Kauf-Zulassungsfrage

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11. Jan. 2013
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SAAB
900 I
Baujahr
1991
Turbo
FPT
Hallo Alle!

ich kenne den deutschen Gesetz nicht darum habe ich eine Frage - welche Formalitaeten muessenerledigt werden wenn das Auto das ich kaufen will:
1) Abgemeldet ist
2) Hat die rote Kennzeichen

Ich meine vor allem - wer was machen soll. Ob zB der Verkaufer das Auto wieder anmelden soll und dann verkaufen, oder muss ich alles selbst machen. Wie lange dauert es (in Polen paar Tage :/ ) und ob es was extra kostet (TUV?).

Wenn das Autoabgemeldet ist kann ich gleichzeitig eine anmeldung und exportformnalitaeten erledigen oder erst anmelden und danach export Themen?
Bevor ich den Saab kaufen wollte ;) hatte ich solche Probleme nicht. Alle Autos waren zugelassen - dann nur kurz ins Amt um die Exportkennzeichen zu besorgen und fertig.

vielen Dank im Voraus
Marek
 
Rote Kennzeichen gibt es nur für Händler.

Oder meinst Du ein rotes Exportkennzeichen..?
 
die 07er Nummer ist auch "rot" :smile:.

@Marek: Möchtest Du ein Auto in Deutschland zulassen oder ein in Deutschland gekauftes, abgemeldetes Auto nach Polen "exportieren"?

Für eine Zulassung in Deutschland benötigst Du:

- Fzg. Brief
- Fzg. Schein
- aktuellen (gültigen) TÜV-Bericht (evtl. reicht es, wenn in Papieren vermerkt, wird von den Zul. Stellen unterschiedlich gehandhabt)
- EVB-Nummer von Deiner Versicherung
- Deinen dt. Personalausweis
- Bankdaten zur Abbuchung der KFZ-Steuer
 
Für eine Kurzzulassung.... bei einer beliebigen Versicherung vorsprechen. Da bekommst du einen Vers.-schein. Der kostet allerdings bei den meißten inzwischen was (bei mir allianz 133.- euro) kann dann aber später mit der fälligen jahresprämie verechnet werden. Dann gehst du auf die jeweilige Zulassungsstelle und beantragst die Kennzeichen. Diese gelten glaube 5 Tage. So sollte es innerhalb Deutschlands Funktionieren....
 
Danke fuer infos.

Ich will in Deutschland Auto kaufen, Exportkennzeichen besorgen und auf Raedern nach Polen fahren. "Die Roten" muessten dann Haendler sein (es waren keine Export). Und dann kommt die Frage - wenn das Auto Haenler-rote Kennzeichen hat ist es an- oder abgemeldet? Oder kann es sowohl "an" als auch abgemeldet sein und muss ich jedesmal nachfragen?
 
hallo,

du kannst in deutschland kaufen, das fz. mit einem ausfuhrkennzeichen (dieses hat am rechten rand einen roten balken) versehen und damit ganz gelassen nach polen fahren.
wo willst du das auto kaufen, und was für eins soll es denn sein.

die ausfuhrkennzeichen bekommst du bei der kraftfahrzeugzulassungsstelle, in der stadt, wo du das auto kaufst.

benötigt wird jedoch wie bei allen anderen autos auch, der schein, der brief, der kaufvertrag die abmeldebescheinigung.
günstig ist auch der letzte tüv-bericht


na dann viel spass
 
@twardo - mit Ausfuhrkennz. ist mir Geschichte bekannt weil ich schon 2 Autos aus D geholt habe :) Aber die an- und abmeldungsgeschichte ist mir ganz neu.

Das Auto soll ein 900 Schraegschnauzer sein aber wo in D :confused: Mal sehen was noch aktuell wird als ich den Urlaub bekomme.
 
@twardo - mit Ausfuhrkennz. ist mir Geschichte bekannt weil ich schon 2 Autos aus D geholt habe..........

Mal das Wichtigste:

Bei der roten Händlernummer ist die NUMMER angemeldet und versichert. Wenn du die an dein Auto schraubst und das Auto in die zugehörige Liste einträgst, darfst du Probefahrt machen. TÜV oder Zulassungsstelle geht auch noch. Überführung nicht, außer der Inhaber der roten Händlernummer macht es. Keine Ahnung, ob die roten Händlerkennzeichen im Ausland zugelassen sind, ich glaube aber nicht, daß ein Händler die Nummer dafür hergibt.

