Justerei: Aktuelle Rechtslage beim Abschleppen.

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Hallo.

Wie ist die aktuelle Rechtslage beim Abschleppen defekter, nicht zugelassener Autos?

Mein Auto hat einen Ölverlust und muß in Reparatur. Das Auto ist nicht zugelassen, aber eindeutig defekt und nicht fahrbereit. Verkehrssicher schon, abgesehen vom nicht funktionierenden Motor.

Ich sehe die geltende Rechtssprechung so, daß das Auto unzugelassen zur nächsten Werkstatt abgeschleppt werden darf.

http://www.fahrtipps.de/pkw/abschleppen-schleppen.php

Stimmt doch? Oder ist das überholt und hat schon mal jemand deshalb Schwierigkeiten gekriegt. Es stimmt schließlich nicht alles was im Internet steht.

Zur Einwandverbeugung:
Kurzzeitkennzeichen wegen 3 km ist übertrieben.
Rote Nummer von Werkstatt geht aus Termingründen nicht.

Danke
Ralf
 
Nach meinem letzten Stand...

Ist das ganze rechtlich ein LKW-Gespann.
Der Fahrer des schleppenden Zugfahrzeuges braucht also einen LKW-Führerschein.

Und glaube mir, die Rennleitung wird die Situation im Zweifelsfall als solche werten, denn dafür gibt's mehr *Leistungspunkte* als beim Einsammeln von Falschparkern...
Mann nennt es wohl *Ermessensspielraum* - oder Situationskomik, je nach Betrachtungsweise.

Üblicherweise ist folgende Bewertung seitens der Behörden üblich:
Zugelassenes Fahrzeug, fahrunfähig wegen Panne - ABschleppen. - Geschleppte Kiste ist rechtlich ein Motorfahrzeug.
NICHT zugelassenes Fahrzeug, egal welcher Betriebszustand - Schleppen - Geschlepptes Fahrzeug ist rechtlich ein Anhänger.

Unterhaltsam ist, daß der *Lenker* eines zugelassenen ABgeschleppten Fahrzeuges wohl tatsächlich nach wie vor keine gültige Fahrerlaubnis braucht...
Was dann allerdings im Falle eines Unfalles die Versicherungen davon halten, ist häufig eine andere Geschichte.

Sollte sich an der Sache wegen *EU-Firlefanz* irgendetwas geändert haben, tät mich interessieren - ab wann dies war.

Leider betrachten die Gerichte den feinen Unterschied zwischen "Abschleppen" und "Schleppen" recht unterschiedlich.
Es sind in der Vergangenheit genau in gleicher Situation schon genügend hilfsbereite *Schlepper* oder *Abschlepper* wegen "Fahrens ohne Führerschein" verknackt worden.
Die *Schlepper* manchmal auch wegen anderer Vergehen...
Wogegen für die *Abschlepper* eher die Kollegen von der Sitte zuständig sind.

*wegduck*

...also Vorsicht.
 
Hallo Josef und alle.

Es ist wohl noch schwieriger.

Entscheidend ist wohl, was sich mit der im Mai 2007 geänderten Zulassungsverordnung neu ergeben hat.

Für abschleppen brauchte man bisher keinen LKW-Führerschein.

Es fragt sich, ob immer noch, nicht zugelassene Autos zur nächsten Werkstatt abgeschleppt werden dürfen.

Schleppen ist wieder etwas anderes.

Und dann gibt es Stimmen die behaupten, es nicht mehr gestattet, dem eigenen Kunden eine rote Nummer zu überlassen um das Fahrzeug in die Werkstatt zur Reparatur bringen zu können.

Wie aber soll das Auto dann in die Werkstatt kommen?

`s wird alles schwieriger.

Ralf
 
Zusatzfrage

In der Fahrzeugzulassungsverordnung steht:

<<<<<<

§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung
(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind.


<<<<<

Und abschleppen darf man nur betriebsunfähige Fahrzeuge. Und wenn ein Fahrzeuge betriebsunfähig ist, kann es nicht in Betrieb genommen werden, weil unfähig.

Also zulassungsfrei !!!!!!


Oder?????
 
Ich glaube so kann/darf man das nicht sehen.

"Und abschleppen darf man nur betriebsunfähige Fahrzeuge"

--> Na klar, aber die sind zugelassen und haben gerade ne Panne. Dann kann man das Fzg abschleppen.

Das was du vorhast ist ja schleppen (nicht ABschleppen).
Da könnte ich dir jetzt nur versicherungstechnisch weiterhelfen, aber ob man einfach schleppen darf oder nicht kann ich dir nicht beantworten.

Ich meine mich zu erinnern, dass es beim einfachen Schleppen, wie du es vorhast, einen Haken an der Sache gab. Sonst würde ja auch jeder einfach sein Auto zur Werkstatt oder sonstwohin schleppen. Wozu dann noch rote Nummer, Überführungskennzeichen oder Tageszulassungen?

