Ist das zulässig?

...also gehen wir von einer Karosse mit 103kw Triebwerk aus. Alles was mehr ist wär zugabe.
 
...der gute Anbieter hat folgendes geschrieben auf meiner Anfrage hin:

Hi,

das trifft sich gut da brauche ich den verschrotter nicht bemühen.
Allerdings hat sich in die auktion leider ein kleiner schreibfehler
eingeschlichen,
es handelt sich nicht um einen 900er sondern um einen 9000er.Aber das sollte
egal sein da sich sowieso keine brauchbaren teile an dem fahrzeug befinden.
Also abholung nach terminabsprache möglich.Und bitte an ein geeignetes
transportmittel
denken da eine ziemlich leere karosse natürlich nicht rollbar ist.

Mfg.

...habe ich da etwas übersehen ? :shock:
 
"es handelt sich nicht um einen 900er sondern um einen 9000er.Aber das sollte
egal sein da sich sowieso keine brauchbaren teile an dem fahrzeug befinden.
Also abholung nach terminabsprache möglich.Und bitte an ein geeignetes
transportmittel
denken da eine ziemlich leere karosse natürlich nicht rollbar ist. "

he?


ich mein: Was soll der Quatsch!!!! wieso geht er nicht selber und verkauft ihn für 150 EUR an den Schrotti, wenn die Karosse schon voll leer ist. Moment, dann könnte man womöglich noch mehr rausholen. Motor von einem SAAB-Händler ausbauen lassen, und an den verscherbeln, wenn er noch taugt.
Den Rest zum Schrotti, zum Schrotti, zum Schrotti!
Ist doch eindeutig, oder hab ich da jetzt wieder was übersehen?
 
hallo men-gi,

entweder liest er hier mit oder er ärgert sich zutiefst über dein anschreiben und versucht dich so zu verwirren. ob 900 oder 9000 ist zwar nur eine null aber trotzdem ein großer unterschied. halte uns auf dem laufenden!
 
...klar mach ich das, so oder so würde es negativ für Ihn ausgehen da die Rechtslage eindeutig ist. Er stimmt durch seine E-mail somit zu, ein Fahrzeug für 1,00 € versteigert zu haben. Den angeblich doppelten Schreibfehler 900/9000 kann ich annehmen und vom Kauf zurücktreten oder auf ein liefern der ursprünglich angebotenen Ware bestehen.
 
lol @men gi :mrgreen:

du kaufst jetzt das auto(chassi) für den euro, bestellst den schrotter dorthin und lässt dir min 50eus auszahlen. du must selber nichtmal hinfahren. kaufvertrag machst per fax und vollmacht für schrotter ebenfalls.
 
...was sagt wohl Ebay dazu ?.....ich schreibe den guten Man nochmal an :wazzup_sg:
 
Hey, das nimmt Gestalt an....
:casanova: Mich würde interessieren, wo der Wagen, oder der rest, steht, aber man darf keine persönlichen Daten der ebay Mitglieder weitergeben.
Der Gedanke, dass der Verkäfer mitliest, liegt wirklich nahe. :lernen:

@matti: Was issn das eigentlich jetzt, biste im falschen Forum???? Toyota????
 
ich würde den wagen schnell abholen, so kann er nichtmehr so viel abschrauben.... er hat doch bestimmt damit noch nicht angefangen... :)

in wirklichkeit glaube ich fast, dass derjenige hier mitliest :)

aber 'n 9000er wuerde ich auch nicht annehmen... 103kW ist das nicht eher doch eindeutig 'n 900 LPT ?

///Tomas
 
Der Verkäufer hat nu ein kleines Problem hihihihihihi....aber wer sein
Bewertungsprofil als "privat" nicht freigibt, macht ohnehin keinen seriösen Eindruck!
 
und men-gi? was kam raus, schon was neues? mich interessiert es langsam wie sich da rausgewunden wird.

@niels: nö mein liebling
 
....also der Gute Man hat auf mein erneutes Anschreiben noch nicht reagiert, werde ihn dan doch mal anbimmeln müssen,....tse tse tse, es kein Verlass mehr auf die die Anbieter.