Es gibt gelbe Kurzzeitkennzeichen, die gelten 5 Tage. Die kriegst du ohne daß du sagst für welches Auto. Die werden nur von wenigen ausländischen Staaten anerkannt, wie es in Polen ist, mußt du dort fragen. Mit Kurzzeitkennzeichen kannst du auf jeden Fall zum TÜV fahren oder an die polnische Grenze. Du brauchst für das Kennzeichen eine Versicherung, TÜV-Bescheinigung ist nicht nötig, aber verkehrssicher muß das Auto sein.

Dann gibt es Exportkennzeichen. Die gelten länger als fünf Tage, mit denen kannst du überall fahren, und dein Auto ist angemeldet. Dafür brauchst du Versicherung, TÜV-Bescheinigung und Fahrzeugpapiere, die Zulassungsbehörden wollen das Auto auch fast immer anschauen.

Natürlich brauchst du bei Behörden immer einen Ausweis.

Viele Grüße
Ralf
 
Es gibt gelbe Kurzzeitkennzeichen, die gelten 5 Tage. Die kriegst du ohne daß du sagst für welches Auto. Die werden nur von wenigen ausländischen Staatten anerkannt, wie es in Polen ist, mußt du dort fragen. Mit Kurzzeitkennzeichen kannst du auf jeden Fall zum TÜV fahren oder an die polnische Grenze. Du brauchst für das Kennzeichen eine Versicherung, TÜV-Bescheinigung ist nicht nötig, aber verkehrssicher muß das Auto sein.
Eigentlich nicht gültig in Polen, aber polnische Behörden und Polizei sind gegenüber Polen (!!!) tolerant.
 
Kurzzeitkennzeichen werden nur noch an Personen ausgeben, die ihren Wohnsitz im Antragskreis haben.

Grundsätzlich richtig. Aber bei einigen Zulassungsstellen gibt es einen Ermessens-Spielraum, bei dem die Kennzeichen auch dann ausgegeben werden, wenn im Zuständigkeitsbereich dieser Behörde ein Fahrzeug erworben wurde. Probleme gibt es meistens dann, wenn jemand ohne deutsche "Staats"-Bürgerschaft oder festen Wohnsitz im Land aufschlägt - Weil dies genau die Klientel ist, die in der Vergangenheit häufig die Kurzzeitkennzeichen außerhalb des vorgesehenen Zweckes genutzt haben. Auch Weitergabe, im Falle das der Verkäufer die Kennzeichen beschafft, ist offiziell nicht mehr zulässig.

Es wurde wohl mit den gelben Nummern recht häufig Schindluder getrieben, weil sie ja nicht einem eindeutig identifizierten Fahrzeug sondern einer Person zugeordnet sind - man somit recht leicht geklaute Karren in den Osten schaffen konnte, ohne unmittelbar aufzufallen - zumindest dann, wenn man nicht in eine Fahndung oder Routinekontrolle gefahren ist.

Wi üblich trifft's nicht letztlich nur mal wieder die Gelegenheitsdiebe, Amateure - oder auch ehrliche Menschen, die tatsächlich einen Wagen legal und unkompliziert auf eigener Achse zu einem neuen Standort bewegen wollen - denn - die Profis "überführen" die heiße Ware eh als Doublette eines real existierenden und legal zugelassenen Fahrzeuges, fallen somit selbst bei einer Razzia nicht auf.

Ich würde deshalb die Zulassungsstelle des Kaufortes kontaktieren und die regional gültige Regelung erfragen. Bei manchen Landratsämtern hat man Glück - andere dagegen halten sich strikt an die Regelungen und verweigern die Zuweisung des Kennzeichens. Dann bleibt "legal" nichts anderes als den Wagen entweder mit dem Hänger zu holen oder sich die Papiere nach Polen schicken zu lassen um den Wagen mit polnischem Kennzeichen zu holen.
 
Für eine Zulassung in Deutschland benötigst Du:

- Fzg. Brief
- Fzg. Schein
- aktuellen (gültigen) TÜV-Bericht (evtl. reicht es, wenn in Papieren vermerkt, wird von den Zul. Stellen unterschiedlich gehandhabt)
- EVB-Nummer von Deiner Versicherung
- Deinen dt. Personalausweis
- Bankdaten zur Abbuchung der KFZ-Steuer
Ausweis muss natürlich nicht. Ein Pass plus einer aktuellen deutschen Meldebescheinigung tut es selbstverständlich auch.
 
