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wegen dem Datum der Erstzulassung- kein H-Kennzeichen so war der Kommentar bei der Zulassungsstelle in Hessen am 28.09.2018!
Ja, so war es- ich mit gültigem H- Gutachten für den CV Bj. 1988.
Habe dann alles mögliche Versucht aber nirgends Hilfe bekommen- auch beim ADAC in München nicht!
Niemand konnte helfen oder einen brauchbaren Vorschlag machen.
Außer ich würde den Wohnort in HH haben, da gilt das Baujahr lt. FIN u. Gutachten.
Den alten org. Brief aus Italien hatte ich leider bei der Beantragung der deutschen Betriebserlaubnis mit dem Voll Abnahme-gutachten abgegeben. Leider war ich so dumm-hätte ich den nicht gehabt, wäre als Datum der 1. Zulassung wegen dem fehlenden KFZ- Brief lt. FIN- Herstellungsjahr der 01.07.1988 im neuen Brief eingetragen worden!
So suchte ich weiter und habe vergangenes WE in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) gestöbert und genau gelesen.
Nachfolgend meine Mail am Montag, den 19.11. an den Leiter der Kreiszulassungstelle, da die Zulassung dies nach neuer Rücksprache nicht entscheiden konnte:
Bei meinen Suchen nach einer Lösung habe ich in der FZV § 9 Besondere Kennzeichen unter Absatz1 Beschreibungen zum H-Kennzeichen gelesen.
In der Verordnung steht:
Die Zulassungsbehörde kann im Einzelfall bei der Berechnung des in § 2 Nummer 22 geforderten Mindestzeitraums bestimmte vor dem Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens liegende Zeiten, in denen das Fahrzeug außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs in Betrieb genommen wurde ansetzen.
Da lt. Gutachten der DEKRA u. der FIN das KFZ 1988 gebaut wurde (im ital. KFZ-Brief ist wie der Übersetzung zu entnehmen ist auch das Jahr 1988vermerkt) bitte ich um ihre Hilfe in diesem Einzelfall für das in den Unterlagen dokumentierte 30 jährige KFZ ein H-Kennzeichen zu erteilen.
Für weitere Erklärungen u. Auskünfte stehe ich gern zur Verfügung. Sie erreichen mich am besten per Mail bzw. über das Funktelefon ..........................
Gern komme ich auch persönlich zu ihrer Dienststelle um offene Fragen zu klären u. beantworten.
Donnerwetter: es geschehen noch Zeichen u. Wunder- schon am Mittwoch den 21.11. hat der Leiter meine Mail beantwortet u. die Zustimmung zur Zulassung als Oldtimer mit H-Kennzeichen erteilt.
Bin sofort zur Zulassung gefahren, musste zwar etwas geduldig sein, da die Angestellten sowas noch nie hatten. Nach Rücksprache mit dem Vorgesetzten ging es dann- ja und ein T 900 Kennzeichen wurde auch gleich ohne zus. Berechnung gesucht u. vergeben.
Schön das es doch noch geklappt hat- hatte schon fast aufgegeben.
"Geht nicht - gibts nicht"
Ja, so war es- ich mit gültigem H- Gutachten für den CV Bj. 1988.
Habe dann alles mögliche Versucht aber nirgends Hilfe bekommen- auch beim ADAC in München nicht!
Niemand konnte helfen oder einen brauchbaren Vorschlag machen.
Außer ich würde den Wohnort in HH haben, da gilt das Baujahr lt. FIN u. Gutachten.
Den alten org. Brief aus Italien hatte ich leider bei der Beantragung der deutschen Betriebserlaubnis mit dem Voll Abnahme-gutachten abgegeben. Leider war ich so dumm-hätte ich den nicht gehabt, wäre als Datum der 1. Zulassung wegen dem fehlenden KFZ- Brief lt. FIN- Herstellungsjahr der 01.07.1988 im neuen Brief eingetragen worden!
So suchte ich weiter und habe vergangenes WE in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) gestöbert und genau gelesen.
Nachfolgend meine Mail am Montag, den 19.11. an den Leiter der Kreiszulassungstelle, da die Zulassung dies nach neuer Rücksprache nicht entscheiden konnte:
Bei meinen Suchen nach einer Lösung habe ich in der FZV § 9 Besondere Kennzeichen unter Absatz1 Beschreibungen zum H-Kennzeichen gelesen.
In der Verordnung steht:
Die Zulassungsbehörde kann im Einzelfall bei der Berechnung des in § 2 Nummer 22 geforderten Mindestzeitraums bestimmte vor dem Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens liegende Zeiten, in denen das Fahrzeug außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs in Betrieb genommen wurde ansetzen.
Da lt. Gutachten der DEKRA u. der FIN das KFZ 1988 gebaut wurde (im ital. KFZ-Brief ist wie der Übersetzung zu entnehmen ist auch das Jahr 1988vermerkt) bitte ich um ihre Hilfe in diesem Einzelfall für das in den Unterlagen dokumentierte 30 jährige KFZ ein H-Kennzeichen zu erteilen.
Für weitere Erklärungen u. Auskünfte stehe ich gern zur Verfügung. Sie erreichen mich am besten per Mail bzw. über das Funktelefon ..........................
Gern komme ich auch persönlich zu ihrer Dienststelle um offene Fragen zu klären u. beantworten.
Donnerwetter: es geschehen noch Zeichen u. Wunder- schon am Mittwoch den 21.11. hat der Leiter meine Mail beantwortet u. die Zustimmung zur Zulassung als Oldtimer mit H-Kennzeichen erteilt.
Bin sofort zur Zulassung gefahren, musste zwar etwas geduldig sein, da die Angestellten sowas noch nie hatten. Nach Rücksprache mit dem Vorgesetzten ging es dann- ja und ein T 900 Kennzeichen wurde auch gleich ohne zus. Berechnung gesucht u. vergeben.
Schön das es doch noch geklappt hat- hatte schon fast aufgegeben.
"Geht nicht - gibts nicht"