Knöllchen in Holland

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Hi,
eine gute Freundin von mir hat letztens in Holland wegen Falschparkens ein Knöllchen bekommen - oder besser: Es fehlten 1,50 € Parkgebühr, die nachzubezahlen wären. Der Parkplatz war regulär.

Auf dem Knöllchen stand, dass man sie mit dem Halter des Fahrzeugs in Verbindung setzen würde.

Lange kam nichts (Passiert im Juni 2009).

Jetzt kam ein Schreiben eines Inkassounternehmens hereingeflattert (ABM Amro), sie solle 1,50 € zuzüglich 50 € Verwaltungsgebühr bezahlen.

Widerspruch wäre möglich.

Fehlt da nicht eine Bezahlaufforderung wie man sie in Deutschland erhalten würde?

Gruß


Thomas
 
ABN Amro ist eigentlich kein Incassobetrieb ... ist eine Bank (mit weiteren Geschäftszweigen). Der Tarif, der aufgerufen wird, ist *normal*, das kostet es immer, wenn an der Parkuhr überzogen wird. Falsch parken kann auch noch teurer sein. Ich weiß icht, ob Ihr des Niederländischen/ Hochholländisch mächtig sein, aber ich denke mal, das, was Ihr habt, ist die Zahlungsaufforderung.
Leider gibt Flensburg die Halterdaten auf Anfrage heraus ... umgekehrt wird das meistens anders gehandhabt.
Wenn nicht gezahlt wird, muss die Dame damit rechnen, bei der nächsten NL-Kontrolle mit einem nicht bezahlten Knöllchen konfrontiert zu werden. Der Betrag wird dann bar mit Schmerzensgeld kassiert - incl. Transport zum Bankautomaten. Oder das Auto bleibt als Pfand da. :cool:
 
Besser zahlen, sonst muß sie ihr Gras in Zukunft woanders kaufen.
 
Die Forderung wurde vom Parkplatzeigner (i.d.R. die Gemeinde) an ein Inkassounternehmen verkauft. Einen freundlichen Brief zurückschicken und bestreiten, an fraglichem Tag in fraglichem Ort gewesen zu sein. In diesem Fall läuft der Vorgang vom Inkassounternehmen an die Gemeinde zurück, die ist dann in der Bringschuld, den Verstoss zu beweisen. Die Sachen wird dann im Sand verlaufen, wenn doch was kommt kann immer noch bezahlt werden, aber das wird nicht teurer als es jetzt schon ist.

Sollte das Schreiben auf niederländisch oder einer anderen Sprache als deutsch abgefasst sein: Auf deutsch zurückschreiben, dass man leider den Inhalt des Schreibens nicht versteht.
 
Die Forderung wurde vom Parkplatzeigner (i.d.R. die Gemeinde) an ein Inkassounternehmen verkauft. Einen freundlichen Brief zurückschicken und bestreiten, an fraglichem Tag in fraglichem Ort gewesen zu sein. In diesem Fall läuft der Vorgang vom Inkassounternehmen an die Gemeinde zurück, die ist dann in der Bringschuld, den Verstoss zu beweisen. Die Sachen wird dann im Sand verlaufen, wenn doch was kommt kann immer noch bezahlt werden, aber das wird nicht teurer als es jetzt schon ist.

Sollte das Schreiben auf niederländisch oder einer anderen Sprache als deutsch abgefasst sein: Auf deutsch zurückschreiben, dass man leider den Inhalt des Schreibens nicht versteht.

Egal, wie... - einfach erst mal bei *denen* für zusätzlichen Verwaltungsaufwand sorgen. Von diesen Abtretungen an Inkassounternehmen lebt schließlich eine ganze Abzocker-Industrie, die sollen ruhig mal was tun für ihr Geld !!
Dummerweise gibt es aber Länder, in denen es bei Ordnungswiedrigkeiten nicht wie bei uns eine Fahrerhaftung gibt, sondern der *Halter* des Kübels zahlt für alles, was mit dem Wagen angestellt wird oder wurde.

Mit Glück und Rückenwind wird die Angelegenheit eingestellt, spätestens dann wenn die Hin- und Herschreiberei diesen Verein mehr Zeit und Aufwand kostet, als es einbringt.