Ok, also das Thema Kurzzeitkennzeichen klar ist. Es bleibt nur die An- Abmeldung. Ein Beispiel - ich kaufe ein abgemeldetes Wagen. Was soll ich dann tun? Das Auto steht ohne Kennzeichen im Parkplatz. Erst die Zulassungsamt um die Kennzeichen zu bekommen, dann TUV und wieder Zulassungsamt um die Export Kennzeichen zu erworben?

Sicherlich wenn ich einen bestimmten Wagen sehen werde, dann frage ich den gueltigen Amt aber vorher will ich wissen welches extra Aufwand benoetigt Abgemeldetes Fzg.

Gruess
Marek
 
Würde mich an Deiner Stelle, an #6 orientieren.....
 
Würde mich an Deiner Stelle, an #6 orientieren.....
Das Problem ist, das man ein Exportkennzeichen zumindest hier nur kriegt, wenn man das Auto vorführt!!!


Ok, also das Thema Kurzzeitkennzeichen klar ist. Es bleibt nur die An- Abmeldung. Ein Beispiel - ich kaufe ein abgemeldetes Wagen......

Mal grob:

1. Ein Auto ohne TÜV kannst du eigentlich nur auf dem Hänger exportieren!

2. Wenn das Auto TÜV hat und du eine BESTÄTIGUNG der Versicherung hast, darfst du mit dem Auto bis zur NÄCHSTEN Zulassungsstelle fahren und es dort am gleichen Tag zulassen. Das heißt irgendwie Fahrten im Zusammenhang mit Zulassung.

So war das bisher, mir ist nicht bekannt, daß das nicht mehr gilt oder nicht gilt für Leute aus anderen Staaten. Verlaß dich aber bitte nicht auf meine Aussagen, sondern frage wenn es konkret wird, vorsichtshalber bei der Zulassungsstelle oder der Polizei nach !!!!!!!!!

Grüße
Ralf
 
1. Ein Auto ohne TÜV kannst du eigentlich nur auf dem Hänger exportieren!

Das ist so nicht ganz richtig.
Tüv / Dekra bieten für solche Fälle eine "kleine" Abnahme an, bei der nur feststellt wird, dass das Fahrzeug im Augenblick der Vorführung verkehrssicher ist.
Das reicht fürs Exportkennzeichen und ist keine HU!

Grüße aus BI - Thomas
 
Kurzzeitkennzeichen werden nur noch an Personen ausgeben, die ihren Wohnsitz im Antragskreis haben.
Hallo Hansp,
nicht ganz getroffen: Du kannst das (gelbe) Kurzzeit Kennzeichen entweder an Deinem Wohnort ODER am Sitz des Verkäufers erwerben. In beiden Fällen benötigst Du aber inzwischen einen Kaufvertrag über das Fahrzeug. Die ganze Prozedur erfolgt über die KFZ Zulassungsstelle, ähnlich einer richtigen Fahrzeugzulassung. Die Gründe dieser Veränderung wurden hier ja schon beschrieben. Wesentlich ist, dass eine Probefahrt NICHT MEHR mittels Kurzzeitkennzeichen möglich ist, denn den Kaufvertrag musst Du auf der Zulassungsstelle präsentieren. Übrigens kennen nicht alle Händler diese Änderungen und lassen Dich, so sie ihr eigenes rotes Kennzeichen für eine längere Probefahrt nicht herausrücken wollen, in die Falle marschieren.

Beim Ankauf vom Händler kann die Probefahrt dann mittels der roten Kennzeichen erfolgen, beim Ankauf von Privat ist eine Probefahrt nur noch möglich, wenn der Wagen korrekt zugelassen ist. Alle sonstigen "kreativen" Wege sind streng gesehen nicht mehr legal. Soweit ich es verstehe, kann ein Händler ( im Besitz roter Kennzeichen ) die roten Nummern für Eigenerwerbe nutzen, darf seine "Roten" aber nicht verleihen...

Die Kosten für das gelbe Kennzeichen sind je nach Stadt unterschiedlich, liegen aber i.d.R. unterhalb von €100,- inklusive der Haftpflichtversicherung für bis zu 5 Tagen. Die meisten Kennzeichendienste bieten Hilfe an, jedoch kommst Du nicht um die vertraglichen Punkte umher.

