Internetkauf, Gesetz, Rechtsanwalt

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Internetkauf und Probleme - Fahrzeugtechnik Kuehne

Hallo Gemeinde,


ich habe per internet einen Aerokit fur meinen Schraegschnauzer gekauft. Es ist auch die lange Geschichte, aber im kurze - es soll ein Satz sein und ist nicht (ohne Radkantenabdeckungen). Ich habe mehrere emails an den Verkaufer geschrieben aber einziges was ich bekommt habe war nur Info
"Ich bin diese Woche nicht in der Firma. Ich kann erst nächste Woche abklären was da wieder schief gelaufen ist.". Ok, es ist moeglich. Aber seit diesem Zeit sind ueber 2 Wochen abgelaufen und ein Paar emails geschickt aber ohne Antwort.

Und hier kommen meine Fragen. Wie ist es in dem deutschen Gesetz - was kann ich jetzt tun? Kann jemand einen nicht zu teuren Rechtsanw. vorschlagen? Vielleicht statt meinen email einen Schreiben hilft?


Gruess
Marek
 
Moin Marek,

WIR DÜRFEN Dir keinen rechtlichen Rat geben und auch nicht in Deinem Namen rechtliche Schritte androhen. Es gibt das Rechtsdienstleistungsgesetz und da kommen wir ganz schnell mit in Konflikt. Wir könnten Dir höchstens ein paar Tipps geben.
 
Ich bin Jurist :biggrin: und ich gebe Dir gerne eine persönliche Meinung.

Wie lautete die Beschreibung?
 
Es gibt das Rechtsdienstleistungsgesetz und da kommen wir ganz schnell mit in Konflikt...

Eigentlich sollte es ja ursprünglich mal Anwaltsmonopolsbeschützungsgesetz heißen - aber dieser Begriff war dann wohl doch etwas zu sperrig. Über Rechtsverdreherfütterungsgesetz kam man dann irgendwann mehrheitlich zum genannten, auch heute noch gütligen Begriff.

Um etwas ganz anderes handelt es sich, wenn ebenfalls simple Dinge gemeint sind - beispielsweise die Tatsache, daß man ohne die Teilhaberschaft besagter "Berufs"-Gruppe häufig noch nicht einmal in Erfahrung bringen kann, wer gerade wieder mal beschlossen hat, einem ans Bein zu pieseln. Da hilft dann nur kostenpflichige Teilhaberschaft am Vorgang seitens eines oder mehrerer der benannten Zunft, ohne die noch nicht einmal "Akteneinsicht" zu erhalten ist - geschweige dann auch nur minimalste Aussicht, sich gegen diese Herrschaften mit verschwurbelter Syntax inhaltlich auseinanderzusetzen oder gar zu wehren.

Zumindest erstgenannter Budenzauber lässt sich umgehen, indem man die Antwort auf derartige juristische Fragen nicht mit "Ich rate Dir zu Vorgehen gem. §123 HGB in Verbindung mit §§456 und 789 Absatz 12 und 13 StGB..." beginnt, sondern einfach von einem Bekannten erzählt, der in einer durchaus ähnlichen Situation wiefolgt vorgegangen ist: "Blafasel §123 HGB in Verbindung mit §§456 und 789 Absatz 12 und 13 StGB..." Und schon ist's keine unzulässige juristische Beratung mehr, sondern der lediglich schildernde Bericht über eine Lebenserfahrungen. Bingo. Mögen diejenigen, die zur Fragestellung in diesem Fred etwas beizutragen haben auf dieser Weise antworten - und der Fredersteller auf den dieser Berichtete (und somit NICHT im Sinne einer juristischen Beratung empfohlenen !!) folgenden Kommentar der beschriebenen Vorgehensweisen seitens eines oder mehrerer juristisch bewanderter, bereits hier anwesenden Forenbewohners hoffen.

Stellen wir also einfach mal ein paar Fragen: - Wo im Internet gekauft? Privater oder gewerblicher Verkäufer? Schriftliche Belege oder Zeugen über den vereinbarten Umfang der erworbenen Ware vorhanden?