Wir lernen daraus: Es kommen nicht nur absolut geschmacklose Tomaten und Salat aus Holland...
*kicher*
 

In *DEM* Augenblick, in dem ein "Finanzdienstleister" den Einzug übernimmt, *IST* dies für mich ein Inkasso-Unternehmen, egal wie sich die Bude offiziell schimpft. Somit zwar durchaus einer der erwähnten "Geschäftszweige" mit denen allerdings nur alleine durch Bereitstellung eines Einzugs-Kontos und das simple Versenden von automatisierten Serienbriefen dabei dennoch ein Teil der "Verwaltungsgebühr" als Provision einbehalten wird.

Die Ordnungsbehörde macht sich wie immer das Leben leicht, braucht ja die unnötigen Folgekosten die hierfür auflaufen nicht zu löhnen. Bei uns läuft es häufig andersrum - Private Gelände werden zu horrendem Geld formal an den Landkreis vermietet, damit die Knollen direkt administrativ eingezogen werden können, was bei einem privaten Betreiber nicht so ohne weiteres möglich wäre. Besonders beliebt ist dieser Winkelzug bei P&R-Parkplätzen an S-Bahnstationen nahe Ballungsgebieten, deren Parkplatz-Gelände laut Kartasterauszug eigentlich in Privatbesitz ist.

Mal abgesehen davon - meine letzten Parkgebühren hab ich vor über zwei Jahren gezahlt. Da ging's ausnahmsweise *wirklich* nicht anders, aber ansonsten meide ich "bewirtschaftete" Gegenden - und kaufe prinzipiell nur da ein, wo ein kostenloser Kurzzeit-Parkplatz zur Verfügung steht. Pech für die Händler und Gewerbetreibenden, die sich dort angesiedelt haben, wo Parkraum knapp ist.
 
So einen freundlichen Brief hatte ich auch, erstmal nichts gemacht, dann widersprochen. Keine großen Reaktionen, nur Mahnungen (auf Holländisch). Dann habe ich doch bezahlt, aber etwas außerhalb der letzten Frist.

Zum Schluss bekam ich eine Aufforderung zum Gerichttermin mit Haftvorführung oder so ähnlich. Die verstehen
da nicht allzuviel Spass. Habe denen dann den Zahlungsbeleg und Überweisungskopie nochmals geschickt, dann
hatte ich Ruhe. Das Teil aber bei den nächsten Fahrten in Holland mitgenommen.

Die halten Dich an, holen dich sogar im Flughafen beim Zwischenstop an der Passkontrolle raus (Freund von mir passiert, aber schon länger her, vor Schengen). In den USA wirst Du, wenn pech hast, mit dem nächsten Flieger nach hause geschickt, natürlich nachdem du bezahlt hast. :tongue:

Also, ist alles sehr ärgerlich, aber ich würde es einfach bezahlen. Die Holländer und auch andere verstehen in diesen Fällen sicher kein Deutsch und nicht viel Spass.
 
Ähnliches ist mir im letzten Herbst in der Nähe von Amsterdam passiert. Auf Anraten eines - leider nicht der Landessprache mächtigen - Bekannten, der da in der Nähe wohnt, habe ich gut 24 Stunden auf einem Bezahl-Supermarktparkplatz geparkt. Zum Glück (?) war's ein Leihwagen, denn außer den beiden :eek: Zetteln am Auto hab' ich nie wieder was von der Sache gehört. :afraid:
 
Hi,
eine gute Freundin von mir hat letztens in Holland wegen Falschparkens ein Knöllchen bekommen - oder besser: Es fehlten 1,50 € Parkgebühr, die nachzubezahlen wären. Der Parkplatz war regulär.

Auf dem Knöllchen stand, dass man sie mit dem Halter des Fahrzeugs in Verbindung setzen würde.

Lange kam nichts (Passiert im Juni 2009).

Jetzt kam ein Schreiben eines Inkassounternehmens hereingeflattert (ABM Amro), sie solle 1,50 € zuzüglich 50 € Verwaltungsgebühr bezahlen.

Widerspruch wäre möglich.

Fehlt da nicht eine Bezahlaufforderung wie man sie in Deutschland erhalten würde?

Gruß


Thomas

Statt lange zu diskutieren:

Zahlen.

Falsch Parken, zulange (Parkuhr) Parken oder zu schnell fahren ist in B und NL teuer. Unter 50 € läuft da garnichts. Und wie gesagt, bei der nächsten NL Reise kommt die Überrauschung. Dann kostet es ein Vielfaches und die behalten das Auto als Pfand. Da wird nicht gescherzt....
 