Hoffe, damit auch noch ein wenig Licht in die neue Regelung bringen konnte, die seit Ende letzten Jahres gültig ist.
Gruss, Dirk
 
Das ist so nicht ganz richtig.
Tüv / Dekra bieten für solche Fälle eine "kleine" Abnahme an, bei der nur feststellt wird, dass das Fahrzeug im Augenblick der Vorführung verkehrssicher ist.
Das reicht fürs Exportkennzeichen und ist keine HU!
Grüße aus BI - Thomas

Danke für die wichtige Ergänzung. Daß es einen "ExportTÜV" gibt, wußte ich nicht.
Für so ein Auto gilt dann wohl auch mein Punkt zwei.

........Du kannst das (gelbe) Kurzzeit Kennzeichen entweder an Deinem Wohnort ODER am Sitz des Verkäufers erwerben. In beiden Fällen benötigst Du aber inzwischen einen Kaufvertrag über das Fahrzeug......

Das heißt, TÜV und Fahrt bis an die Grenze wäre mit Kurzzeitkennzeichen machbar.

Grüße
Ralf
 
Grundsätzlich richtig. Aber bei einigen Zulassungsstellen gibt es einen Ermessens-Spielraum, bei dem die Kennzeichen auch dann ausgegeben werden, wenn im Zuständigkeitsbereich dieser Behörde ein Fahrzeug erworben wurde. Probleme gibt es meistens dann, wenn jemand ohne deutsche "Staats"-Bürgerschaft oder festen Wohnsitz im Land aufschlägt - Weil dies genau die Klientel ist, die in der Vergangenheit häufig die Kurzzeitkennzeichen außerhalb des vorgesehenen Zweckes genutzt haben. Auch Weitergabe, im Falle das der Verkäufer die Kennzeichen beschafft, ist offiziell nicht mehr zulässig.

Es wurde wohl mit den gelben Nummern recht häufig Schindluder getrieben, weil sie ja nicht einem eindeutig identifizierten Fahrzeug sondern einer Person zugeordnet sind - man somit recht leicht geklaute Karren in den Osten schaffen konnte, ohne unmittelbar aufzufallen - zumindest dann, wenn man nicht in eine Fahndung oder Routinekontrolle gefahren ist.

Wi üblich trifft's nicht letztlich nur mal wieder die Gelegenheitsdiebe, Amateure - oder auch ehrliche Menschen, die tatsächlich einen Wagen legal und unkompliziert auf eigener Achse zu einem neuen Standort bewegen wollen - denn - die Profis "überführen" die heiße Ware eh als Doublette eines real existierenden und legal zugelassenen Fahrzeuges, fallen somit selbst bei einer Razzia nicht auf.

Ich würde deshalb die Zulassungsstelle des Kaufortes kontaktieren und die regional gültige Regelung erfragen. Bei manchen Landratsämtern hat man Glück - andere dagegen halten sich strikt an die Regelungen und verweigern die Zuweisung des Kennzeichens. Dann bleibt "legal" nichts anderes als den Wagen entweder mit dem Hänger zu holen oder sich die Papiere nach Polen schicken zu lassen um den Wagen mit polnischem Kennzeichen zu holen.
:hmmmm: Ich denke, man sollte den ersten Absatz inhaltlich einfach nochmal überdenken.Einfach komplett daneben. Aber wirklich komplett.
 
:hmmmm: Ich denke, man sollte den ersten Absatz inhaltlich einfach nochmal überdenken.Einfach komplett daneben. Aber wirklich komplett.

Nö. Definitiv nicht.

Sowohl der Sachverhalt, daß es möglich ist, am Kaufort ein Kennzeichen zu beschaffen als auch die Tatsache, daß man als nicht inländischer Käufer, erschwerdend ohne Hautwohnsitz innerhalb Deutschlands hierbei den "Ermessensbereich" der Behörde in unangenehmer Weise zu spüren bekommt und somit nicht nur mit möglichen Sprachbarrieren zu kämpfen hat, ist in vielen Fällen belegt. Mach Dir mal die Mühe und durchforste entsprechende Foren des Auslandes nach dem Thema - soweit Du in der Lage bist und die Landessprache lesen kannst.

Weiterhin wurde vom Bundesministerium für Verkehr offiziell verlautbart, daß Grund der Regelungsänderung die häufige missbräuchliche Nutzung dieser Kennzeichen ist. Vermutlich wird hier jetzt wieder irgendeiner der unverbesserlichen "Gutm*******" (...selbst zensiert...) aufschlagen und behaupten, daß es sich hierbei um Omis und Opis gehandelt hat, die sich ein gelbes Kennzeichen beschafft haben, um damit sonntags in die Kirche zu fahren...
 
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