Ist diese Felgen/Reifenkombi auf meinem 92er 16 S erlaubt?

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Danke
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SAAB
900 I
Baujahr
1992
Turbo
FPT
Hi Leute,

also falls ich nicht ganz daneben liege, dann gibt es KEIN Reifengroesse/Geschwindigkeitsmoment, es wurde mir gesagt, dass V erst bei 205er Reifen notwendig waeren, Quatsch oder?

In meinem Brief sind 195/60 VR 15 Bedingung, es ist ein 16 S Redbox.

Nun habe ich hier folgende Reifen auf Felgen.

A Reifen sind doch nich zulaessig oder?
Reifen: Uniroyal Rallye 550 The Rain Tyre Groesse 195/60 R 15 H [laufrichtungsgebunden]

B Darf ich diese Felgen auf dem 16 S nutzen? Von welchem SAAB stammen diese ueberhaupt?
Felgen: SAAB 6 J x 15 H2 ET 33 4545687

Anmerkung: Ich gehe davon aus, dass ich die Reifen nicht nutzen kann, diese sind so gut wie neu, 1 Sommer gefahren, falls wer Interesse hat an diesen, ich wohne in FFM, verkaufe diese dann gerne.
 
Na ja. Wenn das so in den Papieren steht, hilft auch die Betriebsanleitung nicht weiter. Man könnte versuchen, einen TÜV-Prüfer zu überzeugen, den Eintrag auf H zu ändern, weil die vmax ja 205 km/h ist. Aber bei den Differenzen in den Reifenpreisen zwischen V und H lohnt das nicht die Mühe. Und nur für einen Reifensatz... Welchen LI hat den der Reifen?

Die 6J-15-Felge darfst Du natürlich fahren. Ggfs. muß sie aber auch in die Papiere eingetragen werden, dafür gibt es eine Saab-Freigabe.
 
Hoffentlich gibt es keine toten....

Ein "Redbox" auto läuft hoffentlich mehr als 205 km/H
 
Was möchtest Du uns denn neues mitteilen?
 
Das was im Brief und im Schein steht ist Bedingung, egal ob 195er oder 205er, ansonsten erlischt Deine Betriebserlaubnis.

Wenn Du die Reifen unbedingt nutzen willst, kannst Du aber auf den LPT rückrüsten. :biggrin::biggrin:
 
Das was im Brief und im Schein steht ist Bedingung, egal ob 195er oder 205er, ansonsten erlischt Deine Betriebserlaubnis. (...)

Quatsch - denk mal nach! Was ist mit Winterreifen z. B. ? Im Brief steht immer die größte freigegebene Variante. Deine Fahrzeugpapiere hingegen geben dir Aufschluss über die Mindestanforderungen des Fahrzeugs...
 
In meiner Betriebsanleitung vom Mj. 1994 steht 195/60 VR 15 oder 185/65 R 15 H. Was nun? Das Auto ist zum Vollturbo umgebaut worden und in den Papieren steht 195/60 R15V (und 125 kw). In der Betriebsanleitung zum Mj. 91 steht nur 195/60 VR 15. Luftdruckempfehlungen auf der Rückseite bekommt man übrigens auch für 195/50 ZR 16.

Nur kamen unlängst Stimmen auf, die normale turbo 16Vs mit H eingetragen haben.

Aber auf die Betriebsanleitung würde ich mich nicht verlassen. Eher auf die alten Papiere, da stand noch alles drin(in Brief und Schein). Brief und Schein gibt es nicht mehr, jetzt heißt es Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Aber daß im Brief immer die größte freigegebene Variante steht, ist wirklich Quatsch. Es steht alles Mögliche drin, inkl.M+S.
 
Quatsch - denk mal nach! Was ist mit Winterreifen z. B. ? Im Brief steht immer die größte freigegebene Variante. Deine Fahrzeugpapiere hingegen geben dir Aufschluss über die Mindestanforderungen des Fahrzeugs...

Öhmz ... was falsches geraucht ? Wo ist denn der Unterschied zwischen Brief und Fahrzeugpapieren ? Bei den neuen Zulassungspapieren steht übrigens immer die "kleinste" Größe drin, z.B. 165 HR 15 beim '84er 900 turbo 8V... wird spaßig, wenn man die kaufen wollte.
 
Hallo,

die Diskussion hat mich jetzt auch ein wenig verunsichert. Zur Geschwindigkeitsangabe (letzter Buchstabe V/H etc.): M.E. darf man auch Reifen mit einer geringeren zul. Höchstgeschwindigkeit fahren, muss dann aber einen formschönen Aufkleber sichtbar am Amaturenbrett haben, auf dem die max. Höchstgeschwindigkeit der Reifen steht. Wenn die restlichen Daten passen, ist das wohl kein Thema.

Aber noch mal zu Brief und Schein: Habe bei beiden die neue Variante. Bei mir sind im Schein 185/65R15 eingetragen, im neuen Brief steht gar nix mehr, Felgengröße wird auch gar nicht mehr erwähnt. Fahre aber 195/60R15 mit 6J15 Felgen. Muss das eingetragen werden oder ist das wurscht, weil "anerkannte" Größe/Kombi?