Tut mir leid, dass mir der genaue Hintergrund des Hakens oder sonstirgendwelche Paragraphen dazu nicht mehr einfallen mögen.
Frag mal beim Strassenverkehrsamt oder bei einem Sachverständigen nach, die müssen das wissen.

Vg, Linda
 
Es war mal so, dass das gezogene Fahrzeug über das ziehende Fahrzeug versichert war.(Betriebsunfähigkeit war ja leicht herzustellen)

Es hat mich mal als Halter des ziehenden Fahrzeugs ziemlich viele Prozente gekostet, als ein Freund im abgeschleppten Fahrzeug einen geparkten Wagen gestreift hat.

Ob das heute noch so ist, weiß ich nicht.
 
So ist es auch jetzt:

Versicherungsumfang bei Anhängern:
Unabhängig davon ob ein Anhänger zulassungspflichtig ist oder nicht haftet nach §3 KfzPflVV die Versicherung des Kfz für Schäden, die durch einen Anhänger oder Auflieger verursacht werden, der mit dem Fz verbunden ist oder sich während des Gebrauchs von diesem löst und sich noch in Bewegung befindet.

Das Gleiche gilt für Schäden, die verursacht werden durch geschleppte und abgeschleppte Fzge, für die kein Versicherungsschutz besteht.
Maßgebend hierfür ist die Betriebsgefahr des ziehenden Fzgs, die einen solchen Schaden entscheidend verursacht.
 
Okay, lassen wir mal beiseite, ob das defekte Fahrzeuge zugelassen sein muß und gehen von einem zugelassenen Fahrzeug aus. Die Materie ist eh schon schwierig genug.


Darf ich ein defektes zugelassenens Auto 3 km weit zu der Werkstatt abschleppen, wo es repariert werden soll? Müßte doch erlaubt sein, denn das ist meiner Meinung nach nicht schleppen.


Nochmal der etwas veraltete Link von oben, der aber wohl den Unterschied zwischen schleppen und abschleppen zutreffend erläutert.

http://www.fahrtipps.de/pkw/abschleppen-schleppen.php

Also irgendwelche angemessenen Möglichkeiten sollte es für den normalen Autofahrer schon geben, ein defektes Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen.

Zusatzfrage zur Versicherung.
Wenn also das abgeschleppte Fahrzeug zugelassen ist, welche Versicherung haftet dann? Zugfahrzeug oder geschlepptes?

Auch wenn es mir schwer fällt, kommentiere ich jetzt mal nicht deutsche Gesetzgebung.

Viele Grüße
Ralf
 
Wenn der Wagen zugelassen ist und du es nur 3km zur Werkstatt hast ist das doch wohl recht eindeutig ein abschleppen.....

Im anderen Fall ist das meiner Meinung nach ein Schleppen und somit muss der Fahrer des ziehenden Fahrzeug einen LKW Lappen haben.....

Was die Versicherungen betrifft kann ich nichts zu beitragen....
 
Oh Ihr lieben Juristen...

Mir wird von alledem so dumm,
als ging mir ein Mühlenrad im Kopfr herum... (JWvG)

Frage:
Darf ich jetzt ein nicht mehr fahrfähiges Auto schleppern/abschleppen, ja, oder nein ?
und wenn ja,
zugelassen, oder nicht zugelassen,
und wenn ja,
wie weit ?,
und wenn ja,
mit welcher Führerscheinklasse,
und wenn ja,
muss der Schleppfahrzeuglenker einen Führerschein haben, ja, oder nein ?
und wenn ja,
welche Versicherung zahlt im Schadensfall ?

Gerd B. total :confused:
 
Mir wird von alledem so dumm,
als ging mir ein Mühlenrad im Kopfr herum... (JWvG)

Frage:
Darf ich jetzt ein nicht mehr fahrfähiges Auto schleppern/abschleppen, ja, oder nein ?
und wenn ja,
zugelassen, oder nicht zugelassen,
und wenn ja,
wie weit ?,
und wenn ja,
mit welcher Führerscheinklasse,
und wenn ja,
muss der Schleppfahrzeuglenker einen Führerschein haben, ja, oder nein ?
und wenn ja,
welche Versicherung zahlt im Schadensfall ?

Gerd B. total :confused:


Hallo Gerd.
Genau das war die Frage, danke für die Zusammenfassung.

Hier die Lösung:

Ich war heute morgen bei der Polizei.

Abschleppen ist nur noch zulässig als Nothilfe. Und bei einem nicht zugelassenen Auto kann es keine Not geben. Not ist nur, wenn während des Betriebs ein Schaden eintritt. Somit ist eindeutig klar, daß ein abgeschlepptes Auto zugelassen sein muß.

Und es ist auch nicht zulässig, ein defektes Auto von einem privaten Parkplatz aus abzuschleppen. Wenn das Auto nämlich bereits privat gut untergebracht ist, gibt es auch keine Not mehr.

Aber der Herr Polizist empfiehlt einen Trick, er meint, man brauche ja niemandem sagen, wo das defekte Auto die Not erlitten hat.

Solche Gesetze sind echt sinnvoll, wo sogar die Polizei Umgehungstricks empfiehlt.

