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Hallo Forum.
Ich habe ein gebrauchtes Auto mit Zylinderkopfschaden gekauft. Das Auto steht leider 300 Kilometer weg von meinem Zuhause.
Kann ich das Auto mit meinem Versicherungsschutzbrief nach hause transportieren lassen?
In meinen Versicherungsbedingungen steht, "gilt für alle auf Versicherungsnehmer und Ehegatten zugelassenen Fahrzeuge".
1. Gilt ein Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen als zugelassen?
2. Darf der Schaden vor der Zulassung auf den Versicherungsnehmer erfolgt sein? Oder wäre das Versicherungsbetrug? Sowas will ich nicht.
Ich weiß, ruf die Versicherung an, das geht aber erst am Montag.
Danke für eure Meinungen
Grüße
Ralf
Ich habe ein gebrauchtes Auto mit Zylinderkopfschaden gekauft. Das Auto steht leider 300 Kilometer weg von meinem Zuhause.
Kann ich das Auto mit meinem Versicherungsschutzbrief nach hause transportieren lassen?
In meinen Versicherungsbedingungen steht, "gilt für alle auf Versicherungsnehmer und Ehegatten zugelassenen Fahrzeuge".
1. Gilt ein Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen als zugelassen?
2. Darf der Schaden vor der Zulassung auf den Versicherungsnehmer erfolgt sein? Oder wäre das Versicherungsbetrug? Sowas will ich nicht.
Ich weiß, ruf die Versicherung an, das geht aber erst am Montag.
Danke für eure Meinungen
Grüße
Ralf