LG, Timu
 
Zur Geschwindigkeitsangabe (letzter Buchstabe V/H etc.): M.E. darf man auch Reifen mit einer geringeren zul. Höchstgeschwindigkeit fahren, muss dann aber einen formschönen Aufkleber sichtbar am Amaturenbrett haben, auf dem die max. Höchstgeschwindigkeit der Reifen steht. Wenn die restlichen Daten passen, ist das wohl kein Thema.

Nein. Das gilt zwar, aber nur für Winter (M&S)-Reifen. Sommerreifen (also ohne M&S-Kennzeichnung) müssen die drauf sein, die in den Papieren eingetragen sind und folglich vom Hersteller zum Gewicht und der Höchstgeschwindigkeit des Wagens passend freigegeben wurden.
 
Wenn Du noch die alte Variante hast, dann schau, was bei den "anderen" Reifengroessen steht, also z.B. 185/65R15 88H, dann gilt H, denn mit der Reifendimension hat der SI nix zu tun. (Am besten Du fuehrst eine Kopie mit) Das Kuerzel "VR" gibt's eigentlich nichtmehr, sondern nur noch in der o.g. Form also 195/60R15 88V. Soweit ich weiss, darf das "VR" nur noch als Verkaufsbezeichnung gefuehrt werden. Somit ist der ganze Eintrag eh hinfaellig.
VR hiess mal "...mehr als 210", wohingegen V "...bis 240..." bedeutet.
Was gilt ist die eingetragene Hoechstgeschwindigkeit (+- Toleranz ??)
/To
 
Sommerreifen (also ohne M&S-Kennzeichnung) müssen die drauf sein, die in den Papieren eingetragen sind und folglich vom Hersteller zum Gewicht und der Höchstgeschwindigkeit des Wagens passend freigegeben wurden.

Und genau das steht eben NICHT in den Papieren (Fahrzeugschein, oder wie du es auch nennen willst)... sind nämlich meistens 'ne ganze Menge, die freigegeben sind. Ergo > verbindliche Freigabebescheinigung für den entsprechenden Fahrzeugtyp im Auto haben (genügt auch als Kopie). Wenn darüber (!) oder darunter (!) andere Größen zulässig sein sollten, muss es im Spalteneintrag (Fahrzeugschein) mit Betreffzeile erwähnt sein > Einzelabnahme oder ggf. mit Einschränkungen (Geschwindigkeit, Tragindex etc.)
 
Ich versteh das Problem nicht... wenn dein 900 mehr als 210 fährt (wovon ich mal stark ausgehe), und du nicht wie'n Rentner fährst, mach doch einfach V drauf. Das in den Scheinen und den neuen Briefen hin und wieder mal Müll steht, ist doch bekannt. Die Geschwindigkeit vom Reifen kann immer höher sein als das, was der Schein mindestens verlangt. Du kannst auch X oder wie die Dinger bis 270km/h heißen draufmachen.
 
Und genau das steht eben NICHT in den Papieren (Fahrzeugschein, oder wie du es auch nennen willst)... sind nämlich meistens 'ne ganze Menge, die freigegeben sind. Ergo > verbindliche Freigabebescheinigung für den entsprechenden Fahrzeugtyp im Auto haben (genügt auch als Kopie). Wenn darüber (!) oder darunter (!) andere Größen zulässig sein sollten, muss es im Spalteneintrag (Fahrzeugschein) mit Betreffzeile erwähnt sein > Einzelabnahme oder ggf. mit Einschränkungen (Geschwindigkeit, Tragindex etc.)

Wird in diesem Fall nicht nötig sein.
Die ABE des Saab 900 TU 16 S der Modelljahre 1988 bis 1993 enthält insgesamt genau eine Sommerreifengrösse :
195/60 R 15 V
 
wie bitte

Zur Geschwindigkeitsangabe (letzter Buchstabe V/H etc.): M.E. darf man auch Reifen mit einer geringeren zul. Höchstgeschwindigkeit fahren,

Höhere Geschwindigkeit, habe ich richtig verstanden?

... das kannst Du auf eigener Gefahr Privat veranlassen, aber bitteschön auf die anderen Strassenteilnehmer Acht geben!

Davon will der Gesetzesgeber mit allem Recht auf die Sicherheit kein Wort wissen, auch wenn's unter uns die Reifen kurzfristig aushalten würden oder könnten!!!

muss dann aber einen formschönen Aufkleber sichtbar am Amaturenbrett haben, auf dem die max. Höchstgeschwindigkeit der Reifen steht.

... gilt nur für Winterreifen, die meist bedingt einen tieferen Geschwindigkeitsindex aufweisen! Die Sommerreifen müssen auf jedenfall die Höchstgeschwindigkeit samt Toleranz abdecken!

Wenn die restlichen Daten passen, ist das wohl kein Thema.

... für den TÜV/MFK leider schon!

Gi.Pi.
 
Nein. Das gilt zwar, aber nur für Winter (M&S)-Reifen. Sommerreifen (also ohne M&S-Kennzeichnung) müssen die drauf sein, die in den Papieren eingetragen sind und folglich vom Hersteller zum Gewicht und der Höchstgeschwindigkeit des Wagens passend freigegeben wurden.

Yepp, so kenne ich das auch.
 
Moinsen,

klar kannst du H-Reifen fahren, aber dann darfst du halt nur max. 210 km/h und mit V-Reifen 240 km/h also alles ganz einfach,oder?!?!?!

greetz
 
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