Jetzt lasse ich das Auto vom ADAC transportieren. Geht aber auch nur, wenn das Auto zugelassen ist.

Schleppen ist zwar technisch dasselbe wie abschleppen, aber juristisch nicht und somit völlig nicht erlaubt.

Ich frage jetzt nicht, wie sich das alles verhält, wenn ich das defekte Auto mittels Stange vor mir herschiebe.

Ralf
 
Das ist Autoschieberei :biggrin:

anderer (illegaler) Vorschlag: falls weiterer zugelassener Saab vorhanden, Nummernschild umschrauben. :rolleyes:


Okay, überzeugt. Keine Schiebungen.

Die Sache mit dem Nummernschild ging mir auch kurz durch den Kopf. Da war mir der Grad der Illegalität dann doch etwas zu groß.

Interessant ist aber auch der Hinweis im Kfz-Brief, siehe Bild.
 

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    Im000101.jpg
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Hänger mieten, Auto drauf, ab zur Werkstatt. Wo ist das Problem ? Mit Stundentarif sogar richtig billig und man spart Polizeibesuche und stundenlanges Fragenstellen im Internet.

Zur Not Zugfahrzeug ebenfalls mieten ... Stuttgart-Frankfurt/Main-Stuttgart mit Nissan Pickup + 2,5-Tonnen-Hänger gute 210 Euro + Sprit (ca. 50 Euro) + 1 Urlaubstag.

Grüße Hardy

P.S. Gegebenenfalls schleppt einen kulanterweise auch die Werkstatt ein, wenn man hinterher dort reparieren läßt.
 
Hänger mieten, Auto drauf, ab zur Werkstatt. Wo ist das Problem ? Mit Stundentarif sogar richtig billig und man spart Polizeibesuche und stundenlanges Fragenstellen im Internet.

Zur Not Zugfahrzeug ebenfalls mieten ... Stuttgart-Frankfurt/Main-Stuttgart mit Nissan Pickup + 2,5-Tonnen-Hänger gute 210 Euro + Sprit (ca. 50 Euro) + 1 Urlaubstag.

Naja, manch einer findet es vielleicht tatsächlich etwas übertrieben, 200 Euronen zu berappen, nur um die 3km entfernte Werkstatt zu erreichen. ...und mit LKW-Führerschein scheint es ja auch wie gewünscht zu gehen. Warum also nicht fragen?

BTW: Komme mir eigentlich noch nicht alt vor, aber selbst, was ein 'LKW-Führerschein' ist, weiss ich nicht genau, weil sich das seit meinem Führerscheinerwerb schon dreimal geändert hat. Seinerzeit bin ich zu verschiedenen Gelegenheiten 7,5-Tonner gefahren. Wenn ich das jetzt nochmal müsste, würde ich auch erstmal recherchieren, ob ich das noch darf...
 
BTW: Komme mir eigentlich noch nicht alt vor, aber selbst, was ein 'LKW-Führerschein' ist, weiss ich nicht genau, weil sich das seit meinem Führerscheinerwerb schon dreimal geändert hat. Seinerzeit bin ich zu verschiedenen Gelegenheiten 7,5-Tonner gefahren. Wenn ich das jetzt nochmal müsste, würde ich auch erstmal recherchieren, ob ich das noch darf...

du darfst. Selbst wenn sich das geändert hat - Du hast Führerschein Klasse 3 und den nimmt Dir keiner. Und damit darfst Du bis 7,5t fahren, auch wenn Du das nach den neuen "Fahrerlaubnisklassen" nicht mehr dürftest. Du hast "Besitzstandswahrung"
 
Naja, manch einer findet es vielleicht tatsächlich etwas übertrieben, 200 Euronen zu berappen, nur um die 3km entfernte Werkstatt zu erreichen. ...und mit LKW-Führerschein scheint es ja auch wie gewünscht zu gehen. Warum also nicht fragen?

BTW: Komme mir eigentlich noch nicht alt vor, aber selbst, was ein 'LKW-Führerschein' ist, weiss ich nicht genau, weil sich das seit meinem Führerscheinerwerb schon dreimal geändert hat. Seinerzeit bin ich zu verschiedenen Gelegenheiten 7,5-Tonner gefahren. Wenn ich das jetzt nochmal müsste, würde ich auch erstmal recherchieren, ob ich das noch darf...

Ich meine, fragen geht schon, ist ja keiner gezwungen zu antworten.

Das Thema scheint mir aber von allgemeinem Interesse. Kann ja jedem mal passieren, daß die Kiste streikt.

Unter #11 steht was die Polizei zu dem Thema sagt und was wohl so auch stimmt.

Ein LKW-Führerschein nutzt auch nichts. Du bräuchtest mindestens einen Schein für 2-Achs-Hängerbetrieb (nicht Doppelachser!). Dann ist es zwar nicht mehr Fahren ohne Führerschein, aber dafür genehmigungsbedürftiges Schleppen, nicht mehr Abschleppen !!!

Beste Lösung bei zugelassene Autos ist immer noch ADAC.

Ralf
 
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