Können wir (im Prinzip jedenfalls, frei nach Radio Eriwan).Wenn wir den Pagoden-Jungs glauben, ...
Hier ist der der offizielle Text:
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1976L0115:20051020:DE:PDF
„4.5.1.
Die Verankerung muß ein Loch mit einem Gewinde von 11,11 mm (7/16) 20 UNF 2B aufweisen.“
Vermutlich damit man keine „Baumarktschrauben“ eindreht. (Die Sicherheitsgurtschrauben haben die Festigkeitsklasse 8.8)
Leider keine Regel ohne Ausnahme, und die folgt schon im nächsten Absatz.
„4.5.2.
Wird das Fahrzeug von seinem Hersteller mit Sicherheitsgurten ausgerüstet, die an allen für den betroffenen Sitzplatz vorgeschriebenen Verankerungen angebracht sind, so müssen diese Verankerungen nicht der Vorschrift von 4.5.1 entsprechen, sofern sie die übrigen Bestimmungen dieser Richtlinie erfüllen.“
Hat nichts mit den hier besprochenen Fahrzeugen zu tun, aber ....
Vor einigen Jahren, ich weiß nicht mehr ob es bei der Konstruktion der aktuellen S- oder M-Klasse war, mußten wir die Verschraubungen von der zölligen auf metrische Größe ändern (Kosten???).
Hab` grade nochmal nachgeschaut, auch beim aktuellen Projekt sind da M10er vorgesehen.