Käufer aus Dänemark hätte gern Briefkopie * Bedenklich ??

Ach, targa ist doch nen dufter Kerl hier im Forum. Er lag halt mit seiner Einschätzung der Illegalität der Kopierfähigkeit daneben, hat es korrigiert und fertig ist das :smile:

Einfaches Kopieren ist erlaubt. Erwischt werden mit Kopie kann evtl teuer werden. Fertig aus, damit ist der Hahn doch gegessen. :cool:

O.K deine Antwort war Richtig und Korrekt und Vernünftig geantwortet ( aus meiner Sicht völlig i.O.):smile:

Also das mit den bisherigen Antworten bezieht sich dann nur auf stelo und Hardy.

Greetings
Wolly:smile:
 
Zitat von Wolly:
Jeder hat auf seinem Gebiet seine Kenntnisse aber wer will alles wissen?
Ich Lerne bis zu meinem....und Basta also immer Schüler:smile:

Also es ist leicht zu schreien aber Menschen die ohne Gewinn anderen Helfen und das Quasi Ehrenamtlich sollte man nicht so Behandeln.

Es ist kein Meister vom Himmel gefallen. Dem stimme ich bei:smile:

Gruß
Carmen:smile:
 
Gute Güte.

Ach, targa ist doch nen dufter Kerl hier im Forum.

Hab ich auch nie bezweifelt und sehe das ganz genauso.

Aber jeden dämlichen Gesslerhut grüße ich deshalb noch lange nicht.

Im schlimmsten Fall kost mich die Bequemlichkeit halt:

" 174 Die Zulassungsbescheinigung Teil I oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt => 10 € "

Oder wie sagte ein längst verstorbener Ex-Kollege meines Vaters: "Dui solled me no eischperre" (hochdeutsch: "Die sollen mich ruhig ins Gefängnis stecken").

Locker bleiben ! Hardy
 
Gute Güte.



Hab ich auch nie bezweifelt und sehe das ganz genauso.

Aber jeden dämlichen Gesslerhut grüße ich deshalb noch lange nicht.

Im schlimmsten Fall kost mich die Bequemlichkeit halt:

" 174 Die Zulassungsbescheinigung Teil I oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt => 10 € "

Oder wie sagte ein längst verstorbener Ex-Kollege meines Vaters: "Dui solled me no eischperre" (hochdeutsch: "Die sollen mich ruhig ins Gefängnis stecken").

Locker bleiben ! Hardy

Es ist halt eine kniffelige Sache: "ob oder ob nicht"

Zum Bspl. : Ich hatte nach einer Fahrgestellnummer gefragt und bekam sie mit !"§ Zeichen zerlegt zugesand. Ein anderer Anbieter schickte sie mir ohne großes Trarra:smile:

Daher ist dieses angesprochene Thema wichtig, um verschiedene Meinungen zu lesen.

Daraus lernt man doch:biggrin:

Gruß
Carmen:smile:

Take it easy, Nobody is perfect:biggrin:
 
Soviel ich weiss, wurden früher gerne die Kaufverträge so gestaltet, dass sie beim Kauf gerne knapp unter den Grenzen der Luxuxsteuer lagen.

Bei meinem 9-5 vor zwei Jahren sagte mir der Käufer, dass die Kaufverträge zwischenzeitlich keine Bewandnis mehr haben, man geht zwischenzeitlich nach einer Art Eurotax Liste vor.

Wenn sich der Käufer - insbesondere wegen der dann abzuführenden horrenden Steuer - vorher informieren will, ist das völlig legitim.

Es geht schließlich um die doppelte Bezahlung des Kaufpreises.

Rechtlich (In Bezug auf Urkundenfälschung) hätte ich jetzt auch kein Problem gesehen, eher auf Basis einer kriminellen Motivation. Aber die sehe ich auch nicht.

Mein Fazit, die Anfrage macht aus steuerlichen Gründen Sinn.

Du kannst den Brief ja einscannen und ein Wasserzeichen hinterlegen, wenn es Dich zu sehr stört.
 
Na und... streng genommen ist's trotzdem Urkundenfaelschung, aber wie schon gesagt, stoert vermutlich keinen.

Neee, wenn Du eine Farbkopie machst und das dann als Original ausgeben würdest, dann wäre es evtl. Urkundenfälschung.
Kopien darf man machen (wahrschlich selbst von einem Geldschein....:tongue:)
 
DITO!

Urkundenfälschung läge nur dann vor, wenn Du in der Absicht den Rechtsverkehr täuschen zu wollen eine unechte Urkunde herstellen oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebrauchen würdest!
 
Genau das finde ich so affig. Als wenn in der Nummer die Körbchengröße der Ehefrau verschlüsselt wäre :confused:

Eher die eigene Schwanzlänge :tongue:, die Körbchengröße der Frau würde jeder Mann doch eher verraten :tongue::tongue:

Wenn man ängstlich ist, kann man ja die letzten drei Zahlen weglassen....dann sind alle infos, die der Käufer braucht vorhanden...
 
kann schwierig werden... einige moderne Kopierer erkennen Geldscheine und verweigern den Dienst...

Es bezog sich eher auf Dokumente. Bei Geldscheinen ist es sicher was anderes, aber wenn ich zu Hause einen Kopierer habe und mir die Teile kopiere, um die Wände damit zu tapezieren, denke ich nicht, einen Strafbestand zu erfüllen...
 
Nein, natuerlich nicht.
Worauf ich die ganze Zeit hinaus will, ist dass die Grenze etwas schwierig zu ziehen ist.
 
Wer Banknoten nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft
 
Gibt seit 39 Jahren keine Zuchthäuser mehr :-D
 
Ja okay, ich hab unvollständig zitiert:

Die Herstellung und Verbreitung von Falschgeld wurde zu jeder Zeit hart bestraft. Auf den deutschen Reichsbanknoten wurde im Kleingedruckten mit Zuchthausstrafen gedroht: Wer Banknoten nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft. Auf den deutschen DM-Scheinen ab 1963 wurde dann "Zuchthaus" durch "Freiheitsstrafe" ersetzt.

natürlich aus Wiki...
 
.... was aeusserst schwierig zu lesen war... ;)
 
Wer Banknoten nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft

Auf den Euroscheinen steht nix derartiges !


.........Bei meinem 9-5 vor zwei Jahren sagte mir der Käufer, dass die Kaufverträge zwischenzeitlich keine Bewandnis mehr haben, man geht zwischenzeitlich nach einer Art Eurotax Liste vor.
Wenn sich der Käufer - insbesondere wegen der dann abzuführenden horrenden Steuer - vorher informieren will, ist das völlig legitim.
Es geht schließlich um die doppelte Bezahlung des Kaufpreises..........

Der ursprüngliche Anlaß des Threads ist erledigt.

Ich habe mich über den Anfragenden informiert, der ist seriös. Ich habe eine farbige Fotografie des Briefs geschickt mit Kopievermerk und Schwärzung der letzten Ziffern der FG-Nummer, also nach Baujahr. Das reicht ihm.

Hintergrund ist die hohe Registrierungssteuer in DK. Da leuchtet mir das Ansinnen des Interessenten durchaus ein. Mit Glück schätzt der dänische Zoll das alte Auto nach Schwacke oder DAT, dann hält sich die Steuer in Grenzen. Obgleich, bei geschätzten 2000 Euro sind es immer noch € 2100 Steuer zusätzlich. Ich bin froh, daß ich nicht in DK lebe.

Und gut ist auch, daß der Zoll nicht nach Marktwert geht.

Viele Grüße
Ralf
 
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