Da war doch mal ein Bekannter von mir, der hat folgendes erlebt: Der Nachweis, welche Einzelkomponenten zu einem möglicherweise als "Aero-Kit" angebotenen Teileumfang dazugehören, war recht überaschend - und ließ sich recht simpel über alte Teilekataloge ermitteln und somit auch gerichts- und wasserfest beweisen. Somit konnte damals, vorausgesetzt daß meine Erinnerung mich nicht im Stich lässt, zumindest die Wandlung des Kaufes im Rahmen einer Zivilklage durchgesetzt werden, da der Verkäufer ebenfalls die Radleisten nicht mitgeschickt hatte und auch nicht nachliefern konnte, weil sie fehlten, obwohl er ein Aero-Kit EINSCHLIESSLICH der optionalen Radhausleisten versprochen hatte. Verkaufsangebot, durchgeführter Verkauf einschließliich Bezahlung sowie Lieferumfang waren schriflich dokumentiert, konnten somit als Beweismittel verwendet werden. In einem anderen Falle wurde der Verkaufspreis um den angesetzten Gebrauchtteilewert von vier Radlaufleisten gemindert, weil sie ebenfalls Teil der zugesagten Warenlieferung waren. Einmal wurde einfach nur ein Aero-Kit als solches ohne Erwähnung der Leisten verkauft - und alle Beteiligten waren zufrieden, weil genau das geliefert wurde, was als Solches bestellt und auch erwartet wurde. Ist doch erstaunlich, an wie viele misslungene oder glückliche Verkäufe von Aero-Kits man sich erinnert, wenn man dann will... - gelle...??

Klären wir also doch erstmal, was überhaupt angeboten wurde.
 
Josef, da hast Du A U S N A H M S W E I S E mal Recht. Sowas gibt es in keinen anderen EU-Land. Hilft dem TE jetzt aber auch nicht weiter. Mein Beitrag nun schon der 5 OT-Beitrag ist.
 
wie wäre es wenn TE seine emailadresse per pn an unsere juris sendet, darf dann geholfen werden? bzw ratschläge folgen?
 
Auch wenn das hier der Stammtisch ist: Könnt Ihr nicht einmal irgendwie beim Thema bleiben und dem Threadersteller, der nett gefragt hat helfen oder die Finger ruhig halten (oder wenn es nicht anders geht von der Tastatur fern lassen)?

(gilt nicht für alle Beiträge hier, die Entsprechenden wissen schon)
 
Josef, da hast Du A U S N A H M S W E I S E mal Recht. Sowas gibt es in keinen anderen EU-Land. Hilft dem TE jetzt aber auch nicht weiter. Mein Beitrag nun schon der 5 OT-Beitrag ist.

Menno. Ich war doch noch nicht gar nicht fertig, hatte lediglich mal zwischengespeichert.
 
Eigentlich sollte es ja ursprünglich mal Anwaltsmonopolsbeschützungsgesetz heißen - aber dieser Begriff war dann wohl doch etwas zu sperrig. Über Rechtsverdreherfütterungsgesetz kam man dann irgendwann mehrheitlich zum genannten, auch heute noch gütligen Begriff.

Um etwas ganz anderes handelt es sich, wenn ebenfalls simple Dinge gemeint sind - beispielsweise die Tatsache, daß man ohne die Teilhaberschaft besagter "Berufs"-Gruppe häufig noch nicht einmal in Erfahrung bringen kann, wer gerade wieder mal beschlossen hat, einem ans Bein zu pieseln. Da hilft dann nur kostenpflichige Teilhaberschaft am Vorgang seitens eines oder mehrerer der benannten Zunft, ohne die noch nicht einmal "Akteneinsicht" zu erhalten ist - geschweige dann auch nur minimalste Aussicht, sich gegen diese Herrschaften mit verschwurbelter Syntax inhaltlich auseinanderzusetzen oder gar zu wehren.
Josef, da hast Du A U S N A H M S W E I S E mal Recht. Sowas gibt es in keinen anderen EU-Land. Hilft dem TE jetzt aber auch nicht weiter. Mein Beitrag nun schon der 5 OT-Beitrag ist.

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Menno. Ich war doch noch nicht gar nicht fertig, hatte lediglich mal zwischengespeichert.
DAS war aber in Ordnung, Das andere war ( für mich ) nicht unbedingt notwendig.

