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Hallo.
Wie ist die aktuelle Rechtslage beim Abschleppen defekter, nicht zugelassener Autos?
Mein Auto hat einen Ölverlust und muß in Reparatur. Das Auto ist nicht zugelassen, aber eindeutig defekt und nicht fahrbereit. Verkehrssicher schon, abgesehen vom nicht funktionierenden Motor.
Ich sehe die geltende Rechtssprechung so, daß das Auto unzugelassen zur nächsten Werkstatt abgeschleppt werden darf.
http://www.fahrtipps.de/pkw/abschleppen-schleppen.php
Stimmt doch? Oder ist das überholt und hat schon mal jemand deshalb Schwierigkeiten gekriegt. Es stimmt schließlich nicht alles was im Internet steht.
Zur Einwandverbeugung:
Kurzzeitkennzeichen wegen 3 km ist übertrieben.
Rote Nummer von Werkstatt geht aus Termingründen nicht.
Danke
Ralf
Wie ist die aktuelle Rechtslage beim Abschleppen defekter, nicht zugelassener Autos?
Mein Auto hat einen Ölverlust und muß in Reparatur. Das Auto ist nicht zugelassen, aber eindeutig defekt und nicht fahrbereit. Verkehrssicher schon, abgesehen vom nicht funktionierenden Motor.
Ich sehe die geltende Rechtssprechung so, daß das Auto unzugelassen zur nächsten Werkstatt abgeschleppt werden darf.
http://www.fahrtipps.de/pkw/abschleppen-schleppen.php
Stimmt doch? Oder ist das überholt und hat schon mal jemand deshalb Schwierigkeiten gekriegt. Es stimmt schließlich nicht alles was im Internet steht.
Zur Einwandverbeugung:
Kurzzeitkennzeichen wegen 3 km ist übertrieben.
Rote Nummer von Werkstatt geht aus Termingründen nicht.
Danke
Ralf