Hirsch-Tuning in die Papiere eintragen

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SAAB
9-3 III
Baujahr
2008
Turbo
FPT
Fahre einen 1,8 t biopower mit Hirsch-Tuning. Als ich gestern mal länger im Stau stehen musste, habe ich in das Hirsch-Zertifikat geschaut - und dort steht, die Leistungssteigerung müsste in die Papiere eingetragen werden. Das ist aber nicht der Fall. Obwohl ich meinen Wagen mit Hirsch-Tuning bestellt habe und er so vom Händler ausgeliefert und zugelassen wurde. Wie ist das bei Eueren Hirschen?
 
Ist bei mir genau gleich.

Vor drei Wochen konnte ich meinen neuen 9-3 Vector Sportcombi 2.0T in Emfang nehmen, inklusive Hirsch 252 PS, Doppelauspuffanlage, 18"-Felgen und Lederinterieur. Alles so bestellt bei der Bestellung 8 Wochen vorher.

Mein freundlicher Händler hat mich aber gefragt, ob er die Einträge für mich machen lassen soll. Habe dankend abgelehnt, das kann ich selber machen lassen.
Ist kein Problem für mich, die Hirsch-Goodies sind in CH zugelassen und der Eintrag im Fahrzeugausweis reine Formsache. Ich werde bei Gelegenheit mal beim Strassenverkehrsamt vorfahren oder sogar damit bis zur nächsten Prüfung warten.
 
Fahre einen 1,8 t biopower mit Hirsch-Tuning. Als ich gestern mal länger im Stau stehen musste, habe ich in das Hirsch-Zertifikat geschaut - und dort steht, die Leistungssteigerung müsste in die Papiere eingetragen werden. Das ist aber nicht der Fall. Obwohl ich meinen Wagen mit Hirsch-Tuning bestellt habe und er so vom Händler ausgeliefert und zugelassen wurde. Wie ist das bei Eueren Hirschen?

Dann hat der Händler vergessen die Eintragung vorzunehmen.

Ich würde mit ihm sprechen - er muss mindestens alle anfallenden Gebühren dafür übernehmen (auch für neue Zulassungsbescheinigungen (I und II).

... und dann hast Du immer noch einen halben Tag Rennerei!
 
Richtig.
Es heißt seit neuestem das die Eintragung bis zur nächsten Befassung der Zulassungstelle mit den Papieren zurückgestellt werden kann.
Also muss man nichts eintragen lassen sondern das Gutachten mitführen.
 
Bei mir ist der Hirsch eingetragen.
 
Ich werde bei Gelegenheit mal beim Strassenverkehrsamt vorfahren oder sogar damit bis zur nächsten Prüfung warten.

Warte nicht bis zur nächsten Prüfung.

Im Falle eines Unfalls, der zwar nie passieren wird, könntest Du schnell mit leeren Händen dastehen.

Offiziell fährst Du ohne Betriebserlaubnis.

Denk da einfach dran.
 
Warte nicht bis zur nächsten Prüfung.

Im Falle eines Unfalls, der zwar nie passieren wird, könntest Du schnell mit leeren Händen dastehen.

Offiziell fährst Du ohne Betriebserlaubnis.

Denk da einfach dran.

Stimmt nicht....die Polizei muß Dir beweisen, daß Du illegal unterwegs bist.Gesetze ändern sich auch mal...und wenn was nicht eingetragen ist hast du im Höchstfall eine OWI (Ordnungswiedrigkeit) begangen....
indem Du für eintragfähige Sachen den Nachweiß nicht erbracht hast...

JL900...liest Du mit???
 
Morgen!

Leider sind diese Infos von Verkehrsportal nach meinem Wissensstand nicht mehr ganz aktuell, da die StVZO durch die FZV in weiten Teilen im März 2007 abgelöst wurde. § 27 StVZO (Eintragung erst bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle) gibt es nicht mehr, sondern die angesprochene Problematik ist jetzt in §§ 13 und 14 FZV geregelt. Und jetzt muß die Änderung unverzüglich mitgeteilt werden.

Zitat:
§ 13 Mitteilungspflichten bei Änderungen

(1) Folgende Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I, des Anhängerverzeichnisses und bei Änderungen nach Nummer 1 bis 3 auch der Zulassungsbescheinigung Teil II unverzüglich mitzuteilen:

...
3. Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle,

4. Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, ...
Muß natürlich jeder selber entscheiden. Wenn die Versicherung über Hirsch informiert wurde, dann liegt ja auf jeden Fall kein Erlöschen der Betriebserlaubnis mehr vor und dann gehts bei der Nichteintragung "nur" noch um ein Bußgeld.

Viele Grüße

Celeste
 
Wenn die Versicherung über Hirsch informiert wurde, dann liegt ja auf jeden Fall kein Erlöschen der Betriebserlaubnis mehr vor und dann gehts bei der Nichteintragung "nur" noch um ein Bußgeld.

Das erschließt sich mir nicht. Was hat die Versicherung mit der Betriebserlaubnis zu tun? Nüsssscht, die ist für den Versicherungsschutz zuständig. Der sollte bestehen, wenn sie informiert wurde - es bleibt ggf. der Ärger mit den Behörden...
 
Erlöschen der Betriebserlaubnis führt zum Verlust des Versicherungsschutzes. Die Versicherung kann dann im Fall der Fälle unangenehme Konsequenzen ziehen.
 
Erlöschen der Betriebserlaubnis führt zum Verlust des Versicherungsschutzes. Die Versicherung kann dann im Fall der Fälle unangenehme Konsequenzen ziehen.

Hat ja keiner Widersprochen. Es ging um die Aussage von Celeste, s. Zitat.
 
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