Nach meinem Kenntnisstand ( berichtigt mich, wenn ich falsch liege ) gehören die Radlaufleisten nicht zum Aero-Kit dazu.Aero-Bodykit.jpg
 
man könnte aber doch den unterschied zwischen privat u gewerblichen, bzw das rückgaberecht näher bringen
wäre dann doch eher ein tip als eine beratung...:cool:
 
man könnte aber doch den unterschied zwischen privat u gewerblichen, bzw das rückgaberecht näher bringen
wäre dann doch eher ein tip als eine beratung...:cool:
Ja, Da hast Du Recht, trotzdem brauchen wir mal die genaue Beschreibung des Angebotes. Siehe #3 Vielleicht hat sich dann schon alles erübrigt.
 
man könnte aber doch den unterschied zwischen privat u gewerblichen, bzw das rückgaberecht näher bringen
wäre dann doch eher ein tip als eine beratung...:cool:

Ich berate NIEMALS - und gebe lediglich gelegentlich kleine Anregungen und Denkanstöße.
 
die leisten gehören doch nur zum AIRFLOW kit - oder?
 
Hallo Gemeinde,


ich habe per internet einen Aerokit fur meinen Schraegschnauzer gekauft Es ist auch die lange Geschichte, aber im kurze - es soll ein Satz sein und ist nicht (ohne Radkantenabdeckungen). Ich habe mehrere emails an den Verkaufer geschrieben aber einziges was ich bekommt habe war nur Info
"Ich bin diese Woche nicht in der Firma. Ich kann erst nächste Woche abklären was da wieder schief gelaufen ist.". Ok, es ist moeglich. Aber seit diesem Zeit sind ueber 2 Wochen abgelaufen und ein Paar emails geschickt aber ohne Antwort.

Und hier kommen meine Fragen. Wie ist es in dem deutschen Gesetz - was kann ich jetzt tun? Kann jemand einen nicht zu teuren Rechtsanw. vorschlagen? Vielleicht statt meinen email einen Schreiben hilft?


Gruess
Marek

naja.....900I ....aerokit.....TE meint es fehlen die radlaufkanten.....er wollte klären, VK sagt er sei nicht in der Firma und könne erst zum späteren zeitpunkt klären, da scheinbar nicht korrekt geliefert wurde.......klingt irgendwie gewerblich..........über zwei wochen verstrichen.

wie war das denn noch mit dem rückgaberecht beim gewerblichen verkäufer?
man könnte anrufen wenn Firma........
Faxen.........
an absender zurück senden ohne angabe von gründen...oder?

Bei privaten verkäufer?
wenn über paypal gezahlt, gibt es dort eine hotline, dort anfragen wie vorgegangen werden muss, wenn ware defekt oder von der beschreibung abweicht.
 
sollte man nicht zunächst klären ob die leisten zum aerokit gehören (ich meine nein) bzw ob sie im angebot explizit enthalten waren bevor man weitere schritte einleitet - die möglicherweise zu mehrkosten führen?
 
Im EPC werden die Radlaufleisten auf der AERO-Kit-Seite (8A 1280) nicht mit aufgeführt.
Bei den Seitenzierleisten (84 1160) werden sie aber mit der Gebrauchszuordnung AERO aufgeführt.
Ein AERO-Kit als Zubehör mit eigener Teilenummer gab es meiner Kenntnis nach nicht.
 
sollte man nicht zunächst klären ob die leisten zum aerokit gehören (ich meine nein) bzw ob sie im angebot explizit enthalten waren bevor man weitere schritte einleitet - die möglicherweise zu mehrkosten führen?
Richtig, wie bereits in den Beiträgen #3 und #13 erwähnt. Alles andere ist Kaffeesatzleserei und im Nebel stochern.
 
Hallo,

ich brauche dass Euch keinen Schreiben schreibt, sondern die Kontakte zum empfehlenswerten Juristen geben ;)

Es gab einige Fragen - also es war ein gewerblicher Verkaufer; die Bestellung wurde via e-mail gemacht (bevor habe ich auch per e-mail bestaetigt dass die Leisten zum Lieferumfang gehoeren), ich habe zusammen mit Lieferung einen Rechnung bekommt wo steht "Aerokit Satz".

Wenn ich jetz alles zurueckschicke werde ich dann weder das Geld noch die Klamotten haben :/

Eine optimale Loesung waere einfach die fehlende Leisten zu bekommen aber das kann unmoeglich sein; einen zweiten Schritt - ein Schreiben aus den deutschen Advokatsbuero - falls das Preis nicht das Wert des Klamotten ueberschrittet; und evtl das dritte Schritt - einen Urlaub im Deutschland zu machen ;)

Gruess
Marek
 
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