Ist das zulässig?

...ist ne gute Frage, ich probiers einfach aus !
...wenns daneben geht, scheiß drauf für nen Taler ?
 
Normalerweise sichert man sich bei solchen Angeboten als Verkäufer ab, indem man z.B. schreibt: "Bei dieser Auktion bieten Sie auf den linken Türgriff" o.ä.

In dem Fall, dass auf diese Auktion geboten wird, hat der Verkäufer immer noch die Möglichkeit die Auktion vorzeitig zu beenden!
 
@ Lukas: dann geht das aber voll am ebay Prinzip vorbei. Wenn dann Beschwerden auftreten kann das Mitglied vom Handel ausgeschlossen werden.
 
War doch neulich eine Frau, die auf so was ein Haus für nen Appel und ein Ei bekommen hat. Der "Verkäufer" versteigerte ein Haus, und meinte er würde nur die Vermittlung versteigern. Jetzt muss er die Hütte bauen, auf seine Kosten. Einer hat schon geboten, der kriegt ein Auto fürn €
 
Petersaab schrieb:
War doch neulich eine Frau, die auf so was ein Haus für nen Appel und ein Ei bekommen hat. Der "Verkäufer" versteigerte ein Haus, und meinte er würde nur die Vermittlung versteigern. Jetzt muss er die Hütte bauen, auf seine Kosten. Einer hat schon geboten, der kriegt ein Auto fürn €

ne, die sache ging vor gericht und die frau hat jetzt eine abfindung von ein paar tausend euro bekommen :-)
 
...das ist bestimmt nur noch ein Gerippe von Auto,....wie der Truthahn nach dem Festmahl :00000830:
 
...aber alles für ´nen Euro...
Wenn den einer von hier bekommt, bitte Meldung erteilen.
 
...Tach Gemeinde,
habe tatsächlich auf das Teil ein Gebot abgegeben :lol: und siehe da habe es auch für sage und schreibe 1,00 Euronen ersteigert.:dance:
Jetzt bin ich gespannt wie das jetzt so abläuft, habe dem guten Herrn grad per E-mail :pcspecialist: angeschrieben und zwar folgendes:

Sehr geehrter Herr .........,

gemäß den Ihnen bekannten und akzeptierten AGBs von Ebay haben Sie
einen Saab 900 Turbo als Ersatzteilträger zum Verkauf angeboten.

Mit Abgabe meines Gebots von 1,00 €, Ablauf der Auktion und
Bestätigung durch Ebay bin ich somit rechtmäßiger Eigentümer des Objekts.

Bitte teilen Sie mir mit wann die Übergabe des Fahrzeugs stattfinden
kann.

Mit freundlichen Grüssen.


Was meint Ihr, bekomme ich das Auto, wird es ein Schlagabtausch geben
:itchy: oder werde ich zu meinen üblichen Methoden greifen müssen :grim: ?
 
Pissen sich SAAB-Fahrer denn überhaupt gegenseitig ans Bein?
 
...nee, glaub nicht. Aber bin echt gespannt was aus der Nummer wird.
 
ach ich find das nur doof.. lasst euch doch net auf so nen dreck ein

da steht doch dick und fett:

nicht bieten,teile anfragen

is halt ein spastiker der nicht weis wo man noch inserieren kann.. aber drauf anspringen is ja noch dümmer.. außerdem is der käufer zu rein gar nichts verpflichtet und das letzte gerichtsurteil endete mit einem vergleich.. das wars..
 
Also,

jetzt geb ich halt auch noch meinen Senf dazu:

Gegenstand des Angebots bei eBay ist auch die Artikelbeschreibung. Da steht relativ klar drin, was Inhalt des Angebots ist.

Für das Vorgehen könnte es Ärger mit eBay geben, da hierdurch keine eBay-Gebühren/ Provisionen anfallen.

Ich erlebe regelmäßig, dass Richter sich sehr genau an die Angebotsbeschreibung bei eBay halten, auch hinsichtlich des vermeintlichen Haftungsausschlusses des Privatverkäufers. Was meint Ihr, wofür doch alles gehaftet werden muss... :00000504:

Bei dem vorliegenden Angebot könnte man eine Klage wagen, das Kostenrisiko ist eher gering. Der Anbieter setzt sich mit dem Angebot in Widerspruch zu dem gewählten Vertriebsweg, er wird sich also an dem Angebot festhalten lassen müssen. Ist denn jedem Kunden offensichtlich klar, was der Verkäufer eigentlich will??

Gruss

jenso
 
nen vergleich ist ja schon was, abziehen lässt sich da garantiert eine gewisse summe
 
Stand denn da irgendwo, aus was dieser 900er besteht?
Wie das wohl weiter geht..... :00000694:
 
...also das war der eingestellte Artikel: "SAAB 900 Turbo Schlachtung"
...und das war die Beschreibung: "saab 900 turbo schlachtung ez.89 2ltr. 103 kw." nicht bieten,teile anfragen.
 
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