für EU-Bürger die gleichen Rechte und Pflichten wie für die Schweizer ArbeitnehmerInnen. Also auch der Bezug von Arbeitslosengeld und Sozialleistungen, so zutreffend.
:ciao:
 
Klares Veto! Eigene Erfahrung, es gab überhaupt kein Problem.
(abgesehen davon gibt es mittlerweile auch die Pflicht zur Versicherung in Deutschland, ob mit oder ohne Arbeit). Bei Arbeitsaufnahme in D. bist Du sofort wieder in der gesetzlichen pflichtversichert
Unabhängig davon steht einem Gespräch mit der KV natürlich überhaupt nichts im Wege und schadet in der Regel auch nie..
Okay, dann kannst Du nun dazulernen.
Zurück in D wird von der früheren deutschen KK ein E104 - Formular angefordert aus dem die versicherten Zeiten in einer gesetzlichen Versicherung im Ausland hervorgehen.
Normalerweise und bei kurzen Aufenthalten kein Problem. Bei meinem langen Aufenthalt schon. Ich habe zwar noch alle Zahlungsbelege der gesamten Zeit. Alle Beiträge wurden brav entrichtet. Die KK in D wollte die Dokumentation der vollständigen Zeit im Ausland. Die ausländische KK hielt jedoch nur noch eine Dokumentation der letzten zehn Jahre vor.
Die Zahlungsbelege ersetzen kein E 104-Formular, bürokratisch, aber nach den Vorschriften korrekt.
Aus Sicht der deutschen GKV war das E 104 unvollständig.
Es entstand ein wochenlanges Hin und Her, das genaue Gegenteil von " überhaupt kein Problem!"
Wie die Situation schließlich geklärt wurde spielt hier keine Rolle. Die Tatsache daß die KK von mir als freiwillig gesetzlich Versicherten den Höchstsatz hätte erwarten dürfen hat auch keine Türen geöffnet.
Und wie schon gesagt, Auslandsaufenthalte werden schon mal länger als geplant. Du hast es selbst auch von Euch geschrieben. Eigentlich wollte ich damals auch nur für sechs Wochen (!) bleiben. :smile:
Mit über 55 und ohne Anwartschaft ist es mit der einfachen Rückkehr in die GKV übrigens auch vorbei.

Zug ist einer der steuergünstigsten Kantone, wo du dich locker privat versichern könntest, wenn du die obenstehenden Kosten gegenüber
Auch dieser Schritt kann Dir u.U. die Rückkehr in die GKV verbauen.

Noch komplizierter kann man sich die Rückkehr in die GKV gestalten, wenn man sich im Ausland auch noch selbsständig macht.
Und dann nach D zurückkommt... :flute:

Die Anwartschaft hat außerdem den Vorteil daß die Beiträge zur Pflegeversicherung weiterhin entrichtet werden.

Also, hier gibt es sehr wohl viele Fallstricke zu beachten, völlig problemlos und selbstverständlich ist hier nichts.
Ich habe einige Bekannte mit ähnlichen Lebensläufen. Bei den wenigsten lief die Rückkehr in die GKV reibungslos.
Alle hatte ähnlich lange Aufenthalte wie ich hinter sich.
Die fiskale Situation muß auch individuell auf den Einzelfall abgestimmt werden.
Die 183-Tage regel darf man sich aber ruhig schon mal merken.

@saabracadabra75 Laß Dich hiervon nicht abhalten, viel Erfolg in der Schweiz! :top:
 
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