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Ja, da hast Du Recht, ich sehe allerdings die Krux darin, dass Du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast und bist damit nicht automatisch wieder in der GKV bist. Du wirst freiwilliges Mitglied in der GKV, was dann natürlich auch eine Beitragspflicht zur Folge hat. Und die zahlst Du dann selbst, weil Du ja auf Sozialleistungen keinen Anspruch hast. Hast Du nach der Rückkehr jedoch einen Tag wieder sozialversicherungspflichtig in Deutschland gearbeitet ist wieder alles schick, dann gibt es die vorgenannten Probleme nicht.Dies gilt auch für die Schweiz und andere Nicht-Eu-Länder. Immer vorausgesetzt man hat einen AG in Deutschland. Kehrt man ohne Arbeit nach Deutschland zurück, ist man trotzdem versicherungspflichtig, zumindest in der AOK wird man dann aufgenommen werden.
@Sacit das E-104-Formular wird nach und nach schon vom neuen Portable Dokument A1 abgelöst.
Wann war das mit Deiner Rückkehr ?
Seit dem 01.04.2007 gilt die Krankenversicherungspflicht in Deutschland für alle Personen die bisher nicht rankenversichert waren, aber der GKV zuzuordnen sind,, seit dem 01.01.2009 gilt das auch ale die der PKV zuzuorden sind, also im Prinzip für alle Personen. Zuvor beschränkte sich die Versicherungspflicht auf bestimmte Personengruppen. Und meines Wissen waren freiwillig Versicherte nicht darunter. Daher könnten bei Dir ( neben den schon erwähnten ) die Problerme auch herrühren Seit 2007 / 2009 hat sich da im KV-Recht nämlich einiges geändert.
Und wer im Ausland einer Krankenkasse angehörig war, die der deutschen GKV gleichzusetzen ist, also NICHT privat versichert war, hat keine Schwierigkeiten in die GKV zurückzukommen. Anders ist es allerdings in der Tat, wenn man im Ausland PKV-versichert war........