So, und Ebay hat mir folgendes geschrieben:

Hallo Herr Menge,

vielen Dank fuer Ihre Mitteilung zur Auktion "SAAB 900 Turbo Schlachtung
Artikelnummer: 7937900966". Mein Name ist Antje Fuchs.

Bitte haben Sie Verstaendnis dafuer, dass wir keine individuelle
Rechtsberatung durchfuehren duerfen, da die gesetzlichen Bestimmungen
dieses nicht gestatten.

Dazu muessten Sie sich gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt oder auch an
eine Rechtsberatungsstelle wenden.

Wir werden das von Ihnen genannte Mitglied genau ueberpruefen und
gegebenenfalls entsprechende Massnahmen ergreifen.

Bei einem augenscheinlichen Versehen oder Missverstaendnis senden wir
unseren Mitgliedern einen entsprechenden freundlichen Hinweis zu.
Handelt es sich um einen klaren Verstoss gegen unsere AGB oder unsere
Grundsaetze, wird das Mitglied verwarnt oder vom weiteren Handel bei
eBay ausgeschlossen.

Datenschutzrechtliche Bestimmungen erlauben es uns leider nicht, Ihnen
die eingeleiteten Massnahmen naeher zu bezeichnen.

Generell gilt, mit dem Ablauf der auf eBay eingestellten Auktionen kommt
zwischen dem Anbieter und dem Hoechstbieter ein Kaufvertrag zustande -
der Verkaeufer ist nach allgemeiner juristischer Vertragslehre dazu
verpflichtet, den Artikel zum Hoechstpreis an den Hoechstbieter
abzugeben. Der Hoechstbieter ist dazu verpflichtet, den Artikel zu
diesem Preis abzunehmen.

Nur in besonderen Faellen (z. B. Irrtum) kann entsprechend den allgemein
gueltigen zivilrechtlichen Vorschriften die Wirksamkeit dieses
Kaufvertrages angegriffen werden.

Herr Menge, wir danken Ihnen sehr fuer Ihren Hinweis. Sie helfen uns
dadurch, dass das Handeln bei eBay sicher und transparent bleibt.

Mit freundlichen Gruessen

Antje Fuchs
eBay - Sicherheit

eBay - Der weltweite Online-Marktplatz!

Bla...bla...bla...

Habe den guten Man nochmal angeschrieben.

Sehr geehrter Herr ............

da Sie auf mein letztes Schreiben vom 09. Dezember 2004 nicht reagiert haben
muß ich davon aus gehen das Sie vorsätzlich die Übergabe meines von
Ihnen rechtmäßig erworbenen Saab 900 Turbo behindern.

Hiermit räume ich Ihnen eine Frist bis zum Montag den 13. Dezember 2004
ein, um mir einen Übergabetermin innerhalb der nächsten 5 Werktagen zu
nennen oder einen anderen adäquate Lösungsvorschlag zu unterbreiten.

In der Zwischenzeit ist es Ihnen untersagt das Fzg zu zerlegen.

Sollten Sie meine Aufforderung nicht nachkommen, sehe ich mich
gezwungen in dieser Angelegenheit den Rechtsweg einzuschalten.

Mit freundlichen Grüßen,
.............
 
na das mal ein text.
die fristsetzung ist aber doch recht kurz, heut ist doch erst der 10.dez.
 
naja, der Anbieter wollte ja selber, dass das Fahrzeug hurtig abgeholt wird. Ist ja meistens so bei Ebay-Auktionen.
 
Ohhh shit, der arme verkaut nun unwissend seinen Audi, obwohl er nur die scheiss originale Stossstange loshaben wollte :jump:
 
naja die verkaufskategorie ist aber korrekt angegeben, meines wissens nach ist dann der entfall der artikelbeschreibung zu vernachlässigen.
 
Artikelbeschreibung ist ja klar:
Audi 100 C4 S4 Avant Quattro
in sehr gutem zustand.
 
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