Egal, wie... - einfach erst mal bei *denen* für zusätzlichen Verwaltungsaufwand sorgen. Von diesen Abtretungen an Inkassounternehmen lebt schließlich eine ganze Abzocker-Industrie, die sollen ruhig mal was tun für ihr Geld !!

Vollkommen falsch.

Die 50 € kassiert die Gemeinde.

Amro ist die Bank, über die die Überweisung läuft. Das ist alles.....die bekommen vin den 50 € garnichts...
 
Aktueller Stand in Maastricht: EUR 60.-

Gerade ausprobiert. Teure Pommes...
 
Aktueller Stand in Maastricht: EUR 60.-

Gerade ausprobiert. Teure Pommes...

Beileid. Um Maastricht herum haben die die Parkplätze rigide verteuert :mad:, um die Leute in die Parkhäuser zu zwingen ... entsprechend scharf wird kontrolliert.

De parkeertarieven voor parkeren op straat zijn gerelateerd aan de sectoren van de stad.
- Zone A : EUR 2.60 per uur , max.parkeertijd: 2 uur
- Zone B : EUR 1.40 per uur en dagtarief van EUR 6.00.

Er zijn vele parkeergarages in Maastricht.
Tarieven van parkeren liggen tussen de 1 en 2 euro per uur.

Ansonsten, am Bahnhof parken und mit ÖPNV in die Stadt fahren ... toll ist das nicht.
 
Einfach gar nicht mehr hinfahren...
 
... Ihr wart ja noch gar nicht in Nordfriesland - hier speziell Niebüll / Klanxbüll (für die Überfahrt nach Sylt) - rund um den dortigen Bahnhof! Im Abstand von ca. 2 -3 Kilometer ist eingeschränktes oder absolutes Halteverbot (mit dem Hinweis: benutzen Sie bitte unseren öffentlichen Parkraum!).
Hier wird man 2x abgezockt!
1. Abzocke: Parken in Niebüll / Klanxbüll für den ehrenwerten Besuch der Insel!
2. Abzocke: Sylt (hier nicht nur der Parkraum!)
Fazit: mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist es absolut billiger - nur der Fahrgenuß von und zum Parkplatz entfällt, leider!:cool:
 
Das stimmt nicht ganz, da muss man differenzieren. Wenn Deine Bekannte in den nächsten Jahren nicht mehr in die Niederlande reisen muss/möchte, kann sie das Knöllchen und die Mahnungen in den Papierkorb schmeißen. Wenn sie nicht zahlt, bei einer Routinekontrolle in Holland auffällt, wird es allerdings teuer.

Ich zitiere mal den ADAC :

"Rechtskräftige Entscheidungen ausländischer Verwaltungsbehörden oder Gerichte, denen Verkehrsordnungswidrigkeiten zugrunde liegen, können in Deutschland – mit der Ausnahme von Österreich – derzeit grundsätzlich nicht vollstreckt werden. Außer mit Österreich gibt es bislang keine Vollstreckungshilfevereinbarungen in Bußgeld- oder Verwaltungssachen zwischen Deutschland und anderen Ländern, die bereits in der Praxis angewendet würden. Ein lediglich von den Niederlanden, Spanien und Deutschland ratifiziertes EU-Strafvollstreckungsabkommen von 1991 läuft in der Praxis, jedenfalls hinsichtlich Verkehrszuwiderhandlungen, leer. "
 
Ha ha, abzocken können nur die Angelsachsen so richtig! Nach London rein: 8,- Parken: 4,-/h Letztlich im P-Haus (Chinatown) 11,- für 20 min gezahlt, beim Rausfahren machte mich der freundliche Kassierer darauf aufmerksam das der Preis aber auch für zwei h gilt, sozusagen als "Grundpreis". Naja, weiss man vorher, erstaunt aber immer wieder.

Die Deutschen Autofahrer sind echt verwöhnt was die geringe Höhe der Strafen betrifft. Da ist das Gejammer natürlich gross wenn es einen woanders mal erwischt.....
 
... oder wie in N: dort falsch geparkt u.a. (mit ausländischem Kennzeichen gleich 'ne Kralle) oder bei zu schnellem Fahren wird entweder hinter der nächsten Kurve / am nächsten Parkplatz kassiert bzw. es gibt eine Meldung an die möglichen Aussreisestellen (es werden auch gängige Kreditkarten bei der Kontrolle akzeptiert).
Ihr glaubt gar nicht, wie ich in N schleiche (bin allerdings das absolute rollende Verkehrshindernis für die Einheimischen - entsprechende Gestekulierung hinter der Scheibe des Überholers!)
 
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